{"id":2050,"date":"2025-06-18T10:48:53","date_gmt":"2025-06-18T08:48:53","guid":{"rendered":"https:\/\/kanzlei-schillmann.de\/?p=2050"},"modified":"2025-06-18T10:48:53","modified_gmt":"2025-06-18T08:48:53","slug":"erfahrungsbericht-genehmigung-anbauvereinigung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kanzlei-schillmann.de\/index.php\/2025\/06\/18\/erfahrungsbericht-genehmigung-anbauvereinigung\/","title":{"rendered":"Erfahrungsbericht &#8211; Genehmigung Anbauvereinigung"},"content":{"rendered":"<h1><strong>Die Grundvoraussetzungen <\/strong><\/h1>\n<p>Am 12. April 2024 kam der Vorstandsvorsitzende eines Vereins zu uns und bat um Unterst\u00fctzung bei der Antragstellung der Anbaugenehmigung f\u00fcr den Verein. Die Vorarbeit war bereits geleistet. Der Verein war eingetragen, sogar ein gut recherchiertes Gesundheits- und Jugendschutzkonzept war geschrieben. Der Verein hatte realistische Vorstellungen zu Mitgliedzahlen und vertrat die richtigen Werte. So war es unter Anderem ein Anliegen und eine Idee, dass zum Einen lediglich Mitglieder aufgenommen werden sollten, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und zum Anderen eine Abgabe von maximal 25 Gramm Cannabis pro Monat an jedes Vereinsmitglied erfolgen sollte. Beides f\u00fchrte dazu, dass die Anforderungen an den Jugendschutz bzw. die Intention, tats\u00e4chlich Jugendschutz betreiben zu wollen, bereits relativ deutlich war. Ein gro\u00dfer Vorteil des Vereins stellte die Lage der Anbaufl\u00e4chen bzw. die Tatsache, dass die Fl\u00e4chen im Rahmen eines extrem fairen Mietvertrages angemietet werden konnten, dar. Der Vertrag war flexibel. Der Verein konnte eines der gr\u00f6\u00dften Risiken \u2013 einen f\u00fcnf-Jahres Gewerbemietvertrag \u2013 eliminieren. Es lagen hervorragende Voraussetzungen f\u00fcr die Beantragung vor.<\/p>\n<h3><strong>Tipp: Gute Voraussetzungen zum Loslegen sind: <\/strong><\/h3>\n<ul>\n<li><strong>Ein Gr\u00fcndungsgremium, welches nicht vor dem b\u00fcrokratischen Aufwand zur\u00fcckschreckt. Im Grunde ist allein die Bereitschaft Zeit in Recherche und Vorbereitung zu stecken erforderlich. Gewisse betriebswirtschaftliche Kenntnisse sind von Vorteil. Es muss sich um eine gewisse Leistungsbereitschaft von mindestens 3 Personen handeln.<\/strong><\/li>\n<li><strong>Ideen zu Wertvorstellungen des Vereins.<\/strong><\/li>\n<li><strong>Realistische Vorstellungen zur Anzahl der Vereinsmitglieder im Verh\u00e4ltnis zum Aufwand f\u00fcr den Vorstand und die Organisation des Vereins.<\/strong><\/li>\n<li><strong>Schaffen Risikofreier\/Risikoarmer Grundvoraussetzungen (Grundvertr\u00e4ge)<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<h2><strong>Vorbereitung zur Antragstellung<\/strong><\/h2>\n<p>Kurz nach dem ersten Telefonat sandte mir der Vorstand, das bereits vorbereitete Gesundheits- und Jugendschutzkonzept zu. In dieser Zeit, kurz nach der (teil)-legalisierung, wusste noch niemand so genau, welche Parameter ein solches Konzept beinhalten sollte. Das Konzept des Vereins gr\u00fcndete in einer gut recherchierten Arbeit \u00fcber die Gefahren des Cannabiskonsums, den Auswirkungen auf den menschlichen K\u00f6rper und die Gesellschaft. Tats\u00e4chlich war aus anwaltlicher Sicht schnell klar, dass die Beh\u00f6rde (in Brandenburg das LAGESO) nicht an der Wiedergabe wissenschaftlicher Fakten interessiert sein w\u00fcrde, sondern wie die Gefahren minimiert werden sollten. Das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept soll die Beschreibung der Ma\u00dfnahmen beinhalten, die anvisiert bzw. geplant sind, um den Gesundheits- und Jugendschutz zu betreiben. Es musste also ein neues Konzept mit abweichendem Schwerpunkt erstellt werden. Anfangs stellte sich dabei die Frage, wie umfassend ein solches Konzept ausgestaltet werden solle. Vorteilhaft an einem ausf\u00fchrlichen und allumfassenden Konzept (welches letztendlich knapp 15 Seiten umfasst hat und mit welchem wir durchgedrungen sind) ist, dass die Beh\u00f6rde es relativ anstandslos akzeptiert hat und nur wenige R\u00fcckfragen offen waren. Nachteilhaft an einem so ausf\u00fchrlichen Konzept ist allerdings, die Verpflichtung, allen Regelungen letztendlich dann auch gerecht zu werden und diese umzusetzen.<\/p>\n<h3>Tipps: Konzepte<\/h3>\n<ul>\n<li><strong>Zielrichtung der Konzepte ist nicht die Darstellung, des Notwendigen, nicht die Wiederholung der gesetzlichen Vorschriften, sondern konkret die Darstellung, welche Ma\u00dfnahmen ergriffen werden sollen um die Vorgaben zu erf\u00fcllen. Die Konzepte sind als Handlungskonzepte zu verstehen.<\/strong><\/li>\n<li><strong>Ein ausf\u00fchrliches Konzept f\u00fchrt zur reibungslosen Genehmigung, allerdings m\u00fcssen dann auch alle Vorgaben erf\u00fcllt werden.