{"id":1627,"date":"2023-12-13T14:15:40","date_gmt":"2023-12-13T13:15:40","guid":{"rendered":"https:\/\/kanzlei-schillmann.de\/?p=1627"},"modified":"2023-12-14T07:44:03","modified_gmt":"2023-12-14T06:44:03","slug":"verteidigung-steuerhinterziehung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kanzlei-schillmann.de\/index.php\/2023\/12\/13\/verteidigung-steuerhinterziehung\/","title":{"rendered":"Verteidigung bei Steuerhinterziehung"},"content":{"rendered":"<p>Wenn Sie von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen einer <strong>Steuerhinterziehung<\/strong> erfahren, wissen Sie oft nicht, was die n\u00e4chsten Schritte sein k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left; padding-left: 80px;\"><strong>Sollen Sie sich mit Ihrem beauftragten Steuerb\u00fcro in Verbindung setzen?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left; padding-left: 80px;\"><strong>Sollen Sie Angaben gegen\u00fcber dem Finanzamt machen?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left; padding-left: 80px;\"><strong>Die Antwort lautet: Nein!<\/strong><\/p>\n<p>Dieser Artikel geht zun\u00e4chst auf den <strong>Tatbestand<\/strong> der Steuerhinterziehung ein, beleuchtet die <strong>Unterscheidung<\/strong> zwischen Steuerstraftat und Steuerordnungswidrigkeit, nennt m\u00f6gliche <strong>Verteidigungsstrategien<\/strong> und gibt Anweisungen, wie Sie sich zu <strong>verhalten<\/strong> haben.<\/p>\n<h5><strong>1. Grundlagen der Steuerhinterziehung:<\/strong><\/h5>\n<p>Die Steuerhinterziehung wird in <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/ao_1977\/__370.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 370 AO<\/a> (Abgabenordnung) normiert. Unter Strafandrohung steht dort das vors\u00e4tzliche Unterlassen der vollst\u00e4ndigen Angabe steuerlich relevanter Informationen gegen\u00fcber den Finanzbeh\u00f6rden. Im Gegensatz zu anderen Wirtschaftsdelikten sch\u00fctzt diese Norm das Steueraufkommen des Staates. Die genauen Umst\u00e4nde und die Schwere des Delikts bestimmen, ob es sich um eine Steuerstraftat oder eine Ordnungswidrigkeit handelt.<\/p>\n<h5><strong>2. Unterschiede zwischen Steuerstraftat und Steuerordnungswidrigkeit:<\/strong><\/h5>\n<h6>Steuerstraftat:<\/h6>\n<p>Die Unterscheidung zwischen einer <strong>Steuerstraftat<\/strong> und einer Steuerordnungswidrigkeit ist im deutschen Wirtschaftsstrafrecht von gro\u00dfer Bedeutung. Eine Steuerstraftat nach \u00a7 370 AO bezieht sich auf absichtliche Handlungen wie das Verschweigen von Eink\u00fcnften oder das Vort\u00e4uschen falscher Tatsachen, um Steuern zu verk\u00fcrzen. Der Staat kann solche Handlungen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu f\u00fcnf Jahren oder mit Geldstrafen ahnden. In schweren F\u00e4llen, beispielsweise bei besonders hohen hinterzogenen Betr\u00e4gen oder bei Nutzung von komplexen Offshore-Konstrukten, kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe betragen.<\/p>\n<h6>Steuerordnungswidrigkeit:<\/h6>\n<p>Im Gegensatz dazu behandelt <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/ao_1977\/__377.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 377 AO<\/a> <strong>Steuerordnungswidrigkeiten<\/strong>, die in der Regel fahrl\u00e4ssige Vergehen umfassen. Diese beinhalten Situationen, in denen Steuerpflichtige aus Unachtsamkeit oder mangelnder Sorgfalt Fehler in ihren Steuererkl\u00e4rungen machen. Diese Vergehen ziehen in der Regel keine Freiheitsstrafen nach sich, sondern werden meist mit Geldbu\u00dfen geahndet. Mit einer geschickten Argumentation bereits im Ermittlungsverfahren, kann also aus dem Vorwurf einer Steuerhinterziehung eine Ordnungswidrigkeit gemacht werden.