{"id":2041,"date":"2025-03-18T13:47:49","date_gmt":"2025-03-18T12:47:49","guid":{"rendered":"https:\/\/kanzlei-schillmann.de\/?p=2041"},"modified":"2025-03-18T14:01:10","modified_gmt":"2025-03-18T13:01:10","slug":"jugendschutzkonzept","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kanzlei-schillmann.de\/index.php\/2025\/03\/18\/jugendschutzkonzept\/","title":{"rendered":"Wie schreibe ich ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept f\u00fcr meinen Cannabis-Club?"},"content":{"rendered":"<p>Anbauvereinigungen m\u00fcssen gem\u00e4\u00df \u00a7 23 Abs. 6 KCanG ein individuelles Gesundheits- und Jugendschutzkonzept bei der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde einreichen, um eine Anbaugenehmigung zu erhalten. Zur Unterst\u00fctzung bei der Erstellung dieses Konzepts hat die Bundeszentrale f\u00fcr gesundheitliche Aufkl\u00e4rung (BZgA) einen Leitfaden ver\u00f6ffentlicht. Dieser enth\u00e4lt eine \u00dcbersicht der wesentlichen Fragestellungen, die im Gesundheits- und Jugendschutzkonzept beantwortet werden sollen. Der Leitfaden ist unter folgendem Link abrufbar: <a href=\"https:\/\/www.cannabispraevention.de\/fileadmin\/pagefiles\/landingpage_infos-cannabis\/Leitfaden_Jugend-_und_Gesundheitsschutz_Cannabispraevention_010724.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BZgA-Leitfaden<\/a>.<\/p>\n<p>Dieser Artikel soll Anbauvereinigungen dabei unterst\u00fctzen, die im Leitfaden aufgef\u00fchrten Anforderungen zu verstehen und in ihrem eigenen Konzept pr\u00e4zise zu beantworten. Ziel ist es, die Erwartungen der Beh\u00f6rde zu erf\u00fcllen und eine klare, praxisorientierte Darstellung der geplanten Ma\u00dfnahmen im Bereich des Gesundheits- und Jugendschutzes zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<h3><strong>Allgemeines zu Konzept<\/strong><\/h3>\n<p>Es ist wichtig zu verstehen, welchen Zweck das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erf\u00fcllt und welche Erwartungen die Beh\u00f6rde daran stellt. Die Beh\u00f6rde m\u00f6chte nicht lediglich eine allgemeine Erkl\u00e4rung dar\u00fcber erhalten, dass Gesundheits- und Jugendschutz beachtet wird, noch eine blo\u00dfe Auflistung einschl\u00e4giger Vorschriften. Vielmehr liegt der Fokus darauf, wie diese Schutzma\u00dfnahmen konkret in der Praxis umgesetzt werden.<\/p>\n<p>Das Konzept darf sich daher nicht auf Absichtserkl\u00e4rungen beschr\u00e4nken, sondern muss einen detaillierten Plan enthalten, der beschreibt, welche Ma\u00dfnahmen ergriffen werden, um die festgelegten Ziele zu erreichen. Es reicht nicht aus, lediglich festzuhalten, dass bestimmte gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Vielmehr muss dargelegt werden, welche konkreten Abl\u00e4ufe und Mechanismen daf\u00fcr sorgen, dass diese Vorschriften wirksam umgesetzt und kontrolliert werden.<\/p>\n<p><span style=\"color: #808080;\"><strong>Beispiel:<\/strong><\/span> Die Aussage<\/p>\n<p><em>\u201eCannabis und Haschisch wird nur an Clubmitglieder ausgegeben\u201c <\/em><\/p>\n<p>gen\u00fcgt nicht den Anforderungen an das Konzept, da sie lediglich beschreibt, dass eine gesetzliche Vorgabe beachtet wird. Stattdessen sollte konkret ausgef\u00fchrt werden, <span style=\"color: #808080;\"><strong>wie die Einhaltung dieser Vorschrift sichergestellt<\/strong><\/span> wird. Eine angemessene Formulierung w\u00e4re:<\/p>\n<p><em>\u201eCannabis und Haschisch wird nur an Clubmitglieder ausgegeben. Bei der Ausgabe von Cannabis oder Haschisch hat das Mitglied durch die Vorlage seines Personalausweises oder seiner Clubkarte nachzuweisen, dass es Mitglied ist. Hat das Mitglied kein geeignetes Dokument zur \u00dcberpr\u00fcfbarkeit der Mitgliedschaft dabei, wird eine Ausgabe nicht erfolgen.