{"id":1658,"date":"2024-01-14T14:07:04","date_gmt":"2024-01-14T13:07:04","guid":{"rendered":"https:\/\/kanzlei-schillmann.de\/?p=1658"},"modified":"2024-01-14T14:07:04","modified_gmt":"2024-01-14T13:07:04","slug":"koerperverletzungsdelikte-deren-strafen-und-schmerzensgeld","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kanzlei-schillmann.de\/index.php\/2024\/01\/14\/koerperverletzungsdelikte-deren-strafen-und-schmerzensgeld\/","title":{"rendered":"K\u00f6rperverletzungsdelikte, deren Strafen und Schmerzensgeld"},"content":{"rendered":"<p>Das deutsche Strafrecht unterscheidet im Wesentlichen folgende K\u00f6rperverletzungstatbest\u00e4nde:<\/p>\n<ul>\n<li>Einfache K\u00f6rperverletzung (<a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stgb\/__223.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 223 StGB<\/a>)<\/li>\n<li>Gef\u00e4hrliche K\u00f6rperverletzung (<a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stgb\/__224.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 224 StGB<\/a>)<\/li>\n<li>Schwere K\u00f6rperverletzung (<a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stgb\/__226.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 226 StGB<\/a>)<\/li>\n<li>Fahrl\u00e4ssige K\u00f6rperverletzung (<a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stgb\/__229.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 229 StGB<\/a>)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Daneben gibt es noch weitere K\u00f6rperverletzungsdelikte, die jedoch hier nicht behandelt werden sollen. Dieser Blog beschreibt die aufgef\u00fchrten Tatbest\u00e4nde, gibt an, mit welcher Strafe sie bedroht sind und kl\u00e4rt \u00fcber Schmerzensgeldforderungen auf.<\/p>\n<h1><strong>Einfache K\u00f6rperverletzung: Voraussetzungen und Strafe<\/strong><\/h1>\n<p>Die einfache K\u00f6rperverletzung ist im deutschen Strafrecht in \u00a7 223 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Die Voraussetzungen und das Strafma\u00df f\u00fcr eine einfache K\u00f6rperverletzung lassen sich wie folgt zusammenfassen:<\/p>\n<p>Tathandlung: Eine einfache K\u00f6rperverletzung liegt vor, wenn jemand eine andere Person k\u00f6rperlich misshandelt oder an der Gesundheit sch\u00e4digt. K\u00f6rperliche Misshandlung meint jede \u00fcble, unangemessene Behandlung, die das k\u00f6rperliche Wohlbefinden oder die k\u00f6rperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeintr\u00e4chtigt. Eine Gesundheitssch\u00e4digung ist das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen (krankhaften) Zustandes.<\/p>\n<p>Vorsatz: Der T\u00e4ter muss vors\u00e4tzlich handeln, d. h., er muss die Tat mit Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung begehen. Fahrl\u00e4ssiges Handeln reicht f\u00fcr diesen Tatbestand nicht aus und wird separat unter \u00a7 229 StGB (fahrl\u00e4ssige K\u00f6rperverletzung) erfasst.<\/p>\n<p>Als Strafe f\u00fcr eine einfache K\u00f6rperverletzung nach \u00a7 223 StGB wird eine Freiheitsstrafe bis zu f\u00fcnf Jahren oder eine Geldstrafe vorgeschrieben. Das tats\u00e4chlich verh\u00e4ngte Strafma\u00df h\u00e4ngt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. den Umst\u00e4nden der Tat, dem Grad des Verschuldens des T\u00e4ters und dessen Vorstrafen.<\/p>\n<p>Die einfache K\u00f6rperverletzung ist ein relativ h\u00e4ufig vorkommender Straftatbestand und umfasst ein breites Spektrum von Handlungen, von leichteren k\u00f6rperlichen Auseinandersetzungen bis hin zu ernsteren \u00dcbergriffen, die jedoch nicht die Schwelle zur gef\u00e4hrlichen oder schweren K\u00f6rperverletzung \u00fcberschreiten.