Medizinrecht
Wir stehen Ihnen im Gesellschaftsrecht, Haftungsrecht, Vertragsrecht, Berufsrecht und Strafrecht zur Seite!
Gesellschaftsrecht
Praxiskaufverträge
Sie verfügen über eine kassenärztliche Zulassung, möchten weniger Arbeiten oder sich zur ganz zur Ruhe setzen?
Wir begleiten Sie gerne im Rahmen des Verkaufs ihrer Praxis. Unsere Leistung umfasst dabei sowohl die Begleitung des Nachbesetzungsverfahrens als auch die Beratung und Ausarbeitung betreffend den Kaufvertrag. Gerne kommen Sie auf uns zu. Wir besprechen mit Ihnen unverbindlich die folgenden Schritte.
Job-Sharing
Sie verfügen über eine kassenärztliche Zulassung, möchten weniger Arbeiten und sich in den kommenden Jahren zur Ruhe setzen?
Wir beraten Sie über die Möglichkeiten des Job-Sharings. Dabei klären wir Sie über die Vor- und Nachteile auf und entwerfen für Sie den Vertrag zur Gründung der Berufsausübungsgemeinschaft (BAG). Gerne übernehmen wir ferner die Kommunikation mit dem Zulassungsausschuss damit für Sie ein reibungsloser Ablauf gesichert ist.
Praxisgemeinschaft
Sie möchten die Kosten ihrer Praxis senken und sich mit einem Kollegen zusammentun?
Möglicherweise ist dann die Gründung einer Praxisgemeinschaft der richtige Weg. Wir klären Sie über die Chancen, Möglichkeiten sowie ihre Pflichten auf. Ferner entwerfen wir einen für Ihre Bedürfnisse angepassten Gesellschaftervertrag (Praxisgemeinschaftsvertrag).
Arzthaftungsrecht
Ihr Haus oder einer ihrer Mitarbeiter wird wegen eines Behandlungs- oder Aufklärungsfehlers verklagt?
Wir stehen ihnen gerne im gerichtlichen Verfahren bei jeder Form von angeblichen Behandlungsfehlern zur Seite. Wir übernehmen die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung und stehen für Sie ein, ohne dass dadurch der Betrieb gestört wird.
Berufsrecht
Sie haben einen Anhörungsbogen wegen eines angeblichen Berufsverstoßes von ihrer zuständigen Kammer erhalten und sollen nun Stellung nehmen?
Gerade bei der ersten Stellungnahme kommt es oft vor, dass unwiederbringliche Fehler gemacht werden, die sich durch das gesamte Verfahren ziehen. Frau Rechtsanwältin Schillmann kennt die Seite der Kammer aus eigener Praxis und weiß daher wie solche Fehler verhütet werden können. Sie bespricht mit Ihnen gerne den Sachverhalt, entwirft eine Stellungnahme für Sie und begleiten Sie im weiteren Beschwerdeverfahren. Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen stehen wir auch hier an Ihrer Seite.
Christa Luise Schillmann
Fachanwältin für Medizinrecht & Rechtsanwältin für Cannabisrecht
- Telefon: 030 91 55 66 74
- E-Mail: mail@kanzlei-schillmann.de
Vertragsrecht
Lieferantenverträge
Sie benötigen Unterstützung bei der Prüfung von Lieferantenverträgen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen? Sie haben Probleme mit der Lieferung wegen Nichtlieferung, verspäteter Lieferung oder der Lieferung von mangelhaften Sachen?
Unabhängig davon ob ein Kauf- oder Werkvertrag vorliegt; wir prüfen für Sie bereits bestehende Verträge und AGBs auf ihre Wirksamkeit und auf die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens bei Unstimmigkeiten. Oft sind Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner unwirksam, weil sie entweder gegen geltendes Rechts verstoßen, zu unbestimmt sind oder versteckte Klauseln enthalten. Wir übernehmen die Prüfung solcher Verträge und AGBs. Sollte es zu Streitigkeiten kommen übernehmen wir gerne die Korrespondenz mit der Gegenseite und finden eine passende Lösung. Nötigenfalls setzen wir ihr Recht auch gerichtlich durch.
Ferner stehen wir Ihnen auch gerne bereits im Vorfeld bei der Gestaltung neuer Verträge zu Seite. Kommen Sie auf uns zu!
Mietverträge
Sie haben eine mietrechtliche Streitigkeit, wollen eine Mietminderung durchsetzen, die Nebenkostenabrechnung prüfen lassen oder die Voraussetzungen für Umbauarbeiten eruieren?
Dann kommen Sie gerne auf uns zu! Frau Rechtsanwältin Konovalika ist in unserer Kanzlei Ansprechpartnerin für alle mietrechtlichen Angelegenheiten. Sie vertritt Sie nicht nur bei außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen, sondern entwirft auch Gutachten zu den möglichen Vorgehensweisen und vertritt Sie im Notfall bundesweit vor allen Gerichten.
Strafrecht
Sie haben eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten?
Bereits jetzt ist die Kontaktaufnahme zu einem versierten Rechtsanwalt oberstes Gebot. Sie sollten auf jeden Fall zunächst von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, sich also nicht zu den Vorwürfen äußern. Kommen Sie gerne auf uns zu! Wir sagen für Sie den Vernehmungstermin ab, fordern die Akte der Staatsanwaltschaft an und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen. Falls erforderlich, fertigen wir für Sie eine Stellungnahme zum Sachverhalt an; im besten Fall können wir für Sie die Einstellung des Verfahrens erreichen. Sollte es dennoch zur Anklage kommen steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Schillmann im gesamten Verfahren zur Seite.
Pflegegrad
Sie sind mit der Eingruppierung Ihres Pflegegrades nicht einverstanden?
Wir prüfen Ihr MDK Gutachten auf inhaltliche Fehler oder rechtliche Falschbeurteilung und prüfen die Erfolgsaussichten für einen Widerspruch. Gerne begleiten wir Sie im Widerspruchsverfahren. Wir begründen ihren Widerspruch und übernehmen die Korrespondenz mit der Versicherung. Notfalls stehen wir Ihnen auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. Kommen Sie gerne für ein unverbindliches Vorgespräch auf uns zu.