\u201c<\/em><\/p>\n<p>Die Beh\u00f6rde interessiert sich somit nicht nur f\u00fcr die blo\u00dfe Feststellung, dass bestimmte gesetzliche Vorgaben eingehalten werden, sondern insbesondere f\u00fcr die konkrete Umsetzung dieser Vorgaben in der Praxis. In den folgenden Abschnitten werden die einzelnen Fragestellungen aus dem Leitfaden der BZgA erl\u00e4utert und praxisnahe L\u00f6sungen f\u00fcr die Umsetzung dieser Anforderungen dargestellt.<\/p>\n<h3><strong>Kinder- und Jugendschutz<\/strong><\/h3>\n<h4><strong style=\"font-size: 18px;\">1. Wie wird in der Anbauvereinigung auf die Vorschriften des KCanG zum Kinder- und Jugendschutz hingewiesen?<\/strong><\/h4>\n<p>Im Konzept sollte dargelegt werden, auf welche Weise die Mitglieder \u00fcber die geltenden Vorschriften zum Kinder- und Jugendschutz informiert werden. Es ist wichtig, dass diese Informationen f\u00fcr alle Mitglieder leicht zug\u00e4nglich sind. Eine M\u00f6glichkeit besteht darin, die relevanten Inhalte auf der Website der Anbauvereinigung bereitzustellen und zus\u00e4tzlich in den Ausgabestellen auszuh\u00e4ngen oder in gedruckter Form auszulegen.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus kann es sinnvoll sein, Informationsmaterialien wie \u00dcbersichten oder Flyer von Beratungsstellen zu nutzen oder eigene Materialien zu erstellen, die speziell auf die f\u00fcr die Mitglieder des Clubs relevanten Bestimmungen des KCanG eingehen. Diese Materialien sollten dem Konzept als Anlage beigef\u00fcgt werden, sodass die Beh\u00f6rde nachvollziehen kann, welche Informationen den Mitgliedern zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<\/p>\n<p>Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Informationsvermittlung ist die verbindliche Best\u00e4tigung der Kenntnisnahme der Kinder- und Jugendschutzvorschriften durch die Mitglieder. Dies kann durch eine entsprechende Klausel im Mitgliedsantrag erfolgen, in der jedes Mitglied ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt, die Vorschriften zur Kenntnis genommen zu haben und sich zu deren Einhaltung zu verpflichten. Durch diese Ma\u00dfnahmen wird sichergestellt, dass die Mitglieder ausreichend \u00fcber die geltenden Regelungen informiert sind und diese in der Praxis beachtet werden.<\/p>\n<h4><strong style=\"color: #333333; font-size: 18px;\">2. Wie wird der Zutritt nur f\u00fcr Erwachsene ab 18 Jahren kontrolliert?<\/strong><\/h4>\n<p>Um sicherzustellen, dass nur vollj\u00e4hrige Personen Zutritt zur Anbauvereinigung erhalten, muss eine Alterskontrolle konsequent durchgef\u00fchrt werden. Eine g\u00e4ngige Methode besteht darin, beim Betreten des Gel\u00e4ndes die Vorlage eines g\u00fcltigen Ausweisdokuments zu verlangen. Viele Anbauvereinigungen setzen zudem auf ein Mitgliedsausweissystem, bei dem der Zutritt ausschlie\u00dflich nach Vorlage des Clubausweises gestattet wird. Durch diese Ma\u00dfnahmen wird gew\u00e4hrleistet, dass Minderj\u00e4hrige keinen Zugang zur Anbauvereinigung erhalten. Eine Umschreibung der angegebenen Ma\u00dfnahmen sollte im Konzept an dieser stelle enthalten sein.