<\/p>\n<h1><strong>Gef\u00e4hrliche K\u00f6rperverletzung: Voraussetzungen und Strafe<\/strong><\/h1>\n<p>Die gef\u00e4hrliche K\u00f6rperverletzung ist ein qualifizierter Tatbestand der K\u00f6rperverletzung im deutschen Strafrecht und wird in \u00a7 224 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Sie unterscheidet sich von der einfachen K\u00f6rperverletzung durch das Vorliegen bestimmter gef\u00e4hrlicher Begehungsweisen oder Umst\u00e4nde. Hier sind die wichtigsten Aspekte:<\/p>\n<p>Begehungsweisen: Der Tatbestand der gef\u00e4hrlichen K\u00f6rperverletzung ist erf\u00fcllt, wenn die K\u00f6rperverletzung auf eine der folgenden Arten begangen wird:<\/p>\n<ul>\n<li>Mit einem Werkzeug oder Mittel, das als gef\u00e4hrlich eingestuft wird (z. B. Waffe, Gift oder ein anderes gef\u00e4hrliches Werkzeug).<\/li>\n<li>Gemeinschaftlich, also durch das Handeln mehrerer Personen.<\/li>\n<li>Durch einen hinterlistigen \u00dcberfall.<\/li>\n<li>Mittels einer das Leben gef\u00e4hrdenden Behandlung.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Grundtatbestand der K\u00f6rperverletzung: Es muss eine K\u00f6rperverletzung im Sinne des \u00a7 223 StGB vorliegen, also eine k\u00f6rperliche Misshandlung oder Gesundheitssch\u00e4digung.<\/p>\n<p>Vorsatz: Der T\u00e4ter muss vors\u00e4tzlich handeln. Es reicht aus, wenn der Vorsatz sich auf die K\u00f6rperverletzung bezieht; hinsichtlich der gef\u00e4hrlichen Begehungsweise ist bedingter Vorsatz (d. h. das Inkaufnehmen des Risikos) ausreichend.<\/p>\n<p>Als Strafe f\u00fcr die gef\u00e4hrliche K\u00f6rperverletzung ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen. In minder schweren F\u00e4llen kann die Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu f\u00fcnf Jahren betragen.<\/p>\n<h1><strong>Schwere K\u00f6rperverletzung: Voraussetzungen und Strafe<\/strong><\/h1>\n<p>Die schwere K\u00f6rperverletzung ist im deutschen Strafrecht in \u00a7 226 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt und stellt eine qualifizierte Form der K\u00f6rperverletzung dar. Sie unterscheidet sich von der einfachen K\u00f6rperverletzung durch die Schwere der Folgen f\u00fcr das Opfer. Hier sind die wesentlichen Aspekte:<\/p>\n<p>Grundtatbestand der K\u00f6rperverletzung: Wie bei der einfachen K\u00f6rperverletzung nach \u00a7 223 StGB muss eine k\u00f6rperliche Misshandlung oder Gesundheitssch\u00e4digung vorliegen.<\/p>\n<p>Schwere der Folgen: Die schwere K\u00f6rperverletzung ist dadurch charakterisiert, dass die K\u00f6rperverletzung zu besonders schweren Folgen f\u00fchrt. Zu diesen geh\u00f6ren:<\/p>\n<ul>\n<li>Der Verlust eines wichtigen K\u00f6rperteils oder einer wichtigen K\u00f6rperfunktion.<\/li>\n<li>Schwere dauerhafte Entstellung.<\/li>\n<li>L\u00e4hmung, geistige Krankheit oder Behinderung.<\/li>\n<li>Die Gefahr des Todes oder eine lebensgef\u00e4hrliche Verletzung.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Kausalit\u00e4t und Vorsatz: Der T\u00e4ter muss vors\u00e4tzlich handeln, wobei sich der Vorsatz auf die K\u00f6rperverletzung selbst beziehen muss. Die schweren Folgen m\u00fcssen durch die K\u00f6rperverletzung verursacht worden sein. Es gen\u00fcgt jedoch, wenn der T\u00e4ter die schweren Folgen fahrl\u00e4ssig verursacht hat.<\/p>\n<p>Als Strafe f\u00fcr die schwere K\u00f6rperverletzung ist eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vorgesehen. In minder schweren F\u00e4llen kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (\u00a7 226 Abs. 3 StGB).<\/p>\n<p>Die schwere K\u00f6rperverletzung zeichnet sich durch die besonders gravierenden Auswirkungen auf das Opfer aus. Sie stellt eine erhebliche Steigerung des Unrechtsgehalts im Vergleich zur einfachen K\u00f6rperverletzung dar und wird dementsprechend mit einem h\u00f6heren Strafma\u00df geahndet.<\/p>\n<h1><strong>Schmerzensgeld bei K\u00f6rperverletzung<\/strong><\/h1>\n<p>F\u00fcr die Frage, wie viel Schmerzensgeld der Verletzte nach einer K\u00f6rperverletzung bekommt, werden folgende Kriterien herangezogen:<\/p>\n<ul>\n<li>Art und Schwere der Verletzung: Es wird ber\u00fccksichtigt, wie schwer und wie gravierend die Verletzung ist. Schwere und dauerhafte Verletzungen f\u00fchren in der Regel zu h\u00f6heren Schmerzensgeldanspr\u00fcchen.