Schmerzensgeld

Das Schmerzensgeld ist ein wichtiger Aspekt im Bereich des Schadenersatzrechts und dient dazu, die immateriellen Schäden auszugleichen, die einer Person durch die Handlungen eines anderen zugefügt wurden. Die Bemessung des Schmerzensgeldes hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Hier sind einige der wichtigsten Faktoren, die bei der Festlegung der Höhe des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden:

Art und Schwere der Verletzung: Der Grad der körperlichen oder psychischen Verletzung spielt eine entscheidende Rolle bei der Bemessung des Schmerzensgeldes. Je schwerwiegender die Verletzung, desto höher kann das Schmerzensgeld ausfallen.

Dauer der Genesung: Die Zeit, die benötigt wird, um sich von den Verletzungen zu erholen, beeinflusst ebenfalls die Höhe des Schmerzensgeldes. Längere Genesungszeiten können zu höheren Schadenersatzforderungen führen. Ferner wird mitberücksichtigt, ob es zu längeren Krankenhausaufenthalten gekommen ist und auch wie sich die ambulante häusliche Behandlung weiter gestaltet hat. Zur Sicherung der Beweise für einen späteren Prozess ist die Dokumentation des Leidensweges von immenser Bedeutung.

Beeinträchtigung und Langzeitfolgen: Wenn die Verletzung zu dauerhaften Beeinträchtigungen oder Langzeitfolgen führt, wird dies in die Berechnung des Schmerzensgeldes einbezogen. Dies kann die Fähigkeit zur Ausübung bestimmter Aktivitäten oder Berufe erheblich beeinträchtigen.

Schmerz und Leid: Das Ausmaß des körperlichen oder emotionalen Schmerzes, den die verletzte Person erlitten hat, ist ein wichtiger Faktor. Die subjektive Empfindung von Schmerz und Leid kann von Fall zu Fall variieren und beeinflusst die Schadenersatzhöhe.

Alter, ggf. Geschlecht und Beruf: Die persönlichen Merkmale des Geschädigten, wie Alter Geschlecht und Beruf, können ebenfalls eine Rolle spielen. Beispielsweise kann Schmerzensgeld in Fällen von Kindern oder älteren Menschen höher sein, da sie möglicherweise anfälliger für Verletzungen sind oder längere Erholungszeiten benötigen.

Vorsatz und Fahrlässigkeit: Das Gericht berücksichtigt auch, ob die Verletzung vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurde. In Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Absicht kann das Schmerzensgeld höher ausfallen. Auch das Verhalten nach erfolgter Verletzung von dem Verursacher, spielt bei der Bemessung eine Rolle. So wird mitberücksichtigt, ob der Verursache dem Verletzen nach der Verletzung geholfen hat oder nicht. Ferner wird mitberücksichtigt, wenn eine Versicherung über mehrere Monate/Jahre die Regulierung verweigert.

Medizinische Kosten und andere finanzielle Verluste: Neben dem Schmerzensgeld können auch medizinische Kosten und andere finanzielle Verluste, wie Einkommensverluste aufgrund der Verletzung, in die Gesamtforderung einfließen.

Vergleichbare Fälle: Gerichte prüfen oft ähnliche Fälle in der Rechtsprechung, um eine angemessene Schmerzensgeldhöhe festzulegen. Dies hilft bei der Schaffung von Vergleichbarkeit und Konsistenz.

Hier finden Sie einige vergleichbare Gerichtsentscheidungen zu den jeweiligen Verletzungen, die Ihnen als Orientierungshilfe dienen können:

Extremitäten
Schmerzensgeld (Inflationsausgleich zu 2024) Verletzung kurz Art der Folgen und Beschwerden sowie Dauerschäden Fallzusammenfassung insbesondere Mitverschulden Gericht

50.000 EUR

 

Feststeller (+)

 

(62.211 EUR)

Amputation des rechten Unterarms Der Kläger erlebt dauerhafte Phantomschmerzen und zeitweilige Beschwerden am Armstumpf, zusätzlich zu Wundheilungsstörungen. Die Amputation und die daraus resultierenden Komplikationen haben auch zu wiederholten Krankenhausaufenthalten und der Notwendigkeit einer Unterarmprothese geführt. 2 Operationen waren erforderlich; Krankenhausaufenthalt von 20 Tagen. Schmerzensgeld aufgrund eines groben Behandlungsfehlers durch den Hausarzt, der das Kompartmentsyndrom des Klägers nicht erkannte und nicht angemessen behandelte, was letztendlich zur Amputation des rechten Unterarms führte.

OLG Hamm 13.6.2017

 

26 U 59/16

 

 

10.000 EUR

 

Feststeller (+)

 

(13.075 EUR)

Offene Ellenbogenluxationsfraktur und ein Compartment-Syndrom am linken Unterarm Der Kläger musste sich mehreren Operationen unterziehen und trug vier Wochen lang einen externen Fixateur. Diese Verletzungen hatten erhebliche Auswirkungen auf sein Leben, einschließlich des Verlusts seiner Arbeitsstelle. Die Haftung ergab sich daraus, dass der Kläger durch das Pferd der Beklagten körperlich verletzt wurde, als er von diesem abgeworfen wurde. Die Haftung trat ein, weil sich die spezifische Tiergefahr – das unberechenbare und selbständige Verhalten des Pferdes – realisiert hatte.

OLG Karlsruhe 14.12.2012

 

14 U 82/11

 

 

2.000 EUR

 

 

Zukunftsschaden nicht abgefunden

Klaffende tiefe Fleischwunde durch Hundebiss. 4-monatiger Heilungsverlauf. Immer wieder eiterte die Wunde. Klaffende tiefe Fleischwunde durch Hundebiss. 4-monatiger Heilungsverlauf. Immer wieder eiterte die Wunde. Antibiose erforderlich Hundeattacke (einmaliges zuschnappen) kein Mitverschulden. Vergleich durch KANZLEI SCHILLMANN im vorgerichtlichen Verfahren erreicht.

2.500 EUR

 

Feststeller (+)

 

(3.201 EUR)

Oberarmkopfbruch mit dauerhaften Bewegungseinschränkungen der linken Schulter Stationäre Behandlung war erforderlich. Fahrradunfall, bei dem eine Radfahrerin in einer mit Regenwasser gefüllten Vertiefung stürzte. Der Fall betraf die Verkehrssicherungspflicht. Es bestand ein Mitverschulden von 50% aufgrund unzureichender Umsicht.

OLG München 14.3.2013

 

1 U 3769/11

 

 

3.500 EUR

 

Feststeller (+)

 

(5.158 EUR)

Verschobener Oberarmbruch knapp über dem Ellenbogengelenk (Kind 8 J.) Einwöchigen Krankenhausaufenthalt. Eine ambulante Operation zur Entfernung der Knochendrähte. Nach der Operation musste der Kläger (Kind 8 J.) für sechs Wochen einen Gipsverband tragen und drei Monate Krankengymnastik absolvieren. Schmerzensgeld wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht.

OLG Hamm 14.12.2004

 

9 U 32/04

 

 

5.000 EUR

 

 

Zukunftsschaden nicht abgefunden

Platzwunde am Kopf

 

Verlust von 3 Zähnen

Neben der Platzwunde und dem Verlust der Schneidezähne erlitt der Verletzte auch Prellungen im Gesicht. Er konnte eine Woche keine feste Nahrung zu sich nehmen und konnte bis zur Versorgung der Zähne nur im hinteren Mundbereich kauen. Der Verletzte erlitt durch mehrere vorsätzliche Faustschläge Verletzungen im Gesicht. Kein Mitverschulden. Vergleich durch KANZLEI SCHILLMANN im vorgerichtlichen Verfahren erreicht.

6.000 EUR

 

 

(8.137 EUR)

Fraktur des rechten Oberarmknochens und Verletzungen am linken Ellenbogen. Operative Behandlung. Zwei Monate zu 100 % und danach zu 50 % arbeitsunfähig. Es besteht eine dauerhafte Schädigung des linken Armes, die sich in Bewegungseinschränkungen des Ellenbogengelenks, Muskelverschmächtigung und wiederkehrenden Schmerzen äußert. Klägerin zu 20 % behindert. Die Klägerin stürzte in der Straßenbahn aufgrund einer abrupten Vollbremsung, die ein Straßenbahnfahrer aufgrund eines Missachtens des Haltegebots durch einen anderen Fahrer durchführen musste. Ein Mitverschulden der Klägerin wurde verneint.

LG Magdeburg

 

25.2.2011

5 O 1813/10

 

 

8.000 EUR

 

Feststeller (+)

 

(9.993 EUR)

Trümmerbruch am Oberarmknochenkopf. Eine Operation. 9 Tage stationärer Aufenthalt. Drei Monate AU und musste eine stufenweise Wiedereingliederung durchführen. Es folgten Physiotherapie und Rehabilitationsmaßnahmen. Die Klägerin leidet unter anhaltenden Bewegungseinschränkungen im linken Schultergelenk und Schlafstörungen. Eine Verschlechterung des Zustands und weitere Operationen sind wahrscheinlich, einschließlich des Risikos einer Nekrose des Oberarmknochens. Der Unfall wurde durch unzureichende Verkehrssicherung (mangelnde Räum- und Streupflicht) verursacht. Es bestanden Altschneereste unter einer Neuschneeschicht, was zu dem Sturz führte. Die Klägerin wurde zu 25% mitschuldig befunden, da sie trotz erkennbarer Gefahren mit dem Fahrrad fuhr.

LG München II

 

22.4.2020

10 O 5592/16

 

 

22.000 EUR

 

Feststeller (+)

 

(28.173 EUR)

Brüche beider Oberarme. Zwei Operationen. 34 Tage stationäre Beh., gefolgt von einer REHA-Klinik-Behandlung. Dauerfolgen: Die Klägerin hat dauerhafte Bewegungseinschränkungen und Funktionsbeeinträchtigungen. Sie leidet unter belastungsabhängigen Schmerzen und Kraftminderung. Diese Beschwerden erfordern zeitweise die Einnahme von Schmerzmitteln und entzündungshemmenden Medikamenten. Weitere Beeinträchtigungen: Die Klägerin musste aufgrund der Brüche und damit verbundenen Schmerzen über mehrere Monate in einem Sessel schlafen, da das Liegen im Bett nicht möglich war. Auch konnte sie aufgrund der Einschränkungen bei Bewegungen nach hinten nicht mehr schwimmen gehen. Verkehrsunfall, kein Mitverschulden.