<\/p>\n<p>Die genaue Abgrenzung zwischen diesen beiden Kategorien ist oft komplex und h\u00e4ngt von den spezifischen Umst\u00e4nden des Einzelfalls ab. Hierbei spielen Faktoren wie die H\u00f6he des hinterzogenen Betrags, die Dauer der Hinterziehung und das Ma\u00df des Vorsatzes eine entscheidende Rolle.<\/p>\n<h5><strong>3. Verteidigungsstrategien bei Steuerhinterziehung:<\/strong><\/h5>\n<p>In F\u00e4llen von Steuerhinterziehung ist die Entwicklung einer effektiven Verteidigungsstrategie von entscheidender Bedeutung.<\/p>\n<h6>Fahrl\u00e4ssiges Handeln:<\/h6>\n<p>Eine g\u00e4ngige Strategie besteht darin, die Qualifikation einer Tat von einer Steuerstraftat zu einer Ordnungswidrigkeit zu \u00e4ndern. Dies kann erreicht werden, indem beispielsweise nachgewiesen wird, dass die Hinterziehung auf einem Missverst\u00e4ndnis oder einer Fehlinterpretation der komplexen Steuergesetze beruhte, statt auf einer <strong>vors\u00e4tzlichen Absicht<\/strong> zur Steuerumgehung.<\/p>\n<h6>Glaubw\u00fcrdigkeit der Beweismittel:<\/h6>\n<p>Ein weiterer Ansatzpunkt kann die <strong>Glaubw\u00fcrdigkeit der Beweismittel<\/strong> sein. In einigen F\u00e4llen k\u00f6nnen Beweise, die von den Finanzbeh\u00f6rden vorgebracht werden, auf ihre Rechtm\u00e4\u00dfigkeit und Zuverl\u00e4ssigkeit hinterfragt werden. Ein erfahrener Anwalt kann dabei helfen, die Beweisf\u00fchrung der Finanzbeh\u00f6rde zu analysieren und m\u00f6gliche Schw\u00e4chen aufzuzeigen.<\/p>\n<h6>Selbstanzeige:<\/h6>\n<p>Dar\u00fcber hinaus kann auch die M\u00f6glichkeit einer <strong>Selbstanzeige<\/strong> als Teil der Verteidigungsstrategie in Betracht gezogen werden. Wenn eine Person, die sich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht hat, eine vollst\u00e4ndige und rechtzeitige Selbstanzeige erstattet, bevor die Tat entdeckt wird, kann dies zu einer erheblichen Reduzierung der Strafe oder sogar zur Straffreiheit f\u00fchren. Eine Selbstanzeige kann insbesondere f\u00fcr die Jahre vor und nach den vorgeworfenen Taten in Betracht gezogen werden.<\/p>\n<p>Diese Strategien erfordern ein tiefgehendes Verst\u00e4ndnis der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie eine sorgf\u00e4ltige Analyse des jeweiligen Falls. Die Einbindung eines spezialisierten Anwalts, der Erfahrung im Umgang mit Steuerstrafrecht hat, ist daher unerl\u00e4sslich.<\/p>\n<h5><strong>4. Was ist als n\u00e4chstes zu tun?<\/strong><\/h5>\n<h6><strong>Kein Kontakt zu anderen Beteiligten!<\/strong><\/h6>\n<p>Die Auseinandersetzung mit der Steuerhinterziehung und den damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen erfordert nicht nur ein tiefes Verst\u00e4ndnis der Gesetzeslage, sondern auch eine umsichtige Herangehensweise, insbesondere im Hinblick auf die Kommunikation mit Dritten. <strong>In F\u00e4llen, in denen der Verdacht einer Steuerhinterziehung besteht, ist es von gr\u00f6\u00dfter Wichtigkeit, Vorsicht bei der Kommunikation mit m\u00f6glichen Mitbeteiligten, wie einem beauftragten Steuerb\u00fcro, zu walten.