<\/li>\n<li>Dauer und Intensit\u00e4t der Schmerzen: Lang andauernde und intensive Schmerzen erh\u00f6hen das Schmerzensgeld. Auch die Dauer der medizinischen Behandlung und der Rehabilitationsphase wird ber\u00fccksichtigt.<\/li>\n<li>Ausma\u00df der Beeintr\u00e4chtigung: Das Schmerzensgeld wird auch danach bemessen, inwieweit die Verletzung das allt\u00e4gliche Leben, die Berufsaus\u00fcbung und die Lebensqualit\u00e4t des Betroffenen beeintr\u00e4chtigt.<\/li>\n<li>Dauerhafte Folgen: Dauerhafte oder gar lebenslange Beeintr\u00e4chtigungen, wie z. B. Behinderungen, Narben oder chronische Schmerzen, f\u00fchren in der Regel zu einem h\u00f6heren Schmerzensgeld.<\/li>\n<li>Verschulden des Sch\u00e4digers: Das Ma\u00df des Verschuldens des Sch\u00e4digers (Fahrl\u00e4ssigkeit, grobe Fahrl\u00e4ssigkeit, Vorsatz) kann die H\u00f6he des Schmerzensgeldes beeinflussen.<\/li>\n<li>Vorliegende Begleitumst\u00e4nde: Besondere Umst\u00e4nde des Einzelfalls, wie etwa das Alter des Gesch\u00e4digten, seine berufliche Situation und seine pers\u00f6nlichen Lebensumst\u00e4nde, werden ebenfalls ber\u00fccksichtigt.<\/li>\n<li>Wirtschaftliche Verh\u00e4ltnisse: In einigen F\u00e4llen k\u00f6nnen die wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse des Sch\u00e4digers und des Gesch\u00e4digten eine Rolle spielen, insbesondere wenn es um die Zumutbarkeit und die Abschreckungswirkung des Schmerzensgeldes geht.<\/li>\n<li>Rechtsprechung in vergleichbaren F\u00e4llen: Oft wird auf Pr\u00e4zedenzf\u00e4lle und die in \u00e4hnlichen F\u00e4llen von Gerichten festgelegten Schmerzensgeldbetr\u00e4ge zur\u00fcckgegriffen, um eine angemessene H\u00f6he zu ermitteln.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Bemessung von Schmerzensgeld ist komplex und h\u00e4ngt stark vom Einzelfall ab. Gerichte nutzen oft Schmerzensgeldtabellen als Orientierungshilfe, aber letztlich wird die Entscheidung individuell und unter Ber\u00fccksichtigung aller relevanten Umst\u00e4nde des konkreten Falles getroffen.<\/p>\n<h1><strong>Was k\u00f6nnen wir f\u00fcr Sie tun?<\/strong><\/h1>\n<p>Wenn Sie einer K\u00f6rperverletzung beschuldigt werden, raten wir Ihnen, keinen Kontakt zur Polizei, dem Verletzten oder einem anderen Beteiligten aufzunehmen. Alle Angaben, die Sie Dritten gegen\u00fcber machen, k\u00f6nnen in einem Strafverfahren gegen Sie verwendet werden. <a href=\"https:\/\/kanzlei-schillmann.de\/index.php\/kontakt\/\">Nehmen Sie Kontakt zu uns auf<\/a>. Wir beantragen f\u00fcr Sie die Akteneinsicht und teilen der Polizei mit, dass wir zu den Vorw\u00fcrfen erst nach erfolgter Akteneinsicht Stellung nehmen. Z\u00f6gern Sie nicht, uns zu kontaktieren, auch wenn Sie aufgefordert wurden, binnen kurzer Frist Angaben zu machen und die Frist bald abl\u00e4uft oder sogar schon abgelaufen ist. Das Recht auf Akteneinsicht und auf rechtliches Geh\u00f6r bleibt bestehen. Nach Kenntnis des Akteninhalts geben wir Ihnen eine Einsch\u00e4tzung zu den konkreten Vorw\u00fcrfen, die sich aus der Akte ergeben, und entwickeln eine Verteidigungsstrategie. Es besteht insofern die M\u00f6glichkeit, sich schweigend zu verteidigen oder zu versuchen, durch Argumentationen bez\u00fcglich Absicht, Vorsatz und Fahrl\u00e4ssigkeit den Vorwurf herunterzuspielen. Ziel ist zun\u00e4chst die Einstellung des Verfahrens. Sollte die Einstellung nicht erreicht werden k\u00f6nnen, so stehen wir Ihnen auch im gerichtlichen Verfahren zur Seite.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das deutsche Strafrecht unterscheidet im Wesentlichen folgende K\u00f6rperverletzungstatbest\u00e4nde: Einfache K\u00f6rperverletzung (\u00a7 223 StGB) Gef\u00e4hrliche K\u00f6rperverletzung (\u00a7 224 StGB) Schwere K\u00f6rperverletzung (\u00a7 226 StGB) Fahrl\u00e4ssige K\u00f6rperverletzung (\u00a7 229 StGB) Daneben gibt es noch weitere K\u00f6rperverletzungsdelikte, die jedoch hier nicht behandelt werden sollen. 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