<\/p>\n<h4><strong style=\"color: #333333; font-size: 18px;\">3. Wie wird \u00fcberpr\u00fcft, dass das allgemeine Werbe- und Sponsoringverbot f\u00fcr Cannabis und Anbauvereinigungen eingehalten wird?<\/strong><\/h4>\n<p>Im Gesundheits- und Jugendschutzkonzept sollte klar dargestellt werden, dass die Anbauvereinigung jegliche Form von Werbung und Sponsoring f\u00fcr Cannabis sowie f\u00fcr den Club selbst strikt unterl\u00e4sst, wie es \u00a7 6 KCanG vorschreibt. Dieses Verbot gilt nicht nur f\u00fcr die Mitarbeitenden des Clubs, sondern auch f\u00fcr die Mitglieder. Daher ist es erforderlich darzulegen, wie die Einhaltung dieser Vorschrift durch die Mitglieder kontrolliert wird.<\/p>\n<p>Eine M\u00f6glichkeit besteht darin, eine entsprechende Verpflichtung in den Mitgliedsantrag aufzunehmen. Jedes Mitglied best\u00e4tigt damit ausdr\u00fccklich, das Werbe- und Sponsoringverbot einzuhalten. Um den Anwendungsbereich des Verbots zu verdeutlichen, k\u00f6nnen konkrete Beispiele genannt werden, etwa Werbung in sozialen Medien durch Beitr\u00e4ge oder Gruppenaktivit\u00e4ten sowie m\u00fcndliche Werbung gegen\u00fcber Dritten.<\/p>\n<p>Das Konzept sollte au\u00dferdem erl\u00e4utern, wie diese Regelungen in der Praxis durchgesetzt werden. Dazu geh\u00f6rt die regelm\u00e4\u00dfige Sensibilisierung der Mitglieder f\u00fcr die gesetzlichen Vorgaben sowie m\u00f6gliche Sanktionen bei Verst\u00f6\u00dfen, sofern dies in der Satzung vorgesehen ist. Durch diese Ma\u00dfnahmen wird sichergestellt, dass das Werbe- und Sponsoringverbot konsequent eingehalten wird.<\/p>\n<h4><strong style=\"color: #333333; font-size: 18px;\">4. Ist bei der Auswahl der Standorte der Anbauvereinigung der Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kinderspielpl\u00e4tzen eingehalten worden?<\/strong><\/h4>\n<p>Im Konzept sollte das konkrete Grundst\u00fcck der Anbauvereinigung benannt und best\u00e4tigt werden, dass es den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kinderspielpl\u00e4tzen einh\u00e4lt. Falls erforderlich, kann ein Lageplan beigef\u00fcgt werden, um die Einhaltung der Abstandsregelung visuell zu belegen.<\/p>\n<h4><strong style=\"color: #333333; font-size: 18px;\">5. Durch welche Schutzma\u00dfnahmen sind die Immobilien und Anbaufl\u00e4chen der Anbauvereinigung vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche sowie Dritter gesichert? Durch welche Ma\u00dfnahmen sind Anbaufl\u00e4chen und Gew\u00e4chsh\u00e4user gegen eine Einsicht von au\u00dfen gesch\u00fctzt?<\/strong><\/h4>\n<p>An dieser Stelle sollte dargelegt werden, welche Schutzma\u00dfnahmen am Standort der Anbauvereinigung vorhanden sind, um unbefugten Zugriff durch Dritte sowie eine Einsicht von au\u00dfen zu verhindern. Dazu geh\u00f6ren technische und organisatorische Vorkehrungen wie einbruchssichere T\u00fcren und Fenster, Zugangskontrollen, Umz\u00e4unungen, Video\u00fcberwachung, Alarmanlagen oder Beschilderungen, die auf den beschr\u00e4nkten Zutritt hinweisen.<\/p>\n<p>Besonders in Brandenburg ist zu beachten, dass dort f\u00fcr die Antragstellung ein gesondertes Sicherheitskonzept erforderlich ist. In diesem Fall kann die Ausf\u00fchrung im Gesundheits- und Jugendschutzkonzept entsprechend knapp gehalten und auf das separate Sicherheitskonzept verwiesen werden.<\/p>\n<h4><strong style=\"color: #333333; font-size: 18px;\">6. Wurde auf auff\u00e4llige oder werbende Beschilderungen an Immobilien, Anbaufl\u00e4chen und Gew\u00e4chsh\u00e4usern der Anbauvereinigung verzichtet?