Opfervertretung - Strafrecht
Opfer einer Straftat
Ich bin Opfer einer Straftat geworden – was jetzt?
Nach einer Gewalttat oder anderen Straftat fühlen sich viele Betroffene zunächst hilflos und orientierungslos. Häufig bestehen bereits körperliche oder psychische Folgen, gleichzeitig kommen Unsicherheit, Angst und viele offene Fragen hinzu:
Soll ich Anzeige erstatten? Die Polizei meldet sich auf meine Anzeige gar nicht zurück; woran liegt das? Was passiert jetzt im Strafverfahren? Welche Rechte habe ich?
Als Opfer stehen Sie im Strafverfahren nicht schutzlos da. Bereits frühzeitig kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein, um Ihre Rechte zu sichern, Sie zu entlasten und das Verfahren aktiv zu begleiten. Ich berate Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten, übernehme die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft und stehe Ihnen als feste Ansprechpartnerin zur Seite.
Ich vertrete seit mehreren Jahren die Interessen von Geschädigten in Strafverfahren und bin auf Opfervertretung und Schmerzensgeld spezialisiert. Ziel meiner Arbeit ist es, Sie rechtlich zu schützen, Ihnen Struktur und Klarheit im Verfahren zu geben Ihre Position zu stärken und Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen.
Wenn Sie unsicher sind, wie Sie sich jetzt verhalten sollen, nehmen Sie gerne frühzeitig Kontakt auf.
Nebenklage
Welche Stellung habe ich im Strafverfahren und wie kann ich auf das Urteil Einfluss nehmen?
In bestimmten Verfahren haben Sie als Geschädigte oder Geschädigter das Recht, sich dem Strafverfahren als Nebenklägerin bzw. Nebenkläger anzuschließen. Dies betrifft insbesondere Delikte wie Körperverletzung, Sexualstraftaten, Nachstellung (Stalking) oder versuchte Tötungsdelikte.
Die Nebenklage ermöglicht es Ihnen, nicht nur als Zeugin oder Zeuge aufzutreten, sondern eigene Verfahrensrechte wahrzunehmen. Dazu gehören unter anderem das Recht auf Akteneinsicht, die Anwesenheit in der Hauptverhandlung, Frage- und Antragsrechte sowie das Recht, auf den Gang des Verfahrens Einfluss zu nehmen.
Ich prüfe für Sie, ob eine Nebenklage in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist, erkläre Ihnen den Ablauf und übernehme – sofern gewünscht – Ihre Vertretung im Strafverfahren. In geeigneten Fällen kann die Beiordnung als Nebenklagevertreterin erfolgen, sodass für Sie nur geringe eigenen Kosten entstehen.
Gerichtliche Verhandlung
Die Hauptverhandlung steht an – muss ich dort allein hin?
Viele Betroffene empfinden die anstehende Hauptverhandlung als besonders belastend. Die Konfrontation mit dem Täter oder der Täterin, die öffentliche Verhandlung und die Unsicherheit über den Ablauf stellen eine erhebliche psychische Herausforderung dar.
Auch wenn das Ermittlungsverfahren bereits abgeschlossen ist, stehe ich Ihnen weiterhin zur Seite. Ich bereite Sie auf die Hauptverhandlung vor, erkläre Ihnen, was Sie erwartet, und vertrete Ihre Interessen als Nebenklagevertreterin vor Gericht. Sie müssen diesen Schritt nicht allein gehen.
Schmerzensgeld und Schadensersatz
Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?
Nach vielen Straftaten bestehen neben dem Strafverfahren auch Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Diese betreffen nicht nur körperliche Verletzungen, sondern auch psychische Beeinträchtigungen, Folgeschäden und Einschränkungen im Alltag.
Als Fachanwältin für Medizinrecht bin ich auf die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen spezialisiert. Ich weiß, welche medizinischen Unterlagen entscheidend sind, wie Schäden rechtlich korrekt aufbereitet werden und welche Faktoren für die Höhe des Schmerzensgeldes maßgeblich sind. Auch weitergehende Ansprüche – etwa wegen Verdienstausfalls, Haushaltsführungsschadens oder beschädigter Gegenstände – prüfe ich für Sie sorgfältig.
Ich begleite Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche entweder im Strafverfahren oder in einem gesonderten zivilrechtlichen Vorgehen und berate Sie realistisch zu Erfolgsaussichten und Risiken.
Hinweise, wie Sie bereits jetzt die Beweise für einen späteren Schmerzensgeldanspruch sichern, finden Sie hier.

Rechtsanwältin Schillmann
- Telefon: 030 91 55 66 74
- mail: mail@kanzlei-schillmann.de
Gewaltschutz
Kann ich mich vor weiteren Übergriffen schützen?
Neben dem Strafverfahren besteht häufig ein akuter Schutzbedarf. Das Gewaltschutzgesetz bietet die Möglichkeit, kurzfristig eine gerichtliche einstweilige Anordnung zu erwirken. Diese kann insbesondere ein Annäherungs- und Kontaktverbot umfassen und dient dem unmittelbaren Schutz vor weiteren Übergriffen.
Ich prüfe mit Ihnen, ob die Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung vorliegen, bereite den Antrag vor und begleite Sie durch das Verfahren. Gerade in Fällen häuslicher Gewalt oder von Stalking ist dies oft ein zentraler und wirksamer Schritt.