OLG München

 

21.3.2014

10 U 1750/13

 

 

16.000 EUR

 

 

(20.007 EUR)

 

 

Distale Unterarmfraktur links mit distaler Radiusfraktur und dorsoradialem Knorpeldefekt. Eine Handwurzelluxation;

 

Multiple Prellungen und Schürfwunden.

2 Operationen, ein stationärer Aufenthalt. Es besteht eine gravierende, dauerhafte Beeinträchtigung der Beweglichkeit des linken Handgelenks, was nur eine sehr eingeschränkte Restbeweglichkeit erlaubt. Dies hat zur Folge, dass der Kläger in seinen alltäglichen Aktivitäten und Hobbys wie Skifahren und Jagen eingeschränkt ist. Zudem ist absehbar, dass das Handgelenk in Zukunft operativ versteift werden muss, um einer Verschlechterung durch fortschreitende Arthrose entgegenzuwirken. Einschränkungen im Beruf. Verkehrsunfall.

OLG Saarbrücken

 

21.4.2016

4 U 76/15

 

1.000 EUR

 

 

(1.260 EUR)

Schleimbeutelverletzung am linken Ellenbogen. Aufgrund der Verletzung musste der Schleimbeutel ambulant entfernt werden. Er erhielt eine Oberarm-Gipsschiene, Antibiotika, Schmerzmittel und musste eine Drainage tragen. Die Operationswunde wurde genäht, was zu einer Narbe führte. Der Kläger konnte 10 Wochen keinen Sport treiben. Verkehrsunfall. Mitverschulden 50%.

AG Backnang

 

19.5.2015

5 C 799/14

 

1.250 EUR

 

Feststeller (+)

 

(1.529 EUR)

Hundebisswunden am linken Unterarm und eine Ellenfraktur links.

Zwei kurzzeitige stationäre Aufenthalte

 

(insg. 5 Tage) für zwei operative Frakturversorgungen. Verbliebende Bewegungseinschränkungen. Es besteht die Möglichkeit weiterer gesundheitlicher Folgen, insbesondere einer Arthrose, die aufgrund der Frakturverletzung entstehen könnte. Eine weitere Operation zur Entfernung der Platte ist nicht ausgeschlossen, aber derzeit nicht konkret absehbar.

 

Auseinandersetzung zwischen zwei nicht angeleinten Hunden. Mitverschulden des Klägers 75%.

OLG Hamm

 

10.5.2019

9 U 8/18

 

 

9.000 EUR

 

 

(12.573 EUR)

Ellenbogentrümmerfraktur, eine Fraktur des Radiusköpfchens (beides links), sowie multiple Prellungen und Abschürfungen. Stationäre Behandlung von 12 Tagen, sowie 2 Operationen und ambulante Behandlungen zur Krankengymnastik und Lymphdrainage. 4 Monate arbeitsunfähig und 5 Monate eingeschränkt arbeitsfähig. Die Klägerin leidet dauerhaft an einer Streckhemmung des linken Ellenbogengelenks und einer endgradig gehemmten Unterarmdrehung sowie Belastungsschmerzen im linken Arm. Verkehrsunfall.

LG Münster

 

24.2.2011

12 O 381/08

 

 

60.000 EUR

 

Feststeller (+)

 

(75.627 EUR)

Ellenbogenfraktur mit Deformierung des Radiuskopfes, ursprünglich diagnostiziert als Verstauchung oder Zerrung. Drei stationäre Behandlungen und Operationen, darunter Ulnaverkürzungsosteotomie, Radiusköpfchenresektion, Kapsel-Bandplastik, und Metallentfernung. Der Kläger leidet unter dauerhaften Bewegungseinschränkungen und Funktionseinschränkungen des rechten Ellenbogens, Kraft- und Belastungsminderung, Verschleißschäden, und Narben am Handgelenk. Eine Minderung der Erwerbsfähigkeit um 20 % wurde ebenfalls festgestellt. Ärtztlicher Fehler: Der aufgrund falscher Diagnose falsch behandelt wurde. Dies führte zu einer fehlerhaften Heilung und erforderte mehrere Korrekturoperationen.

LG Arnsberg

 

15.3.2016

I-5 O 31/14

 

 

550 EUR

 

Feststeller (+)

 

(684 EUR)

Ein ca. 10 x 10 cm großes Hämatom am rechten Unterarm.

Die Klägerin musste über drei Wochen einen Verband tragen und regelmäßig Schmerzmittel einnehmen.

 

Die Schmerzen waren zunächst erheblich, sind aber mittlerweile abgeklungen. Es besteht ein fühlbarer Knubbel an der verletzten Stelle, was auf ein Ödem im Unterhautfettgewebe hindeuten könnte. Zudem hatte sie anfänglich die Befürchtung das eine Operation erforderlich sei, weil ein Nerv beeinträchtigt sein könnte.

Ungewöhnlich ruckartig schließende Aufzugtür im Einkaufszentrum.

LG Köln

 

14.6.2019

2 O 174/17

 

 

1.000 EUR

 

 

(1.249 EUR)

Fehlerhaft durchgeführte Tätowierung am linken Unterarm.

Der Schriftzug ist verwaschen und unleserlich. Unterschiedliche Größen der Wörter, ungleichmäßige Abstände.

 

Einzelne Wörter schief, Linienführung mangelhaft, verwaschen, nicht durchgehend und teilweise ausfransend. Dauerfolgen: Dauerhafte optische

Verunstaltung des Arms durch das Tattoo. Eine Entfernung des Tattoos ist möglich, aber mit weiteren Schmerzen und Kosten verbunden.

Mangelhaft ausgeführte Tätowierung.

AG München

 

13.4.2017

132 C 17280/16

 

 

1.500 EUR

 

 

(2.210 EUR)

Fehlerhafte durchgeführte Tätowierung am linken Oberarm. Es mussten 12 Laserbehandlungen erfolgen um das fehlerhafte Tattoo d. Klägerin entfernen zu lassen. Es kam zu anhaltender Narbenbildung am Oberarm, die in Form und Aussehen dem fehlerhaft angebrachten Tattoo entspricht. Eine Entfernung dieser Narben durch Laserbehandlung ist nicht möglich. Weitere Beschwerden waren unter anderem starke Schwellung des Oberarms, eitrige Entzündung, erhebliche Schmerzen und Hautreizungen. Trotz 12 Laserbehandlungen konnten die Farbreste des Tattoos nicht vollständig entfernt werden. Narbe mit 5 ca. 3 – 4 cm langen Strängen sind zurückgeblieben, von denen einer eine leicht bläuliche Pigmentierung hat. Fehlerhaft durchgeführte Tätowierung. Das genaue Ausmaß des Mitverschuldens der Klägerin wird im Urteil nicht quantitativ angegeben. Es wird lediglich festgestellt, dass ein Mitverschulden vorliegt, weil sie sich nicht rechtzeitig ärztliche Hilfe gesucht hat. Dieses Mitverschulden wurde bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt.

AG Bocholt

 

24.2.2006

4 C 121/04

 

 

7.500 EUR

 

Feststeller (+)

 

(9.806 EUR)

Erhebliche Bissverletzungen am linken Arm, der linken Hand und am rechten Mittelfinger

Der Kläger hatte Bissverletzungen am linken Arm, rechten Mittelfinger, Gesäß, rechten Oberschenkel und der rechten Mamilla.

 

Eine Beschädigung des Nervus radialis wurde festgestellt, was zu einer erheblich eingeschränkten Beweglichkeit des Handgelenks und der Finger sowie zu Gefühlsstörungen führte.

Diese Verletzungen führten zu einer dauerhaften Erwerbsminderung von 35%.

Angriff von einem ausgebrochenen Wildschweineber. Mitverschulden des Klägers 25%.

OLG München

 

8.8.2012

20 U 1121/12

 

20.000 EUR

 

 

(25.612 EUR)

Schienbeinkopfmehrfragmentbruch, massive Prellungen der Hüfte und des Beckens, eine Distorsion des rechten oberen Sprunggelenks und diverse Schürfwunden. Musste sich 14 Tage stationär behandeln lassen und war für einige Wochen auf den Rollstuhl angewiesen. Operative Eingriffe vorgenommen, einschließlich des Einsatzes einer Kniegelenkstotalendoprothese im rechten Knie. Die Klägerin erlitt massive körperliche Verletzungen, darunter Knochenbrüche, Prellungen und Schürfwunden. Verkehrsunfall.

OLG Hamm

 

13.6.2014

9 U 201/13

 

 

10.000 EUR

 

Feststeller (+)

 

(13.590 EUR)

Schwere Fraktur am linken Kniegelenk sowie diverse Prellungen an der linken Körperhälfte. Knapp einen Monat stationärer Krankenhausaufenthalt. Ca. 150 Tage Reha. Verminderte Oberflächensensibilität des Narbenareals, eine Konturverklumpung, eine leicht eingeschränkten Beugefähigkeit des linken Kniegelenks sowie einem posttraumatischen Verschleiß des lateralen Tibiaplateaus mit beginnender Kniegelenksarthrose. Verbleibende Gebrauchsbeeinträchtigung des Kniegelenks von ca. 20 % aufweist. Verkehrsunfall (Fußgängerin 56 J.); kein Mitverschulden.

LG Duisburg

 

13.1.2012

10 O 161/09

 

 

Hundebisse
Schmerzensgeld (Inflationsausgleich zu 2024) Verletzung kurz Art der Folgen und Beschwerden sowie Dauerschäden Fallzusammenfassung insbesondere Mitverschulden Gericht

300 EUR

 

(426 EUR)

 Bissverletzung. Die Klägerin wurde von einem Hund gebissen und es bildete sich ein Hämatom. Hundebiss.

LG Krefeld

11.3.2011

1 S 110/10

 

 

2.500 EUR

 

(3.305 EUR)

mehrfache Bissverletzungen. Der Kläger begab sich noch in der Nacht des Vorfalls zur ärztlichen Behandlung. Er erlitt zahlreiche Bisswunden an beiden Unterarmen, am rechten Oberarm, am Rücken und an den Beinen. Er konnte mehrere Tage seine Hände nicht benutzen und benötigte über mehrere Wochen hinweg eine Wundversorgung. Hundebiss. Der Kläger (14 J.) rannte von der Polizei weg, da er nicht wollte, dass seine Eltern erfahren, dass er sich nicht an sein abendliches Ausgehverbot gehalten hatte. Ein Polizeihundeführer verfolgte den Kläger und setzte seinen Diensthund gezielt ein, um den Kläger durch Bissverletzungen festzunehmen. Der Hund fügte dem Kläger eine größere Zahl von Bissverletzungen zu.