<\/strong><\/h4>\n<p>Hier k\u00f6nnt ihr versichern, dass an den Standorten der Anbauvereinigung keine auff\u00e4lligen oder werbenden Beschilderungen angebracht sind, die besonders die Aufmerksamkeit von Kindern und Jugendlichen auf den Club lenken k\u00f6nnten. Es wird sichergestellt, dass s\u00e4mtliche Kennzeichnungen unauff\u00e4llig gehalten werden und keine gestalterischen Elemente enthalten, die eine werbliche Wirkung entfalten oder die Anbauvereinigung \u00fcber das notwendige Ma\u00df hinaus sichtbar machen.<\/p>\n<h4><strong style=\"color: #333333; font-size: 18px;\">7. Welche Ma\u00dfnahmen gibt es in der Anbauvereinigung bei Anhaltspunkten f\u00fcr eine Gef\u00e4hrdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen? Mit welchem \u00f6rtlichen Tr\u00e4ger der Jugendhilfe wird im Bedarfsfall kooperiert?<\/strong><\/h4>\n<p>In eurem Konzept sollte ein Leitfaden dargelegt werden, der beschreibt, welche konkreten Schritte die Anbauvereinigung unternimmt, wenn Anhaltspunkte f\u00fcr eine Gef\u00e4hrdung des Kindeswohls vorliegen. Dabei muss klar definiert sein, wer innerhalb des Clubs f\u00fcr die einzelnen Ma\u00dfnahmen zust\u00e4ndig ist, beispielsweise eine Jugendschutzbeauftragte oder der Vorstand, und innerhalb welcher Fristen diese Schritte erfolgen m\u00fcssen. Zudem sollte die zust\u00e4ndige Stelle der Jugendhilfe benannt werden, mit der im Bedarfsfall kooperiert wird. Es kann dar\u00fcber hinaus festgelegt werden, unter welchen Umst\u00e4nden eine sofortige Kontaktaufnahme mit der Jugendhilfe erforderlich ist, um eine schnelle und angemessene Intervention zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<h4><strong style=\"color: #333333; font-size: 18px;\">8. Durch welche Ma\u00dfnahmen wird sichergestellt, dass keine Weitergabe von Cannabis an Kinder oder Jugendliche erfolgt?<\/strong><\/h4>\n<p>Es sollte aufgenommen bzw. beschrieben werden, dass nur vollj\u00e4hrige Personen Mitglied der Anbauvereinigung werden k\u00f6nnen. Um sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang zum Gel\u00e4nde erhalten, kann die Mitgliedschaft als Voraussetzung f\u00fcr den Zutritt festgelegt werden, wobei bestimmte Ausnahmen (z.B. f\u00fcr Dienstleister, die keine Mitglieder sind) klar definiert sein m\u00fcssen. Zus\u00e4tzlich sollte dargelegt werden, auf welche Weise die Mitglieder \u00fcber das gesetzliche Weitergabeverbot informiert werden und wie sie sich zur Einhaltung dieser Regelung verpflichten. Eine M\u00f6glichkeit besteht darin, eine entsprechende Erkl\u00e4rung im Mitgliedsantrag zu verankern. Um die konsequente Einhaltung sicherzustellen, k\u00f6nnen Verst\u00f6\u00dfe mit Sanktionen geahndet werden, sofern diese bereits in der Satzung der Anbauvereinigung vorgesehen sind.<\/p>\n<h3><strong>Gesundheitsschutz und Suchtpr\u00e4vention<\/strong><\/h3>\n<h3><span style=\"color: #000000;\"><strong style=\"font-size: 14px;\">9. Wie wird in der Anbauvereinigung sichergestellt, dass die besonderen Bestimmungen f\u00fcr Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren (THC-Wert max. 10 %, Weitergabemenge max. 30 g\/Monat) beachtet werden?