<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<h2><strong>Antragstellung <\/strong><\/h2>\n<p>Im Juli 2024 war dann klar, welche Anforderungen das LAGESO an den Antrag zur Anbaugenehmigung stellen w\u00fcrde. Das Lageso ver\u00f6ffentlichte hierzu ein Antragsformular. Aus diesem ergab sich dann, dass der Verein \u00fcber das <strong>Gesundheits- und Jugendschutzkonzept hinaus auch ein Qualit\u00e4tskonzept, ein Sicherheitskonzept und ein Konzept zur Vernichtung von nicht weitergabef\u00e4higem Cannabis und Vermehrungsmaterial forderte.<\/strong> In Zusammenarbeit mit dem Verein war es gut m\u00f6glich, all diese Konzepte zu erstellen. Das Sicherheitskonzept befasst sich dabei mit den Ma\u00dfnahmen die ergriffen werden, um einen angemessenen Einbruchschutz zu gew\u00e4hrleisten. Hierbei k\u00f6nnen Sie \u00fcberlegen, welche Wertmengen sich letztendlich in den Vereinsr\u00e4umlichkeiten befinden werden. Entsprechend muss die Sicherheitsstufe gew\u00e4hrleistet sein. Welche Stufe hier angebracht ist, kann eruiert werden, indem die \u00dcberlegung angestellt wird, welche Sicherheitsma\u00dfnahmen ergriffen werden m\u00fcssen, damit das gelagerte Material bzw. der Wert versicherbar ist. F\u00fcr Fragen in diesem Bereich k\u00f6nnen Sie gerne auf uns zukommen. Das Qualit\u00e4tskonzept befasste sich mit Pl\u00e4nen dazu, in welchem Turnus Cannabis und Haschisch auf welche Stoffe und in welchem Labor getestet werden w\u00fcrde. Das Vernichtungskonzept wurde Teil des Gesundheitskonzepts und befasste sich mit anerkannten Vernichtungsmethoden.<\/p>\n<p>3 Monate nach dem Erstkontakt konnten wir den Antrag in der finalen Fassung bei der Beh\u00f6rde einreichen.<\/p>\n<h3>Tipps: Konzepte<\/h3>\n<ul>\n<li><strong>Neben dem gesetzlich normierten Gesundheits- und Jugendschutzkonzept wird ein Qualit\u00e4tskonzept, ein Sicherheitskonzept und eine Darstellung der geplanten Vernichtungsmethoden f\u00fcr nicht weitergabef\u00e4higes Cannabis und Vermehrungsmaterial verlangt.<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<h2><strong>Antragserteilung<\/strong><\/h2>\n<p>Im September 2024 meldete sich das Lageso Brandenburg zur\u00fcck. Unter Anderem monierten sie, dass zwischen den verschiedenen Teilen der Vereinsr\u00e4ume ein Transportkonzept erstellt werden m\u00fcsste. Dies ist immer dann erforderlich, wenn Lagerstelle und Ausgabestelle nicht an einem Ort liegen. Ferner forderte die Beh\u00f6rde eine Darstellung der Vereinsr\u00e4umlichkeiten im ge\u00f6ffneten Zustand. Wichtig ist offensichtlich, dass auch bei ge\u00f6ffneter T\u00fcr, die Anbaufl\u00e4che nicht direkt einsehbar ist.<\/p>\n<p>Neben der Antragserteilung und bisher ein kaum publiziertes Problem stellte daneben die Widmung der Anbaufl\u00e4che im Baurechtlichen sinne dar. Hierf\u00fcr war die Zusammenarbeit mit einem Architekten und einer weiteren Kanzlei erforderlich. Das Problem ergibt sich nicht bei der Antragstellung, weil das Lageso die baurechtlichen Voraussetzungen nicht direkt \u00fcberpr\u00fcft. Werden die Vereinsst\u00e4tten jedoch beim Bauamt nicht als solche angemeldet, bzw. die Fl\u00e4che nicht umgewidmet, kann es jederzeit passieren, dass eine Untersagung der Nutzung erfolgt. Diesem Problem sollte fr\u00fchzeitig begegnet werden. Auch diese H\u00fcrde meisterte der Verein.<\/p>\n<h3>Tipps: Anbaufl\u00e4che<\/h3>\n<ul>\n<li><strong>Versuchen Sie die R\u00e4umlichkeiten m\u00f6glichst geballt zu halten, damit auf der einen Seite kein Transportkonzept ben\u00f6tigt wird und auf der anderen Seite die Widmung des Bauamtes reibungsloser ablaufen kann.<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Ende Oktober erhielt der Verein die Genehmigung zum gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis und konnte mit der eigentlichen Vereinst\u00e4tigkeit starten.<\/p>\n<p>Wir lernen, es ist durchaus m\u00f6glich, die Anbaugenehmigung zu erhalten. Es geh\u00f6rt Organisationsf\u00e4higkeit, Durchhalteverm\u00f6gen und ein gewisses Know-How dazu. Insgesamt ist die Antragstellung aber kein Hexenwerk und die Beh\u00f6rde \u2013 zumindest in Brandenburg \u2013 angemessen kritisch.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Grundvoraussetzungen Am 12. April 2024 kam der Vorstandsvorsitzende eines Vereins zu uns und bat um Unterst\u00fctzung bei der Antragstellung der Anbaugenehmigung f\u00fcr den Verein. Die Vorarbeit war bereits geleistet. Der Verein war eingetragen, sogar ein gut recherchiertes Gesundheits- und Jugendschutzkonzept war geschrieben. Der Verein hatte realistische Vorstellungen zu Mitgliedzahlen und vertrat die richtigen Werte. 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