OLG Karlsruhe 18.6.2015

9 U 23/14

 

 

4.500 EUR

 

(6.402 EUR)

Hundebiss in die Wade des rechten Beins. Die Folgen der Verletzung waren schwerwiegend. Die Klägerin entwickelte infolge des Hundebisses eine zunehmende Wundinfektion, die einen etwa vierwöchigen Krankenhausaufenthalt erforderlich machte. Nach der Krankenhausentlassung war die Klägerin für zwei Wochen auf die Benutzung von Gehstützen angewiesen. Es wurde eine Entfernung abgestorbenen Gewebes durchgeführt und eine intensive Weichteilbehandlung mit Spülung und Anlage eines Vakuum-Verbandes. Später erfolgte eine Hauttransplantation in den Defekt am rechten Unterschenkel. Hundebiss. Der Klägerin wurde ein Mitverschulden von 1/3 zugerechnet. Dies beruht darauf, dass die Klägerin wusste, dass der Hund in der Vergangenheit gebissen hatte und an dem Unfalltag durch ihre Handlungen den Hund zusätzlich irritierte. Sie übte nicht die erforderliche Sorgfalt aus, obwohl ihr die Beißneigung des Hundes bekannt war. Die Verletzung erfolgte durch Bisse eines Hundes, der sich stressbedingt und unberechenbar verhielt, was eine typische Tiergefahr darstellt. Die Klägerin hatte versucht, den Hund der Beklagten mit einer Leberwurst in ein Auto zu locken.

OLG Naumburg 5.8.2010

2 U 39/10

 

 

20.000 EUR

Feststeller (+)

 

(25.669 EUR)

Bisse in die Unterarme und in den linken Unterschenkel. Die Klägerin, eine 63-jährige Frau, wurde von einem Rottweiler mehrfach in die Unterarme und den linken Unterschenkel gebissen. Mitverschulden von 33%. Die Klägerin wurde auf dem Gelände des Beklagten zu 2 von einem Rottweiler angegriffen und gebissen, als die Beklagte zu 1 ihr den Hund vorführte. Der Hund hatte zuvor mehrere Beißattacken verübt und war von der Stadtverwaltung der Beklagten zu 1 in der Haltung untersagt worden.

Brandenburgisches OLG

16.4.2019

3 U 8/18

 

 

22.000 EUR

Feststeller (+)

 

(34.016 EUR)

Schwerste Bissverletzungen im Gesicht. Der Kläger erlitt aufgrund des Angriffs des Schäferhundes schwerste Bissverletzungen im Gesicht, die zu einer hypertrophen Narbenbildung mit funktioneller Einschränkung im Bereich der linken Wange/Unterlippe führten. Diese Verletzungen verursachten eine asymmetrische Mundspaltbildung und eine dauerhafte Funktionsstörung der Unterlippenfunktion. Ebenso blieben eine Fehlstellung des Nasenflügels mit Asymmetrie der Nase und Narben im Gesichtsbereich dauerhaft bestehen. Hundebiss. Der Kläger wollte am 03. März 2004 Müll zur Müllcontainerstandfläche seines Wohnhauses bringen, als er von einem frei herumlaufenden Schäferhund des Beklagten unvermittelt angegriffen und ins Gesicht gebissen wurde.

LG Berlin

6.12.2005

10 O 415/05

 

Messer

6.000 EUR

 

(9.485 EUR)

 

Messerstich in die linke Körperseite. Die Verletzung führte zu einer massiven Blutansammlung im Rippenfellspalt und akuter Lebensgefahr, die durch sofortige ärztliche Behandlung gebannt wurde. Es war eine stationäre Behandlung von zweieinhalb Wochen erforderlich. 2 Monate AU. Der Geschädigte litt noch zur Zeit der Hauptverhandlung, etwa ein halbes Jahr nach der Tat, unter Beschwerden beim Atmen und unterzog sich atem- und bewegungstherapeutischen Rehabilitationsmaßnahmen. Messerstich. Der Geschädigte wurde von dem Angeklagten hinterrücks mit einem Butterflymesser in die linke Körperseite gestochen. Der Stich war 4 bis 5 cm tief und verletzte das Rippenfell sowie verschiedene Blutgefäße. Der Angeklagte hat den Geschädigten bei einem Glühweinfest ohne erkennbaren Grund von hinten überfallen. Als der Geschädigte sich wehrte und der Angeklagte ihn nicht wie geplant verprügeln konnte, stach er ihm mit dem Butterflymesser in die Seite.

BGH

7.2.1995

1 StR 668/94

 

 

6.500 EUR

Feststeller (+)

 

(9.139 EUR)

Diverse Schnitt- und Stichverletzungen durch ein Messer. Der Kläger erlitt Verletzungen an Händen, Oberschenkeln, Unterbauch, Prellungen, Hautunterblutungen und Kratzer am ganzen Körper. Er musste eine Woche stationär behandelt werden, die Heilung dauerte etwa 4 Monate. Psychische Probleme führten zu einer psychotherapeutischen Behandlung. Bis heute spürt der Kläger Narbenschmerzen, besonders beim Sitzen. Die Verletzungen führten zu einer Unterbrechung seines Studiums. Messerstich. Der Kläger und sein Begleiter kamen spät nachts nicht in ihr Hotelzimmer, da von innen ein Schlüssel in der Tür steckte. Beim Versuch, Zutritt zu erlangen, kam es zu einer Auseinandersetzung mit einem Hotelmitarbeiter, der nur wenig Deutsch verstand. In der Folge griff dieser den Kläger und seinen Begleiter mit einem Messer an.

OLG Hamm

7.11.2012

I-30 U 80/11

 

 

10.000 EUR

Feststeller (+)

 

(13.223 EUR)

Stichverletzung im Abdomen. Die Stichverletzung erforderte eine sofortige Krankenhausbehandlung und einen laparoskopischen Eingriff. Es war eine Operation erforderlich und ein stationärer Aufenthalt von 6 Tagen. AU 17 Tage. Als dauerhafte Folgen blieben eine etwa 1,5 cm lange Einstichnarbe und zwei vergleichbar große Operationsnarben zurück, die Beschwerden wie Stechen und Jucken verursachen. Messerstich. Tätlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien, verursacht durch einen Vorfall im Straßenverkehr. Dabei beschädigte der Beklagte das Auto des Klägers und fügte ihm eine Stichverletzung im Abdomen zu.

OLG Koblenz

2.7.2014

5 U 221/14

 

 

PersönlichkeitsR

1.500 EUR

 

(2.015 EUR)

Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Klägers. Der Kläger wurde durch eine Reihe von beleidigenden und herabsetzenden Äußerungen sowie falsche Behauptungen über das Internet, insbesondere über Facebook, stark in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Diese Aktionen, einschließlich der Erstellung eines gefälschten Facebook-Profils, führten zu massiven gesundheitlichen Schäden, insbesondere zu einer psychischen Belastung, die eine psychotherapeutische Behandlung erforderlich machte, teilweise sogar stationär. Mobbing/Diskriminierung. Der Kläger, ein Schüler mit überdurchschnittlichem Körpergewicht, wurde im Klassenverband und über soziale Medien, insbesondere Facebook, Ziel von Mobbing und Beleidigungen. Der Beklagte erstellte unter anderem ein gefälschtes Facebook-Profil mit beleidigenden Inhalten über den Kläger, was zu erheblicher psychischer Belastung und der Notwendigkeit psychotherapeutischer Behandlung führte.

LG Memmingen 3.2.2015

21 O 1716/13

 

 

4.000 EUR

Feststeller (+)

 

(6.184 EUR)

Hautschäden am rechten Arm. Die Klägerin leidet unter mehr als 100 kleinen Narben und abgedunkelten Flecken am rechten Arm. Diese Zustände sind dauerhaft. Narbe (entstellend). Die Klägerin suchte den Beklagten, einen Hautarzt, auf, um kosmetisch störende Haare an Armen und Beinen mittels Laser zu entfernen. Bei der Behandlung wurden Hautschäden am rechten Arm der Klägerin verursacht.

LG Köln

11.10.2000

25 O 63/00

 

 

4.000 EUR

 

 

(6.184 EUR)

Prellungen und Glassplitterverletzungen. Der Kläger hatte Glassplitter im Augenlid, die nicht vollständig entfernt wurden, um das Risiko für seine Sehkraft zu minimieren. Er hat eine Narbe am Auge. Die Verletzung trat aufgrund eines Verkehrsunfalls auf. Mitverschulden (-)

LG Köln

27.3.2007

16 O 314/04

 

 

Persönlichkeit

0 EUR

Materieller Feststeller (+)

Unbefugte Veröffentlichung und Verbreitung von Nacktfotos und -videos.

Die Klägerin hat ein Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht erlebt, insbesondere in Bezug auf ihre Intimsphäre und ihr Recht auf Selbstbestimmung über die Verwendung ihres Bildnisses.

Der Beklagte ist verpflichtet, alle zukünftig entstehenden Kosten für eine effizienten Entfernung der Bilddateien aus dem Internet zu tragen.

Persönlichkeitsrechtsverletzung. Der Beklagte, ein Fotograf und Aktionskünstler, hat im Rahmen seines Kunstprojekts „M“ Nacktaufnahmen von Personen, inklusive der damals 17-jährigen Klägerin, erstellt und diese ohne ausreichende Einwilligung veröffentlicht. Die Fotos und Videos wurden in verschiedenen Formaten und auf verschiedenen Plattformen veröffentlicht. Mit entscheidend war, dass die Klägerin freiwillig an dem Projekt teilgenommen hatte. Ihre Einwilligung war wegen des Alters unwirksam.