<\/strong><\/span><\/h3>\n<p>An dieser Stelle sollte dargelegt werden, wie sichergestellt wird, dass die besonderen Bestimmungen f\u00fcr Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren eingehalten werden. Zur Altersverifizierung kann bei jeder Abholung die Vorlage eines g\u00fcltigen Ausweisdokuments verlangt werden. Falls Mitgliedsausweise ausgestellt werden, kann eine entsprechende Kennzeichnung darauf hinweisen, dass es sich um eine Person im Sinne des KCanG handelt, f\u00fcr die besondere Regelungen gelten. Um sicherzustellen, dass die monatliche Abgabemenge nicht \u00fcberschritten wird, muss jede Ausgabe dokumentiert und vor jeder weiteren Weitergabe gepr\u00fcft werden, welche Mengen bereits an das jeweilige Mitglied abgegeben wurden. Auf diese Weise wird gew\u00e4hrleistet, dass sowohl der maximale THC-Gehalt als auch die zul\u00e4ssige Monatsmenge eingehalten werden.<\/p>\n<h4><strong style=\"color: #333333; font-size: 18px;\">10. Wie wird dokumentiert, dass die je Person vorgegebenen Weitergabemengen eingehalten werden? Wie werden die sonstigen Dokumentations- und Mitteilungspflichten zu Anbau-, Transport- und Bestandsmengen wahrgenommen? Ist sichergestellt, dass weitergegebenes Cannabis zur\u00fcckverfolgt werden kann?<\/strong><\/h4>\n<p>Im Konzept sollte beschrieben werden, wie die Anbauvereinigung sicherstellt, dass die vorgegebenen Weitergabemengen eingehalten und alle erforderlichen Dokumentations- und Mitteilungspflichten erf\u00fcllt werden. Viele Anbauvereinigungen nutzen hierf\u00fcr eine spezielle Software, die jede Weitergabe erfasst, die Einhaltung der individuellen Mengenvorgaben \u00fcberpr\u00fcft und s\u00e4mtliche relevanten Informationen zum Anbauprozess speichert. Dadurch wird eine l\u00fcckenlose R\u00fcckverfolgbarkeit des Cannabis gew\u00e4hrleistet. Zus\u00e4tzlich ist es wichtig, die internen Zust\u00e4ndigkeiten f\u00fcr die Dokumentation klar festzulegen, sodass eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erfassung und Kontrolle der Daten sichergestellt ist. Falls keine Software verwendet wird, muss ein detaillierter Leitfaden zur manuellen Dokumentation erstellt werden, um die gesetzlichen Anforderungen zuverl\u00e4ssig zu erf\u00fcllen. Diese anvisierten Ma\u00dfnahmen sollten im Konzept beschrieben werden.<\/p>\n<h4><strong style=\"color: #333333; font-size: 18px;\">11. Wie wird sichergestellt, dass die in der Erlaubnis festgelegten j\u00e4hrlichen Anbau- und Weitergabemengen f\u00fcr die Deckung des Eigenbedarfs der Mitglieder eingehalten werden?<\/strong><\/h4>\n<p>Im Konzept sollte dargelegt werden, wie die Anbauvereinigung sicherstellt, dass die festgelegten j\u00e4hrlichen Anbau- und Weitergabemengen eingehalten werden und ausschlie\u00dflich zur Deckung des Eigenbedarfs der Mitglieder dienen. Dies geschieht durch eine kontinuierliche \u00dcberwachung der Anbaumengen, die regelm\u00e4\u00dfig mit der Anzahl der Mitglieder und deren gemeldeten Bedarfsmengen abgeglichen wird. Auf diese Weise kann fr\u00fchzeitig erkannt werden, ob Anpassungen in der Anbauplanung erforderlich sind, um eine \u00dcber- oder Unterproduktion zu vermeiden und sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.<\/p>\n<h4><strong style=\"color: #333333; font-size: 18px;\">12. Durch welche Ma\u00dfnahmen wird gew\u00e4hrleistet, dass keine Weitergabe von Cannabis an Nicht-Mitglieder erfolgt?<\/strong><\/h4>\n<p>Es empfiehlt sich, den Zutritt zum Club an das Vorzeigen des Mitgliedsausweises zu koppeln. Zudem kann bei der Dokumentation der Cannabisabgabe das jeweilige Mitglied vermerkt werden, um eine Weitergabe an Nicht-Mitglieder auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n<h4><strong style=\"color: #333333; font-size: 18px;\">14. Sind alle Verpackungen neutral gestaltet? Wird bei jeder Weitergabe ein Informationszettel mit ausreichenden Hinweisen insbesondere zu gesundheitlichen Risiken, THC\/CBD-Gehalt, Dosierung und Anwendung ausgeh\u00e4ndigt?