<\/strong><\/p>\n<p>Es besteht stets das Risiko, dass auch gegen Dritte, beispielsweise gegen das Steuerb\u00fcro oder andere Personen, die m\u00f6glicherweise in die Tat involviert waren, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Jegliche Kommunikation mit diesen Parteien k\u00f6nnte dazu f\u00fchren, dass Informationen, ob absichtlich oder unbeabsichtigt, an die Finanzbeh\u00f6rden oder die Staatsanwaltschaft weitergegeben werden. <strong>Selbst unschuldig erscheinende Gespr\u00e4che k\u00f6nnen unbeabsichtigte Folgen haben<\/strong>, da jede \u00c4u\u00dferung potenziell gegen den Mandanten verwendet werden k\u00f6nnte.<\/p>\n<h6><strong>Keine Angaben gegen\u00fcber der Finanzbeh\u00f6rde oder Staatsanwaltschaft!<\/strong><\/h6>\n<p>Auch ist es besonders wichtig keine vorschnellen Angaben der Finanzbeh\u00f6rde gegen\u00fcber zu machen. Nachdem Sie die Aufforderung erhalten haben, Angaben zu t\u00e4tigen, besitzen Sie noch nicht die entscheidenden Informationen, um darauf zu reagieren. Meist ergibt sich aus den Schreiben nur, um welches Jahr und welche Norm (konkreter Hinterziehungstatbestand) es sich handeln soll. Vorsicht! Diese Angaben sind in den seltensten F\u00e4llen vollst\u00e4ndig. Meistens handelt es sich entweder noch um weitere Jahre oder andere Straftaten, die nicht genannt sind. Der n\u00e4chste Schritt nach der Aufforderung durch das Finanzamt, ist der Antrag auf Akteneinsicht. Aus der Akte ergibt sich regelm\u00e4\u00dfig der konkrete Vorwurf und der korrekte Zeitraum. Machen Sie vorschnell Angaben, geben Sie dem Finanzamt oft Informationen, die dort noch nicht vorlagen und die Sie zus\u00e4tzlich belasten k\u00f6nnen.<\/p>\n<h6><strong>Was k\u00f6nnen wir f\u00fcr Sie tun?<\/strong><\/h6>\n<p>Da es extrem ung\u00fcnstig ist, wenn Sie als Beschuldigter in Kontakt mit dem Finanzamt oder anderen Beteiligten (z.B. Steuerb\u00fcro) treten und Sie selbst auch kein Recht auf Akteneinsicht haben, ist es entscheidend, dass Sie unmittelbar und ausschlie\u00dflich mit einem spezialisierten Anwalt im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts kommunizieren. <a href=\"https:\/\/kanzlei-schillmann.de\/index.php\/kontakt\/\">Gerne k\u00f6nnen Sie uns zu diesem Thema kontaktieren.<\/a> Wir beantragen f\u00fcr Sie die <strong>Akteneinsicht <\/strong>und teilen der Finanzbeh\u00f6rde mit, dass wir zu den Vorw\u00fcrfen erst nach erfolgter Akteneinsicht Stellung nehmen. Z\u00f6gern Sie nicht uns zu kontaktieren, auch wenn sie aufgefordert wurden binnen eines Monats Angaben zu machen und die <strong>Frist bald abl\u00e4uft oder sogar schon abgelaufen ist. <\/strong>Das Recht auf Akteneinsicht und auf rechtliches Geh\u00f6r bleibt bestehen. Nach Kenntnis des Akteninhalts geben wir Ihnen eine <strong>Einsch\u00e4tzung<\/strong> zu den konkreten Vorw\u00fcrfen, die sich aus der Akte ergeben und entwickeln eine <strong>Verteidigungsstrategie<\/strong>. Es besteht insofern die M\u00f6glichkeit sich schweigend zu verteidigen oder zu versuchen durch Argumentationen bez\u00fcglich Absicht, Vorsatz und Fahrl\u00e4ssigkeit, den Vorwurf herunterzuspielen. Ziel ist zun\u00e4chst die Einstellung des Verfahrens. Sollte die Einstellung nicht erreicht werden k\u00f6nnen, so stehen wir ihnen auch im gerichtlichen Verfahren zur Seite.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn Sie von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen einer Steuerhinterziehung erfahren, wissen Sie oft nicht, was die n\u00e4chsten Schritte sein k\u00f6nnen. Sollen Sie sich mit Ihrem beauftragten Steuerb\u00fcro in Verbindung setzen? Sollen Sie Angaben gegen\u00fcber dem Finanzamt machen? Die Antwort lautet: Nein! 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