LG Duisburg

27.3.2017

2 O 438/14

 

 

0 EUR Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Der Kläger wurde durch verbale Äußerungen beleidigt, insbesondere durch Ausdrücke wie „Wichser“, „Scheiß Bullenschwein“, „Arschwichser“ und „dummes Arschloch“. Diese Äußerungen stellten einen Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht dar. Persönlichkeitsrechtsverletzung. Der Kläger, ein Polizeibeamter, hatte den alkoholisierten Beklagten wegen eines Bluttests zur Dienststelle gebracht. Währenddessen beleidigte der Beklagte den Kläger verbal. Die Kammer sieht keinen Anspruch auf Schmerzensgeld für den Kläger, da die Beleidigungen, obwohl sie einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen, nicht als schwerwiegend eingestuft werden. Die Beleidigungen waren spontane Äußerungen eines alkoholisierten Tatverdächtigen und richteten sich mehr gegen die berufliche Rolle des Klägers als Polizist, nicht gegen seine persönlichen Eigenschaften.

LG Oldenburg

7.2.2013

5 S 595/12

 

 

100 EUR

 

(140 EUR)

Wurde verbal beleidigt und das Auto, in dem sie als Beifahrerin saß, wurde physisch beschädigt. Die Klägerin wurde als „Schlampe“ und „Hure“ beleidigt. Persönlichkeitsrechtsverletzung. Der Vorfall ereignete sich, nachdem das Klägerfahrzeug von dem Beklagten verfolgt wurde, weil der Zeuge B eine beleidigende Handbewegung (den „Stinkefinger“) gemacht hatte. Nachdem die Klägerin und der Zeuge B parkten, näherte sich der Beklagte dem Fahrzeug, beleidigte die Klägerin und trat gegen das Auto, wodurch Schäden entstanden.

AG Bremen

29.3.2012

9 C 306/11

 

 

Kopf

10.000 EUR

Feststeller (+)

 

(13.118 EUR)

Schädelprellung. Der Kläger erlitt infolge eines Schlags mit der Faust ins Gesicht eine Schädelprellung, eine Unterlippenplatzwunde, ein Subdurales Hämatom links, eine dezente Subarachnoidalblutung links, Kontusionen links frontobasal und links temporal sowie kleine Kontusionen rechts temporopolar. Er war bewusstlos und wurde (insgesamt 17 Tage) stationär behandelt. Er leidet noch heute unter Kopfschmerzen und es kam zu Blutung aus dem Ohr. Es wird darauf hingewiesen, dass Folgeschäden nicht auszuschließen sind. Kopfverletzung. Der Vorfall ereignete sich vor einer Diskothek, wo der Kläger von dem als Sicherheitskraft tätigen Beklagten einen Schlag ins Gesicht erhielt, zu Boden ging, bewusstlos wurde und mit dem Kopf auf den Asphalt aufschlug.

LG Bonn

2.12.2016

1 O 154/15

 

 

17.500 EUR

Feststeller (+)

 

(27.058 EUR)

Erlitt bei einem Unfall ein hirnorganisches Psychosyndrom, eine Armplexusparese, eine Hirnquetschung im Bereich des Hirnstamms und eine Schädelbasisfraktur. 3 Tage Intensivstation und zwei Tage künstlich beatmet. Knapp 7 Wochen stationäre Behandlung. Diese Verletzungen führten zu schweren und dauerhaften Beschwerden, darunter eine eingeschränkte konzentrative Belastbarkeit, Halbseitenlähmung rechts (der Kläger ist Rechtshänder), motorische Schwächen im rechten Arm, Konzentrations- und Koordinationsstörungen. Es gab auch Hinweise auf Tinnitus und Lähmungen der Gesichtsnerven. Es wurde ein MdE von 30 % festgestellt. Der Kläger war erst 9 J. Kopfverletzung. Der Kläger spielte Fußball auf einem Schulhof, als er in ein instabiles Tor lief, um einen Ball abzuwehren. Er verfing sich im Netz, fiel hin, und das umfallende Tor traf ihn am Hinterkopf, was zu den schweren Verletzungen führte.

LG Bonn

8.3.1999

1 O 528/96

 

 

20.451 EUR

Feststeller (+)

 

(31.621 EUR)

Schwere Verletzungen am Kopf. Zu den Verletzungen gehören eine rechts-betonte bifrontale Hirnkontusion, ein posttraumatisches rechts-betontes Hirnödem, beiderseitige komplett aromatische Anosmie, kognitive Defizite, Gesichtssensibilitätsstörungen, Kieferhöhlenvorder- und -hinterwandfraktur links, Orbitalboden- und -wandfraktur links, Jochbogenfraktur links und ein Hämatotympanon rechts mit kombinierter Hörstörung. Diese Verletzungen führten zu einem beidseitigen Riechverlust, Geschmacksverlust, Hörminderung, Ohrgeräuschen, einer Gefühlsstörung im Bereich der linken Wange, Gleichgewichts- und Konzentrationsstörungen, Kopfschmerzen und reaktiven Depressionen. Es verbleibt eine Behinderung von 70 Prozent. Kopfverletzung. Der Kläger, der ehemalige Schwiegervater des Beklagten, wurde vom Beklagten vor dessen Haus mit der Faust ins Gesicht geschlagen und fiel daraufhin auf den Hinterkopf.

LG Dortmund 6.12.2002

3 O 323/02

 

 

20.000 EUR

 

(24.843 EUR)

Kalottenfraktur links okzipital, eine Subarachnoidalblutung frontbasal beidseits, eine Kopfplatzwunde okzipital und eine Prellung der Lendenwirbelsäule Die Klägerin war aufgrund der Unfallverletzungen für neun Tage stationär behandelt worden. Anschließend war sie weitere Tage bis zum 20. Oktober 2017 arbeitsunfähig krank. Eine dauerhafte Folge des Unfalls ist der Verlust des Geruchssinns (Anosmie). Die Klägerin war zum Unfallzeitpunkt 27 Jahre alt, und dieser Verlust hat daher ein erhebliches Gewicht für die Lebensbeeinträchtigung. Verkehrsunfall. Die Klägerin wurde von einem Fahrzeug, das nach rechts abbiegen wollte, übersehen und angefahren, während sie geradeaus fuhr. Sie trug keinen Fahrradhelm und stürzte infolge des Zusammenstoßes zu Boden. Das Nichttragen eines Helms begründet kein Mitverschulden.

OLG Nürnberg 20.8.2020

13 U 1187/20

 

20.451 EUR

Feststeller (+)

 

(31.621 EUR)

Schwere Verletzungen, darunter eine Hirnverletzung, eine Kieferfraktur, Zahnschäden, eine Schultereckgelenksprengung rechts, eine komplexe Handverletzung rechts, und eine schwere Kniekontusion mit Sehnenteildurchtrennung rechts. Die Hirnverletzung (contusio cerebri) führte u.a. zu einer Hirnleistungsschwäche und machte es dem Kläger unmöglich, seinen Beruf als Arzt bzw. Unfallchirurg weiter auszuüben. Die anderen Verletzungen hatten ebenfalls erhebliche Auswirkungen auf sein Privat- und Berufsleben. Verkehrsunfall zwischen einem Motorrad und einem PKW beim Linksabbiegen. Dem Kläger wurde ein Mitverschulden zu 50% zugesprochen.

LG Bonn

13.3.2002

9 O 430/01

 

 

50.000 EUR

Feststeller (+)

 

(71.286 EUR)

 

Schlaganfall aufgrund der Verletzung der Arteria carotis interna links.  Folgen sind dauerhafte Disposition für epileptische Anfälle, Notwendigkeit einer lebenslangen medikamentösen Behandlung, sprachexpressive Störungen (Benenn- und Wortfindungsstörungen), leicht- bis mittelgradige Merkfähigkeitsstörungen, Einschränkungen im Arbeitsgedächtnis, leichte Bewegungseinschränkungen des rechten Arms und leichte Sensibilitätsstörungen der rechten Gesichtshälfte. Sowie Verlust des Riech- und Geschmackvermögens, Sehminderung mit Gesichtsfeldeinschränkung (wahrscheinlich infolge der Medikation). Verkehrsunfall zwischen zwei Autos. Der Beklagte missachtete beim Abbiegen die Vorfahrt des Klägers. Der Beklagte trägt die alleinige Verantwortlichkeit für den Unfall.

OLG Hamm

10.5.2011

9 U 217/09

 

Kopfverletzungen
Kopf

10.000 EUR

Feststeller (+)

 

(13.118 EUR)

Schädelprellung. Der Kläger erlitt infolge eines Schlags mit der Faust ins Gesicht eine Schädelprellung, eine Unterlippenplatzwunde, ein Subdurales Hämatom links, eine dezente Subarachnoidalblutung links, Kontusionen links frontobasal und links temporal sowie kleine Kontusionen rechts temporopolar. Er war bewusstlos und wurde (insgesamt 17 Tage) stationär behandelt. Er leidet noch heute unter Kopfschmerzen und es kam zu Blutung aus dem Ohr. Es wird darauf hingewiesen, dass Folgeschäden nicht auszuschließen sind. Kopfverletzung. Der Vorfall ereignete sich vor einer Diskothek, wo der Kläger von dem als Sicherheitskraft tätigen Beklagten einen Schlag ins Gesicht erhielt, zu Boden ging, bewusstlos wurde und mit dem Kopf auf den Asphalt aufschlug.

LG Bonn

2.12.2016

1 O 154/15

 

 

17.500 EUR

Feststeller (+)

 

(27.058 EUR)

Erlitt bei einem Unfall ein hirnorganisches Psychosyndrom, eine Armplexusparese, eine Hirnquetschung im Bereich des Hirnstamms und eine Schädelbasisfraktur. 3 Tage Intensivstation und zwei Tage künstlich beatmet. Knapp 7 Wochen stationäre Behandlung. Diese Verletzungen führten zu schweren und dauerhaften Beschwerden, darunter eine eingeschränkte konzentrative Belastbarkeit, Halbseitenlähmung rechts (der Kläger ist Rechtshänder), motorische Schwächen im rechten Arm, Konzentrations- und Koordinationsstörungen. Es gab auch Hinweise auf Tinnitus und Lähmungen der Gesichtsnerven. Es wurde ein MdE von 30 % festgestellt. Der Kläger war erst 9 J. Kopfverletzung. Der Kläger spielte Fußball auf einem Schulhof, als er in ein instabiles Tor lief, um einen Ball abzuwehren. Er verfing sich im Netz, fiel hin, und das umfallende Tor traf ihn am Hinterkopf, was zu den schweren Verletzungen führte.