<\/strong><\/h4>\n<p>Es w\u00e4re sinnvoll, den auf dem Beipackzettel abgedruckten Text entweder direkt in das Jugend- und Gesundheitsschutzkonzept zu integrieren oder diesem als Anlage beizuf\u00fcgen.<\/p>\n<h4><strong style=\"color: #333333; font-size: 18px;\">15. Wie wird die Einhaltung der Qualit\u00e4tsvorschriften f\u00fcr den Anbau sichergestellt?<\/strong><\/h4>\n<p>Euer Qualit\u00e4tssicherungskonzept sollte m\u00f6glichst detailliert beschrieben werden. Dabei k\u00f6nnt ihr insbesondere folgende Aspekte ber\u00fccksichtigen: die Qualit\u00e4t des Saatguts (z. B. durch Zertifizierung), die Gew\u00e4hrleistung und regelm\u00e4\u00dfige \u00dcberpr\u00fcfung optimaler Anbaubedingungen, Ma\u00dfnahmen zur Vermeidung und Handhabung von Produktverunreinigungen, die l\u00fcckenlose Dokumentation aller Schritte im Anbauprozess sowie die Zust\u00e4ndigkeiten f\u00fcr die Kontrolle der Einhaltung der Qualit\u00e4tsvorschriften.<\/p>\n<p>In Brandenburg wird von den Anbauvereinigungen ein gesondertes Qualit\u00e4tskonzept f\u00fcr die Antragstellung gefordert. In diesem Fall kann dieser Aspekt im Gesundheits- und Jugendschutzkonzept entsprechend knapp gehalten werden.<\/p>\n<h4><strong style=\"color: #333333; font-size: 18px;\">16. Mit welchen Ma\u00dfnahmen wird sichergestellt, dass Besch\u00e4ftigte und Dritte, die nicht mit dem Anbau unmittelbar verbundene T\u00e4tigkeiten f\u00fcr die Anbauvereinigung wahrnehmen, die gesetzlichen Vorgaben f\u00fcr den Gesundheits- und Jugendschutz einhalten?<\/strong><\/h4>\n<p>Hier k\u00f6nnte beispielsweise dargelegt werden, dass sich die Mitarbeitenden vertraglich zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verpflichten.<\/p>\n<h4><strong style=\"color: #333333; font-size: 18px;\">17. Wie werden nicht weitergabef\u00e4higes Cannabis, Samen oder Stecklinge vernichtet (z.B. bei Schimmelbefall, Pestizidr\u00fcckst\u00e4nden)?<\/strong><\/h4>\n<p>Das KCanG legt keine spezifische Methode f\u00fcr die Vernichtung von nicht weitergabef\u00e4higem Cannabis fest. Welche Verfahren f\u00fcr eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Vernichtung in Frage kommen, k\u00f6nnt ihr <a href=\"https:\/\/kanzlei-schillmann.de\/index.php\/2025\/02\/25\/vernichtung-cannabis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a> nachlesen.<\/p>\n<h4><strong style=\"color: #333333; font-size: 18px;\">18. Wie werden die Informationen zu Beratungs- und Behandlungsstellen f\u00fcr Konsumierende verbreitet? Werden dar\u00fcber hinaus weiterf\u00fchrende Informationen zu Suchtpr\u00e4vention, risikoreduziertem Konsum und Cannabiskonsum im Stra\u00dfenverkehr angeboten?<\/strong><\/h4>\n<p>Eine praktische M\u00f6glichkeit zur Beantwortung der ersten Frage besteht darin, die Informationsbl\u00e4tter der BZgA zu nutzen und gut sichtbar in den R\u00e4umlichkeiten des Clubs auszuh\u00e4ngen. Alternativ kann diese Information auch \u00fcber die Club-Website bereitgestellt werden. Erg\u00e4nzend dazu bieten sich Aufkl\u00e4rungs- und Pr\u00e4ventionsveranstaltungen sowie pers\u00f6nliche Beratungsgespr\u00e4che an. Diese Ma\u00dfnahmen sollten im Jugend- und Gesundheitsschutzkonzept ausf\u00fchrlich beschrieben werden.