LG Bonn

8.3.1999

1 O 528/96

 

 

20.451 EUR

Feststeller (+)

 

(31.621 EUR)

Schwere Verletzungen am Kopf. Zu den Verletzungen gehören eine rechts-betonte bifrontale Hirnkontusion, ein posttraumatisches rechts-betontes Hirnödem, beiderseitige komplett aromatische Anosmie, kognitive Defizite, Gesichtssensibilitätsstörungen, Kieferhöhlenvorder- und -hinterwandfraktur links, Orbitalboden- und -wandfraktur links, Jochbogenfraktur links und ein Hämatotympanon rechts mit kombinierter Hörstörung. Diese Verletzungen führten zu einem beidseitigen Riechverlust, Geschmacksverlust, Hörminderung, Ohrgeräuschen, einer Gefühlsstörung im Bereich der linken Wange, Gleichgewichts- und Konzentrationsstörungen, Kopfschmerzen und reaktiven Depressionen. Es verbleibt eine Behinderung von 70 Prozent. Kopfverletzung. Der Kläger, der ehemalige Schwiegervater des Beklagten, wurde vom Beklagten vor dessen Haus mit der Faust ins Gesicht geschlagen und fiel daraufhin auf den Hinterkopf.

LG Dortmund 6.12.2002

3 O 323/02

 

 

20.000 EUR

 

(24.843 EUR)

Kalottenfraktur links okzipital, eine Subarachnoidalblutung frontbasal beidseits, eine Kopfplatzwunde okzipital und eine Prellung der Lendenwirbelsäule Die Klägerin war aufgrund der Unfallverletzungen für neun Tage stationär behandelt worden. Anschließend war sie weitere Tage bis zum 20. Oktober 2017 arbeitsunfähig krank. Eine dauerhafte Folge des Unfalls ist der Verlust des Geruchssinns (Anosmie). Die Klägerin war zum Unfallzeitpunkt 27 Jahre alt, und dieser Verlust hat daher ein erhebliches Gewicht für die Lebensbeeinträchtigung. Verkehrsunfall. Die Klägerin wurde von einem Fahrzeug, das nach rechts abbiegen wollte, übersehen und angefahren, während sie geradeaus fuhr. Sie trug keinen Fahrradhelm und stürzte infolge des Zusammenstoßes zu Boden. Das Nichttragen eines Helms begründet kein Mitverschulden.

OLG Nürnberg 20.8.2020

13 U 1187/20

 

 

20.451 EUR

Feststeller (+)

 

(31.621 EUR)

Schwere Verletzungen, darunter eine Hirnverletzung, eine Kieferfraktur, Zahnschäden, eine Schultereckgelenksprengung rechts, eine komplexe Handverletzung rechts, und eine schwere Kniekontusion mit Sehnenteildurchtrennung rechts. Die Hirnverletzung (contusio cerebri) führte u.a. zu einer Hirnleistungsschwäche und machte es dem Kläger unmöglich, seinen Beruf als Arzt bzw. Unfallchirurg weiter auszuüben. Die anderen Verletzungen hatten ebenfalls erhebliche Auswirkungen auf sein Privat- und Berufsleben. Verkehrsunfall zwischen einem Motorrad und einem PKW beim Linksabbiegen. Dem Kläger wurde ein Mitverschulden zu 50% zugesprochen.

LG Bonn

13.3.2002

9 O 430/01

 

 

50.000 EUR

Feststeller (+)

 

(71.286 EUR)

 

Schlaganfall aufgrund der Verletzung der Arteria carotis interna links.  Folgen sind dauerhafte Disposition für epileptische Anfälle, Notwendigkeit einer lebenslangen medikamentösen Behandlung, sprachexpressive Störungen (Benenn- und Wortfindungsstörungen), leicht- bis mittelgradige Merkfähigkeitsstörungen, Einschränkungen im Arbeitsgedächtnis, leichte Bewegungseinschränkungen des rechten Arms und leichte Sensibilitätsstörungen der rechten Gesichtshälfte. Sowie Verlust des Riech- und Geschmackvermögens, Sehminderung mit Gesichtsfeldeinschränkung (wahrscheinlich infolge der Medikation). Verkehrsunfall zwischen zwei Autos. Der Beklagte missachtete beim Abbiegen die Vorfahrt des Klägers. Der Beklagte trägt die alleinige Verantwortlichkeit für den Unfall.

OLG Hamm

10.5.2011

9 U 217/09

Persönlichkeitsrechtsverletzung

0 EUR

Materieller Feststeller (+)

Unbefugte Veröffentlichung und Verbreitung von Nacktfotos und -videos.

Die Klägerin hat ein Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht erlebt, insbesondere in Bezug auf ihre Intimsphäre und ihr Recht auf Selbstbestimmung über die Verwendung ihres Bildnisses.

Der Beklagte ist verpflichtet, alle zukünftig entstehenden Kosten für eine effizienten Entfernung der Bilddateien aus dem Internet zu tragen.

Persönlichkeitsrechtsverletzung. Der Beklagte, ein Fotograf und Aktionskünstler, hat im Rahmen seines Kunstprojekts „M“ Nacktaufnahmen von Personen, inklusive der damals 17-jährigen Klägerin, erstellt und diese ohne ausreichende Einwilligung veröffentlicht. Die Fotos und Videos wurden in verschiedenen Formaten und auf verschiedenen Plattformen veröffentlicht. Mit entscheidend war, dass die Klägerin freiwillig an dem Projekt teilgenommen hatte. Ihre Einwilligung war wegen des Alters unwirksam.

LG Duisburg

27.3.2017

2 O 438/14

 

 

0 EUR Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Der Kläger wurde durch verbale Äußerungen beleidigt, insbesondere durch Ausdrücke wie „Wichser“, „Scheiß Bullenschwein“, „Arschwichser“ und „dummes Arschloch“. Diese Äußerungen stellten einen Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht dar. Persönlichkeitsrechtsverletzung. Der Kläger, ein Polizeibeamter, hatte den alkoholisierten Beklagten wegen eines Bluttests zur Dienststelle gebracht. Währenddessen beleidigte der Beklagte den Kläger verbal. Die Kammer sieht keinen Anspruch auf Schmerzensgeld für den Kläger, da die Beleidigungen, obwohl sie einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen, nicht als schwerwiegend eingestuft werden. Die Beleidigungen waren spontane Äußerungen eines alkoholisierten Tatverdächtigen und richteten sich mehr gegen die berufliche Rolle des Klägers als Polizist, nicht gegen seine persönlichen Eigenschaften.

LG Oldenburg

7.2.2013

5 S 595/12

 

 

100 EUR

 

(140 EUR)

Wurde verbal beleidigt und das Auto, in dem sie als Beifahrerin saß, wurde physisch beschädigt. Die Klägerin wurde als „Schlampe“ und „Hure“ beleidigt. Persönlichkeitsrechtsverletzung. Der Vorfall ereignete sich, nachdem das Klägerfahrzeug von dem Beklagten verfolgt wurde, weil der Zeuge B eine beleidigende Handbewegung (den „Stinkefinger“) gemacht hatte. Nachdem die Klägerin und der Zeuge B parkten, näherte sich der Beklagte dem Fahrzeug, beleidigte die Klägerin und trat gegen das Auto, wodurch Schäden entstanden.

AG Bremen

29.3.2012

9 C 306/11

 

 

Stichverletzungen
Messer

6.000 EUR

 

(9.485 EUR)

 

Messerstich in die linke Körperseite. Die Verletzung führte zu einer massiven Blutansammlung im Rippenfellspalt und akuter Lebensgefahr, die durch sofortige ärztliche Behandlung gebannt wurde. Es war eine stationäre Behandlung von zweieinhalb Wochen erforderlich. 2 Monate AU. Der Geschädigte litt noch zur Zeit der Hauptverhandlung, etwa ein halbes Jahr nach der Tat, unter Beschwerden beim Atmen und unterzog sich atem- und bewegungstherapeutischen Rehabilitationsmaßnahmen. Messerstich. Der Geschädigte wurde von dem Angeklagten hinterrücks mit einem Butterflymesser in die linke Körperseite gestochen. Der Stich war 4 bis 5 cm tief und verletzte das Rippenfell sowie verschiedene Blutgefäße. Der Angeklagte hat den Geschädigten bei einem Glühweinfest ohne erkennbaren Grund von hinten überfallen. Als der Geschädigte sich wehrte und der Angeklagte ihn nicht wie geplant verprügeln konnte, stach er ihm mit dem Butterflymesser in die Seite.

BGH

7.2.1995

1 StR 668/94

 

 

6.500 EUR

Feststeller (+)

 

(9.139 EUR)

Diverse Schnitt- und Stichverletzungen durch ein Messer. Der Kläger erlitt Verletzungen an Händen, Oberschenkeln, Unterbauch, Prellungen, Hautunterblutungen und Kratzer am ganzen Körper. Er musste eine Woche stationär behandelt werden, die Heilung dauerte etwa 4 Monate. Psychische Probleme führten zu einer psychotherapeutischen Behandlung. Bis heute spürt der Kläger Narbenschmerzen, besonders beim Sitzen. Die Verletzungen führten zu einer Unterbrechung seines Studiums. Messerstich. Der Kläger und sein Begleiter kamen spät nachts nicht in ihr Hotelzimmer, da von innen ein Schlüssel in der Tür steckte. Beim Versuch, Zutritt zu erlangen, kam es zu einer Auseinandersetzung mit einem Hotelmitarbeiter, der nur wenig Deutsch verstand. In der Folge griff dieser den Kläger und seinen Begleiter mit einem Messer an.

OLG Hamm

7.11.2012

I-30 U 80/11

 

 

10.000 EUR

Feststeller (+)

 

(13.223 EUR)

Stichverletzung im Abdomen. Die Stichverletzung erforderte eine sofortige Krankenhausbehandlung und einen laparoskopischen Eingriff. Es war eine Operation erforderlich und ein stationärer Aufenthalt von 6 Tagen. AU 17 Tage. Als dauerhafte Folgen blieben eine etwa 1,5 cm lange Einstichnarbe und zwei vergleichbar große Operationsnarben zurück, die Beschwerden wie Stechen und Jucken verursachen. Messerstich. Tätlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien, verursacht durch einen Vorfall im Straßenverkehr. Dabei beschädigte der Beklagte das Auto des Klägers und fügte ihm eine Stichverletzung im Abdomen zu.

OLG Koblenz

2.7.2014

5 U 221/14

 

 

Verbrennungen

 

Schmerzensgeld (Inflationsausgleich zu 2024) Verletzung kurz Art der Folgen und Beschwerden sowie Dauerschäden Fallzusammenfassung insbesondere Mitverschulden Gericht
0 EUR Verbrühungen an der rechten Hüfte. Die Verbrühungen führten zu einer größeren Narbe und einer großflächigen Gefüge- und Pigmentstörung. Die Haut im Narbenbereich ist empfindlich gegen Druck- und Reibbeanspruchungen. Nach einem monatelangen Heilungsverlauf besteht weiterhin eine erhöhte Verletzungsgefahr, die möglicherweise lebenslang bestehen bleibt. Unfall mit einer Teekanne während eines stationären Aufenthalts. Verschulden der Beklagten konnte nicht nachgewiesen werden.

AG München I

 

30.1.2019

122 C 6558/18

 

 

300 EUR

 

 

(385 EUR)

Prellungen und Verbrennungen ersten Grades am Handgelenk und Hand. Neben den Prellungen und Verbrennungen erlitt die Klägerin eine Verstauchung des oberen Sprunggelenks. Die Verletzungen führten zu einer Arbeitsunfähigkeit von 5 Tagen. Keine langfristigen Schäden festgestellt. Verkehrsunfall. Die Klägerin hat ein Mitverschulden zu 1/3.

LG Bonn

 

25.1.2019

1 O 205/18

 

 

500 EUR

 

 

(655 EUR)

Verbrennungen zweiten Grades im Gesicht. Brennen während der Behandlung, gefolgt von Rötungen und eitrigen Bläschen im Gesicht. Verbrennung ging mit einer Hyperpigmentierung einher. Es konnte nicht eindeutig festgestellt, werden, ob dauerhafte Narbenbildung als Folge der Verbrennungen vorliegen. Nachbehandlung durch einen Spezialisten war erforderlich. Fehlerhafte kosmetische Behandlung. Die Klägerin unterzog sich einer IPL-Behandlung zur Haarentfernung in einem Kosmetikstudio.

LG Köln

 

16.8.2019

25 O 117/16

 

 

1.000 EUR

 

 

(1.523 EUR)

Verbrennung zweiten Grades. Schmerzen und Heilungsverlauf waren relativ lang. Es blieb eine Narbe zurück, die sofern die Klägerin nicht langärmlige Kleidung trägt, deutlich zu sehen ist. Bezüglich der entgangenen Urlaubserholung ist zu berücksichtigen, dass der Urlaub zwar beeinträchtigt, aber nicht gänzlich verhindert wurde. Diese Verletzung passierte als ein Bahnangestellter heißen Kaffee über ihren Arm verschüttete, während sie mit einem ICE Zug reiste.

AG Berlin-Tiergarten

 

24.7.2007

6 C 381/06

 

 

1.000 EUR

 

 

(1.310 EUR)

Verbrennung beider Fußsohlen Die Verbrennungen erforderten eine sofortige Erstversorgung im Klinikum, gefolgt von einer weiteren Behandlung durch einen Kinderarzt. Die Wunden heilten erst nach 3 Wochen vollständig ab. In der ersten Woche war ein Wundverband notwendig, gefolgt von einer täglichen Wundkontrolle und Eincremen. Danach wurde die Verbrennung mit Spezialpflastern behandelt. Während dieser Zeit war die Bewegungsfähigkeit der Klägerin eingeschränkt. Es ging um ein Kind welches sich am Badesee auf eine Metallplatte gestellt hatte, welche von der Sonneneinstrahlung stark erhitzt war. Verkehrssicherungspflicht verletzt.

LG Coburg

 

13.12.2016

23 O 457/16

 

 

 

 

1.800 EUR

 

Feststeller (+)

 

(2.561 EUR)

Verbrühungen zweiten Grades. Die Klägerin war 4 Wochen arbeitsunfähig nachdem sie sich in einer Dampfsauna eine Verbrühung zweiten Grades zugezogen hatte. Dampfsaune: Keine angemessene Warnung oder Sicherheitsvorkehrungen bezüglich des Dampfausströmers. Dies führte zu ihrer Verletzung, da der Dampf aus einem vasenähnlichen Behälter strömte, der zwischen den Sitzbänken positioniert war und nicht ausreichend gesichert oder gekennzeichnet war. Die Klägerin, die die Sauna zum ersten Mal benutzte, erkannte die Gefahr nicht rechtzeitig. Mitverschulden zu 25 %.

OLG Celle

 

17.6.2010

8 U 25/10

 

 

2.500 EUR

 

Feststeller (+)

 

(3.305 EUR)

Verbrennung am rechten Bein. Bei einer Behandlung kam es zu einer Verbrennung, die eine Brandblase und letztlich eine Narbe mit den Maßen 2 x 3 cm verursachte. Diese Narbe ist das Ergebnis eines komplizierten Heilungsverlaufs. Es wird erwähnt, dass die Narbe möglicherweise einer operativen Korrektur bedarf. Naturheilkundliche Fehlbehandlung.

LG Bonn

 

19.6.2015

9 O 234/14

 

 

4.000 EUR

 

Feststeller (+)

 

(5.862 EUR

Erhebliche Verbrennungen an den Unterschenkeln. Infolge von IPL-Haarentfernungsbehandlung Massive Schmerzen. Die Verbrennungen sind auch zwei Jahre nach der Behandlung noch sichtbar und werden voraussichtlich weitere 5-10 Jahre bestehen bleiben. Die Beklagte hat die IPL-Behandlung mit zu hoher Lichtenergie durchgeführt und trotz Schmerzäußerungen der Klägerin nicht abgebrochen. Eine notwendige Probelaserung wurde unterlassen.

LG Bonn

 

8.2.2010

9 O 325/08

 

 

50.000 EUR

 

Feststeller (+)

 

(73.282 EUR)

Schwere Verbrennungen 2. und 3. Grades im Gesicht und am Körper. Der Kläger war 32 Tage in stationärer Behandlung und wegen großer Schmerzen zeitweise in ein künstliches Koma versetzt worden. Er unterzog sich vielen Operationen einschließlich Eigen- und Fremdhauttransplantationen. Die Verbrennungen betrafen 15 % der Körperoberfläche, insbesondere die rechte Gesichtshälfte, hinter dem rechten Ohr, die rechten und linken Ohrmuscheln sowie das rechte Handgelenk. Es kam zu entstellenden Narben, die ständige Pflege und Behandlung erfordern. Der Kläger wurde während eines Grillunfalls verletzt. Eine brennende Grillpaste, hergestellt von der Beklagten, verursachte die Verletzungen. Der Vater des Klägers hatte versucht, einen Grill mit dieser Brennpaste zu entzünden, als sich eine Stichflamme bildete, die den Kläger traf.

OLG Hamm

 

21.12.2010

I-21 U 14/08

 

 

120.000 EUR

 

 

(185.543 EUR)

Verbrennungen von ca. 73 % der Körperoberfläche. Die Klägerin musste sich zahlreichen Operationen, einschließlich Hauttransplantationen, Amputationen an den Endgliedern des linken Daumens und Zeigefingers, Unterlidplastiken und Narbenkorrekturen unterziehen. Sie litt unter starken Narbenschmerzen am gesamten Körper, Muskelschmerzen, Rückenschmerzen, Schulterschmerzen und Hüftgelenkschmerzen. Ein längeres Gehen war ohne spezielle Schuhe nicht möglich. Sie hatte eingeschränkte Funktionsfähigkeit im Augenbereich, häufigen Tränenfluss, starke Kälte- und Wärmeempfindlichkeit, gesteigertes Schlafbedürfnis, Durst und wiederkehrende Kopfschmerzen. Eine Lähmung des Wadenbeinmuskels erforderte das Tragen einer Schiene. Die Verletzung ereignete sich durch einen Verkehrsunfall, als die Klägerin mit ihrem Motorrad fuhr und mit einem plötzlich die Spur wechselnden PKW kollidierte. Sie geriet unter das Auto, das in Brand geriet, und erlitt schwere Verbrennungen. Mitverschulden zu 60 %. Bei 100 % Haftung der Beklagten wäre es zu einem Schmerzensgeld i.H.v. 300.000 EUR gekommen.

LG Dortmund

 

21.12.2005

21 O 370/04

 

 

Vergewaltigung
Schmerzensgeld (Inflationsausgleich zu 2025) Verletzung kurz Art der Folgen und Beschwerden sowie Dauerschäden Fallzusammenfassung insbesondere Mitverschulden Gericht

3.000 EUR

 

(3.740,86 EUR)

„Stealthing“

(heimliches abziehen des Kondoms ohne Einwilligung des*r Partner*in)

Unmittelbar Angst wegen einer möglichen Geschlechtskrankheit bzw. einer möglichen Schwangerschaft. Seit dem Geschehen leidet die Klägerin an Schlafstörungen und Änderungen im Sozialverhalten (u.a. Berührungsängste). Nach einvernehmlichem vaginalem Geschlechtsverkehr entfernte der Beklagte gegen den ausdrücklichen und wiederholten Willen der Klägerin heimlich das Kondom und ejakulierte in ihren Körper.

KG Berlin

27.07.2020

(4) 161 Ss 48/20 (58/20)

 

 

4.000 EUR Vergewaltigung, Freiheitsberaubung durch Nötigung, Bedrohung durch Pistole Nicht näher benannte psychische Folgeschäden. Der Beklagte hat die Klägerin mit einer Pistole gezwungen, in seinen Wagen zu steigen, und sie dort vergewaltigt.

KG Berlin

30.08.2004

12 U 54/03

 

 

5.000 EUR

 

(5.222 EUR)

Vergewaltigung durch einen fremden Die Klägerin musste sich einer mehrwöchigen HIV-Prophylaxe unterziehen im Übrigen kam es zu keiner weiteren ärztlichen Behandlung. Alle körperlichen Wunden sind schnell verheilt. Die Klägerin hat den Beklagten an einer Bushaltestelle angesprochen. Nach einem langen Gespräch und gemeinsamen Alkoholkonsum versuchte der Beklagte die Klägerin gegen ihren Willen zu küssen und stößt sie letztlich ins Gebüsch, um sie vaginal und anal zu vergewaltigen.