<\/p>\n<h4><strong style=\"color: #333333; font-size: 18px;\">19. Wie wird in der Anbauvereinigung auf die Konsumverbote aufmerksam gemacht? Welche Ma\u00dfnahmen werden ergriffen, wenn diese nicht eingehalten werden?<\/strong><\/h4>\n<p>Um eure Mitglieder auf Konsumverbote hinzuweisen, kann dies im Mitgliedsantrag, durch Aush\u00e4nge in den Vereinsr\u00e4umlichkeiten sowie auf der Website erfolgen. Zus\u00e4tzlich sollte dem Konzept ein Sanktionskatalog beigef\u00fcgt werden, der m\u00f6gliche Ma\u00dfnahmen bei Verst\u00f6\u00dfen \u2013 wie Ermahnungen oder den Ausschluss aus dem Club \u2013 klar definiert. Die Durchsetzung solcher Sanktionen setzt jedoch voraus, dass entsprechende Regelungen in der Vereinssatzung verankert sind.<\/p>\n<h4><strong style=\"color: #333333; font-size: 18px;\">20. Erfolgt die Weitergabe von Cannabis nur in Reinform (Marihuana oder Haschisch)? Durch welche Ma\u00dfnahmen wird dies sichergestellt?<\/strong><\/h4>\n<p>Der Club sollte darlegen, dass er sich zur Einhaltung der Verpflichtung aus \u00a7 19 Abs. 1 S. 2 KCanG verpflichtet. Zur Sicherstellung dieser Vorgabe k\u00f6nnen unter anderem folgende Ma\u00dfnahmen ergriffen werden: Schulung der Mitarbeitenden, Dokumentation und R\u00fcckverfolgbarkeit sowie die Benennung einer verantwortlichen Person f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung der Einhaltung von \u00a7 19 KCanG.<\/p>\n<h4><strong style=\"color: #333333; font-size: 18px;\">21. Wie wird dem Verbot der gleichzeitigen Weitergabe von anderen Rauschmitteln (wie etwa Alkohol) Rechnung getragen?<\/strong><\/h4>\n<p>Hier kann versichert werden, dass das Weitergabeverbot gem\u00e4\u00df \u00a7 21 Abs. 1 KCanG eingehalten wird. An dieser Stelle sollte der Beh\u00f6rde mitgeteilt werden, dass im Club keine anderen Produkte, insbesondere keine Rauschmittel, verkauft werden.<\/p>\n<h4><strong style=\"color: #333333; font-size: 18px;\">22. Welche Beratungsm\u00f6glichkeiten bietet der\/die Pr\u00e4ventionsbeauftragte an? Wie wird diese Person fortlaufend geschult? Wie ist sie erreichbar? Gibt es ggf. eine Vertretung?<\/strong><\/h4>\n<p>Hier sollte ausf\u00fchrlich erl\u00e4utert werden, welche Aufgaben der*die Pr\u00e4ventionsbeauftragte*r \u00fcbernimmt und wie die Erreichbarkeit sichergestellt wird. Zudem ist darzulegen, wer diese Aufgaben im Falle einer Abwesenheit aufgrund von Krankheit oder Urlaub \u00fcbernimmt.<\/p>\n<h4><strong style=\"color: #333333; font-size: 18px;\">23. Wird in ausreichender Weise mit \u00f6rtlichen Suchtberatungsstellen kooperiert? Wie sind die Kooperationen ausgestaltet?<\/strong><\/h4>\n<p>Es ist sinnvoll, die zust\u00e4ndigen \u00f6rtlichen Suchtberatungsstellen zu benennen. M\u00f6gliche Kooperationsformen umfassen unter anderem: die Bereitstellung von Informationen \u00fcber Aush\u00e4nge in den Clubr\u00e4umen, gemeinsame Informationsveranstaltungen und Workshops, die Einbindung in die Fortbildung der Mitarbeitenden sowie die Vermittlung von Mitgliedern bei Anzeichen problematischen Konsumverhaltens.<\/p>\n<h4><strong style=\"color: #333333; font-size: 18px;\">24. Welche Ma\u00dfnahmen werden ergriffen, wenn es Hinweise auf einen problematischen Cannabiskonsum eines Mitglieds gibt?<\/strong><\/h4>\n<p>Hier sollte der interne Ablauf im Club bei entsprechenden Hinweisen detailliert beschrieben werden. M\u00f6gliche Gegenma\u00dfnahmen umfassen insbesondere die direkte Ansprache des betroffenen Mitglieds, ein pers\u00f6nliches Beratungsgespr\u00e4ch, die Vermittlung an \u00f6rtliche Beratungsstellen, eine fortlaufende \u00dcberpr\u00fcfung sowie gegebenenfalls die Einschr\u00e4nkung oder Aussetzung der Mitgliedschaft. Zudem sollte dargelegt werden, unter welchen Voraussetzungen welche Ma\u00dfnahme ergriffen wird und welche Person innerhalb der Anbauvereinigung f\u00fcr die Umsetzung jeweils verantwortlich ist.<\/p>\n<h4><strong style=\"color: #333333; font-size: 18px;\">25. Wie wird der Meldeweg bei Verst\u00f6\u00dfen von Mitgliedern gegen gesetzliche Vorgaben f\u00fcr den Gesundheits- und Jugendschutz eingehalten?<\/strong><\/h4>\n<p>Hier sollte der Ablauf zur Meldung und Bearbeitung von Verst\u00f6\u00dfen klar strukturiert dargestellt werden. Dazu k\u00f6nnen folgende Schritte geh\u00f6ren: die Meldung des Versto\u00dfes, die \u00dcberpr\u00fcfung des Vorfalls durch den Vorstand, die Umsetzung geeigneter interner Ma\u00dfnahmen gem\u00e4\u00df Sanktionskatalog sowie gegebenenfalls die Meldung an die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde.<\/p>\n<h3><strong>Allgemeine Hinweise f\u00fcr die Erstellung eures Gesundheits- und Jugendschutzkonzeptes<\/strong><\/h3>\n<p>Ein h\u00e4ufiger Fehler von Anbauvereinigungen besteht darin, in ihrem Konzept lediglich die Einhaltung der jeweiligen Vorschriften des KCanG zu erkl\u00e4ren. Dies reicht jedoch in der Regel nicht aus, um den beh\u00f6rdlichen Anforderungen zu entsprechen. Stattdessen sollte detailliert beschrieben werden, mit welchen Ma\u00dfnahmen die Einhaltung der Jugend- und Gesundheitsschutzvorschriften gew\u00e4hrleistet und kontrolliert wird.<\/p>\n<p>Um sicherzustellen, dass die Jugend- und Gesundheitsschutzma\u00dfnahmen auch in der Praxis umgesetzt werden, sollten klare Zust\u00e4ndigkeiten innerhalb des Clubs definiert werden. Es empfiehlt sich, festzulegen, welche Person f\u00fcr die Umsetzung der einzelnen Ma\u00dfnahmen verantwortlich ist.<\/p>\n<p>Das Jugend- und Gesundheitsschutzkonzept muss nicht strikt der Reihenfolge oder den Formulierungen des BZgA-Leitfadens folgen. Dieser dient lediglich als Orientierungshilfe, um sicherzustellen, dass alle relevanten Vorgaben des KCanG ber\u00fccksichtigt und entsprechende Ma\u00dfnahmen im Konzept dargestellt werden.<\/p>\n<p>Dieser Artikel stellt allgemeine Informationen zur Erstellung eines Jugend- und Gesundheitsschutzkonzepts bereit und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Es kann nicht garantiert werden, dass ein Konzept, das sich an diese Hinweise h\u00e4lt, die Anforderungen des \u00a7 23 Abs. 6 KCanG vollst\u00e4ndig erf\u00fcllt oder von der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde anerkannt wird. Bei rechtlichem Beratungsbedarf zur Clubgr\u00fcndung oder zur Beantragung einer Anbaugenehmigung stehen wir euch jederzeit gerne zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Anbauvereinigungen m\u00fcssen gem\u00e4\u00df \u00a7 23 Abs. 6 KCanG ein individuelles Gesundheits- und Jugendschutzkonzept bei der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde einreichen, um eine Anbaugenehmigung zu erhalten. Zur Unterst\u00fctzung bei der Erstellung dieses Konzepts hat die Bundeszentrale f\u00fcr gesundheitliche Aufkl\u00e4rung (BZgA) einen Leitfaden ver\u00f6ffentlicht. Dieser enth\u00e4lt eine \u00dcbersicht der wesentlichen Fragestellungen, die im Gesundheits- und Jugendschutzkonzept beantwortet werden sollen. 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