LG Duisburg

06.05.2024

33 KLs-596 Js 107/23-22/23

 

 

5.000 EUR

 

(6.210 EUR)

Vergewaltigung durch einen fremden Das Gericht meint, aufgrund der Charakterstärke der Zeugin seien die Folgen nicht so schwerwiegend. Die Klägerin hat Angst, allein rauszugehen und fühlt sich manchmal lustlos. Bis auf zwei Termine in der Traumaambulanz musste keine weitere Behandlung erfolgen. Die Klägerin, eine junge Mutter, wurde auf der Straße überfallen, gezwungen, den Beklagten zu folgen, mit dem Tode bedroht und mehrfach anal, vaginal und oral vergewaltigt.

LG Siegen

17.05.2021

211 KLs 27/0

 

 

 

5.000 EUR

 

(6.584 EUR)

Die Klägerin wurde Opfer eines sexuellen Übergriffs während ihrer physiotherapeutischen Behandlung. Der Behandler führte einen Finger in ihre Scheide ein. Der sexuelle Übergriff führte zu erheblichen physischen und psychischen Beschwerden bei der Klägerin. Sie erlitt eine posttraumatische Belastungsstörung, die sich durch psychische Störungen, Angstzustände und weitere Probleme manifestierte. Die Klägerin befand sich in stationärer Rehabilitationsbehandlung bei der Beklagten nach einer Bandscheibenoperation im HWS-Bereich. Während einer physiotherapeutischen Behandlung kam es zu einem sexuellen Übergriff durch einen damaligen Angestellten der Beklagten, bei dem dieser gegen den Willen der Klägerin einen Finger in ihre Scheide einführte. Der Angestellte zahlte der Klägerin noch am selben Tag eine Entschädigung von € 5.000, und die Klägerin verzichtete auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegen ihn. Mit der Zahlung sah das Gericht die Ansprüche als abgefunden.

OLG München

10.9.2015

 

8 U 1555/15

 

6.000 EUR

(Vergleich)

 

(8.262 EUR)

Zweifache Vergewaltigung Nicht näher benannt. Der Beklagte vergewaltigte die Klägerin vaginal und anal. Nach der ersten Tat gab es noch einvernehmlichen Geschlechtsverkehr zwischen den Parteien. Beide Parteien wohnen zusammen. Die Klägerin hatte einem Vergleich im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs zugestimmt.

BGH

23.05.2012

5 StR 174/12

 

 

6.000 EUR

(Vergleich)

 

(7.220 EUR)

Vergewaltigung Erhebliche psychische Beeinträchtigungen nach der Tat, die bis zum Gerichtszeitpunkt medikamentös behandelt werden müssen (Antidepressiva und angstlösende Medikamente), stationäre Rehabilitation, Umzug in eine andere Wohnung Der Beklagte fingert die Klägerin, während diese vermeintlich schläft. Danach versucht er, mit seinem Penis in sie einzudringen, und ejakuliert zwischen ihre Beine, ehe er sie darauf hinweist, dass sie sich sauber machen soll. Der Beklagte stimmt einem Adhäsionsvergleich zu, der alle bestehenden Ansprüche aus dem Strafverfahren zugrunde liegenden Vorfall abgelten soll.

LG Bonn

21.12.2022

27 KLs – 220 Js 110/21 – 3/22

 

 

7.000 EUR

(PHK)

 

(7.964 EUR)

Sexueller Missbrauch unter Männern während einer Betäubung Berücksichtigt wurde insbesondere, dass der Kläger erst durch die Videoaufnahmen von der Tat erfuhr. Das nachträgliche Bewusstsein und die darauffolgende Erschütterung des Weltbilds des traditionell-islamischen Klägers sind zu berücksichtigen. Der Kläger litt an Unsicherheit, Verschlossenheit, Ängsten vor sexuell übertragbaren Krankheiten und Wiedererinnerungen. Der Kläger und der Beklagte hatten ein Vertrauensverhältnis. Dieses wurde vom Beklagten ausgenutzt, indem er den Kläger mit Benzodiazepinen betäubte, um ihn anal zu vergewaltigen und Filmaufnahmen von den Taten anzufertigen.

OLG Hamm

21.11.2014

9 W 50/14

 

 

8.000 EUR

(Vergleich)

 

(11.450 EUR)

Vergewaltigung und Körperverletzung auf einem Schützenfest Aufgrund des Vergleichs sind keine detaillierten Angaben im Urteil zu finden. Die Geschädigte tritt allein vor die Halle eines Schützenfests. Dort bringt der Beklagte die Geschädigte zu Boden, würgt und vergewaltigt sie. Der Beklagte hat, nach eigenen Angaben, aufgrund des erheblichen Alkoholkonsums keine Erinnerungen an die Tat. Im Rahmen eines von ihn initiierten Täter-Opfer-Ausgleichs zahlt er 8.000 EUR Schmerzensgeld.

LG Arnsberg

21.07.2009

2 KLs 292 Js 165/06 (46/06 a)

 

 

7.500 EUR

Feststeller (+)

 

11.035 EUR

Sexueller Missbrauch einer geistig behinderten Frau durch ihren Vater Die Klägerin hat aufgrund des sexuellen Missbrauchs immaterielle Schäden erlitten, die in erster Linie aus der Verletzung ihrer personalen Würde resultieren. Trotz ihrer geistigen Behinderung hatte sie das Recht, nicht als Objekt für sexuelle Übergriffe zur Verfügung zu stehen. Die direkte Folge des sexuellen Missbrauchs war eine Einbuße an personaler Würde, unabhängig davon, ob die Klägerin dies rational erfassen konnte. Zudem musste die Klägerin die allgemeinen körperlichen Beschwerden einer Schwangerschaft erleben, auch wenn sie die Schwangerschaft nicht rational verstand. Die Schnittentbindung erfolgte in Vollnarkose und war ebenfalls körperlich belastend und schmerzhaft. Der Beklagte vergewaltigte die Klägerin mehrfach. Der inzestuöse Missbrauch resultierte in einer Schwangerschaft.

OLG Hamm

27.5.2008

 

9 W 11/08

 

 

10.000 EUR

(Feststeller +)

 

(12.470 EUR)

Vergewaltigung durch Arbeitskollegen Die Klägerin leidet unter erheblichen psychischen Folgen. Sie ist seit der Tat in ärztlicher Behandlung und leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung sowie einer mittelgradigen depressiven Episode. Der Alltag der Familie hat sich massiv verändert. Die Klägerin ist mit dem alkoholisierten Beklagten von einem Fest in die gleiche Richtung nach Hause gelaufen. Den Beklagten kannte sie flüchtig. Der Beklagte entschloss sich, den Moment zu nutzen, und stieß die Klägerin unerwartet zu Boden, wo er sie vergewaltigte. Ein Fluchtversuch der Klägerin war erfolglos; sie musste sich dem Verhalten des Beklagten anpassen, um sicher aus der Situation zu gelangen.

LG Bonn

16.10.2020

21 KLs – 220 Js 332/19 – 5/20

 

 

12.500 EUR

(Feststeller +)

 

 

19.327 EUR

Versuchte Vergewaltigung Die Klägerin erlitt vielfache Körperprellungen und eine Platzwunde. Darüber hinaus erlitt sie erhebliche psychische Beeinträchtigungen, einschließlich einer posttraumatischen Belastungsstörung, die zu anhaltenden psychischen Problemen führte. Sie befand sich 21 Tage in psychiatrischer stationärer Behandlung. Am Nachmittag des 11.05.1996 trafen sich die Klägerin zu 1 und der Kläger zu 2 mit dem Beklagten, einem Arbeitskollegen des Klägers zu 2. Sie tranken gemeinsam Alkohol. Nachdem die Klägerin zu 1 ins Kinderzimmer gegangen war, verließen der Kläger zu 2 und der Beklagte die Wohnung. Der Beklagte kehrte zurück, indem er sich mit einem gestohlenen Schlüssel Zugang zur Wohnung verschaffte und versuchte, die Klägerin zu 1 unter erheblicher Gewaltanwendung zu vergewaltigen.

LG Düsseldorf

7.11.2001

 

5 O 210/99

 

 

 

12.782, 30 EUR Vergewaltigung einer Jungfrau durch ihren Adoptivbruder Die Klägerin ist nicht in der Lage, sich psychologischer oder psychiatrischer Behandlung zu unterziehen; ihr fiel es bereits schwer, sich engen Freunden und der Familie anzuvertrauen. Es hat eine erhebliche Wesensveränderung stattgefunden. Die Klägerin hat ihre Ausbildung abgebrochen. Der Beklagte ist nicht an einer Wiedergutmachung interessiert und leugnet die Tat. Der Beklagte hat die Klägerin schmerzhaft in seinem Auto vergewaltigt und den Geschlechtsverkehr bis zum Samenerguss vollzogen. Danach musste die Klägerin hämische Kommentare über sich ergehen lassen, dass sie nun keine Jungfrau mehr sei. Die Klägerin gibt an, dass die Jungfräulichkeit eine bedeutende Rolle für ihre Selbstwahrnehmung als Frau gespielt hätte.

LG Düsseldorf

20.03.2002 – 10 O 315/99

 

 

20.000 EUR

 

(28.567 EUR)

Mehrfache Vergewaltigungen und Zwang zur Prostitution Das Urteil geht nicht genau auf die Art und die Folgen der Beschwerden der Klägerin ein. Es gibt keine spezifischen Angaben über Dauerfolgen. Die Klägerin wurde im Jahr 2004 mehrfach vom Beklagten vergewaltigt und gezwungen, sich zu prostituieren.

OLG Zweibrücken

1.7.2010

 

4 U 7/10

 

 

23.000 EUR

(PKH)

 

35.562 EUR

Vergewaltigung auf brutale Art und Weise Die Klägerin erlitt Schmerzen, hat Alpträume, ist in ihrer Berufsausübung eingeschränkt, benötigt psychologische Beratung und ist nicht in der Lage, Zärtlichkeiten auszutauschen. Diese psychischen Folgen waren im PKH-Verfahren noch nicht bewiesen, sind nach gerichtsbekannter Auffassung jedoch typisch für Vergewaltigungsopfer. Der Beklagte ist bei der Tat äußerst brutal vorgegangen. Er hat die Klägerin auf brutalste Art gefoltert und sexuell genötigt, indem er bei der Klägerin den Eindruck vermittelte, eine Pistole in ihre Vagina eingeführt zu haben und sie auf diese Weise umzubringen. Er hat die Klägerin des Weiteren mit einem Jagdmesser bedroht, sie gefesselt, ihr mit Paketband Mund und Augen verschlossen und dabei mit erheblicher Gewalt sexuelle Handlungen in einer für die Klägerin besonders erniedrigenden Weise vorgenommen.

LG Arnsberg

12.09.2005

4 O 530/04

Bestätigt durch

OLG Hamm

29.12.2005

6 W 52/05

 

 

25.000 EUR

(Feststeller +)

 

32.758 EUR

Vergewaltigung durch zwei männliche Personen Die Klägerin hat durch den Vorfall eine posttraumatische psychoreaktive Störung erlitten. Laut Opferentschädigungsbescheid besteht bei ihr noch ein Schädigungsgrad von 20. Die Folgen der Tat belasten sie noch immer stark und beeinträchtigen ihre Lebensfreude. Sie war über einen längeren Zeitraum immer wieder Arbeitsunfähig. Die Klägerin wurde Opfer eines schweren sexuellen Missbrauchs durch die Beklagten, während sie massiv alkoholisiert und widerstandsunfähig war. Der Vorfall wurde teilweise gefilmt.

LG Münster

7.12.2017

2 O 229/17

 

 

25.000 EUR

 

(38.230 EUR)

 

Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall Leichte körperliche und starke psychische Folgen. Der Beklagte hatte die Klägerin am 01.06.2003 vergewaltigt.

OLG Hamm

29.12.2005

6 W 52/05

 

 

25.000 EUR

 

(36.782 EUR)

 

 

Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung Antriebslosigkeit, Konzentrationsprobleme, Schlafstörungen und Angstzustände. Sie ist zum Urteilszeitpunkt noch in Therapie. Die Klägerin arbeitete auf Minijobbasis für den Beklagten und traf sich mit diesem bereits vor der Öffnung der Gaststätte. Beide tranken größere Mengen Alkohol und spielten verschiedene Spiele, in deren Verlauf die Klägerin Teile ihrer Kleidung ablegte. Die beiden begaben sich dann in die Wohnung des Beklagten. Als die Klägerin einen Kuss verweigerte, bedrohte sie der Beklagte mit einer CO2-Pistole und kündigte an, er würde sie umbringen, wenn sie nicht tue, was er wollte. Die Klägerin wurde vom Beklagten mit einem Messer bedroht, erlitt mehrere Stichverletzungen, wurde schmerzhaft gefesselt und gab daraufhin den Widerstand auf und wurde zum Beischlaf gezwungen. Ins Gewicht fiel, dass beide Parteien alkoholisiert waren und sich die Klägerin in eine verfängliche Situation begab, die eskalierte.

Saarländisches OLG,

01.07.2008

4 U 392/07

 

 

40.000 EUR

(Feststeller +)

 

61.932 EUR

Zweifache Vergewaltigung Die Klägerin hat aufgrund der Vergewaltigung erhebliche psychische Schäden erlitten. Sie leidet unter Weinkrämpfen, Schweißausbrüchen, Angstzuständen und Panikattacken, hatte Suizidgedanken und konnte nach der Tat nur noch mit Schlaftabletten schlafen. Die Klägerin, die als lebensfrohe junge Frau (19 J.) beschrieben wird, erfuhr eine vollständige Veränderung ihres Lebens. Die Klägerin wurde von dem Beklagten und seinem Mittäter in ein Rapsfeld gezerrt und dort nacheinander anal und vaginal vergewaltigt. Die Täter ließen sie nach der Tat auf dem Feld zurück. Die Tat war von extremer Brutalität und Menschenverachtung geprägt.

LG Bielefeld

14.09.2005

8 O 310/05

 

 

40.000 EUR

(Feststeller +)

 

(52.676 EUR)

Vergewaltigung über einen längeren Zeitraum, schwerer Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung Die Klägerin befindet sich zum Zeitpunkt des Urteilsspruchs im Zeugenschutzprogramm und in ambulanter ärztlich-psychiatrischer Behandlung. Der Beklagte wollte die Klägerin zwingen, als Prostituierte für ihn zu arbeiten. Dabei schlug er die Klägerin, wenn diese nicht genug verdiente. In dieser Konstellation kam es auch regelmäßig zu ungeschützten Vergewaltigungen über einen längeren Zeitraum. Der Beklagte drohte mit dem Tod der Klägerin und instrumentalisierte ihre Tochter als Droh- und Druckmittel.

LG Bielefeld

08.05.2015

9 KLs – 16/14

 

 

 

43.459 EUR

 

 

(66.458 EUR)

Vergewaltigung in Angesicht einer Leiche unter Todesangst Erlittene Traumatisierung durch die Vergewaltigung unter Todesangst und die wiederholten glaubwürdigen Todesdrohungen. Der Beklagte, Ex-Mann der Klägerin, brach bei ihr ein und erschoss vor ihren Augen ihren Mann. Die Klägerin versuchte zu fliehen, wurde aber aufgehalten und unter vorgehaltener Schusswaffe im Angesicht ihres toten Mannes gezwungen, mit dem Beklagten zweimal den Geschlechtsverkehr zu vollziehen. Danach ließ der Beklagte die Klägerin gefesselt und in dem Glauben zurück, er würde zurückkommen und sie töten, allein. Die Polizei konnte die Klägerin befreien.

OLG Frankfurt am Main

09.09.2004

12 U 116/03

 

https://openjur.de/u/295838.html

Sexueller Misbrauch von Kindern
Schmerzensgeld (Inflationsausgleich zu 2025) Verletzung kurz Art der Folgen und Beschwerden sowie Dauerschäden Fallzusammenfassung insbesondere Mitverschulden Gericht

1.000 EUR

(Feststeller +)

 

(1.523 EUR)

Anfassen unter die Hose an das Gesäß bei einer minderjährigen (8 J.), um sich hierdurch sexuell zu erregen.

 

2 Fälle Klägerin zu 1) und Klägerin zu 2)

 

Hier Kl. Zu 2

Die minderjährige Klägerin litt unter Beeinträchtigung der Koordinations-, Lese und Rechenfähigkeit. Sie benötigte eine spezielle Kinder- und Lerntherapie zur Bewältigung dieser Beeinträchtigungen. Nach Offenbarung der Taten litt die unter Albträumen und hatte zeitweilig Probleme beim Lesen, Schreiben und Basteln. Die Zustände verbesserten sich erst nach psychotherapeutischer Behandlung.

Zusammenfassend handelt es sich um einen Sachverhalt in dem der Beklagte, ein enger Freund der Familie, zwei Geschwister sexuell missbrauchte. Die Taten reichten von Berührungen im Genitalbereich (so hier) bis zum Oralverkehr (siehe weiter Unten). Der Beklagte forderte Stillschweigen von den Kindern.

 

Die Eltern haben ebenfalls einen Schmerzensgeldanspruch zugebilligt bekommen (siehe unten).

LG Bonn, Urteil vom 29.01.2007

3 O 334/06

 

2.5000 EUR

(Feststeller +)

 

(3.117 EUR)

Schwere sexuelle Nötigung in Tateinheit mit sexuellen Missbrauch von Kindern Ohnmachtsgefühl, Schock, noch nicht weiter einzuschätzende psychische Folgen der Klägerin. Der Fall der 12-jährigen Klägerin wurde in der Gesamtschau als minder schwer eingestuft, da die Klägerin die flüchtigen sexuellen Handlungen nicht mitbekommen hatte, da sie sediert war. Die Klägerin wurde erst im späteren Verlauf von der Polizei darüber aufgeklärt

LG Bochum

03.04.2020

8 KLs-36 Js 74/19-33/19

 

 

 

4.000 EUR

(Feststeller +)

 

(5.725 EUR)

Sexueller Missbrauch durch Chatdienst Schlafstörung und Angstzustände Die 10-jährige Kl. wurde vom Bkl. mehrfach aufgefordert Kinderpornographische Bilder und Videos zu erstellen und kam dem teilweise nach

BGH

19.11.2009

3 StR 87/09

 

 

 

4.000 EUR

 

(4.968 EUR)

Vater von missbrauchter Tochter entwickelt psychische Erkrankung Der Vater entwickelt eine tiefgreifende reaktive depressive Verstimmung. In der Zeit des gerichtlichen Verfahrens ist er arbeitsunfähig. An die Krankschreibung schließt sich eine sechswöchige Wiedereingliederung an, erst danach stabilisiert sich seine psychische Verfassung wieder. Der Beklagte wurde in 10 Fällen des sexuellen Missbrauchs der Tochter des Klägers schuldig gesprochen.

Oberlandesgericht Celle
12.05.2021

5 U 85/20

 

 

4.000 EUR

 

(6.093 EUR)

Vater von zwei missbrauchten Kindern erlitt eine schwere behandlungsbedürftige Depression. Die schwere Depression führte letztendlich zu Verlust des Arbeitsplatzes. Es handelte sich um schwere psychische Beeinträchtigungen, die über das hinausgeht, was Angehörige in solchen Fällen üblicherweise erleiden.

Zusammenfassend handelt es sich um einen Sachverhalt in dem der Beklagte, ein enger Freund der Familie, zwei Geschwister sexuell missbrauchte. Die Taten reichten von Berührungen im Genitalbereich (so hier) bis zum Oralverkehr (siehe weiter Unten). In dieser Sache wurde den beiden Eltern ein Schmerzensgeld zugesprochen. (Mutter vgl. Oben)

 

LG Bonn

29.01.2007

3 O 334/06

 

 

5.000 EUR

(Vergleich)

 

(6.2010 EUR)

Schwerer sexueller Kindesmissbrauch Über die Folgen des Opfers ist nichts bekannt. Der Beklagte hat für die von ihm eingeräumten Fälle gestanden und einem Täter-Opfer-Ausgleich zugestimmt.

LG Münster

28.06.2021

21 KLs-540 Js 3300/20-4/21

 

 

12.000 DM

6.0000 EUR

 

(9.234 EUR)

Siebenfacher sexueller Missbrauch der 11-jährigen Klägerin durch ihren Onkel Psychische Schäden des Kindes, insbesondere durch den Missbrauch der Vertrauensstellung. Die 11-jährige Klägerin wurde über einen Zeitraum von 2 Jahren siebenmal von ihrem Onkel sexuell missbraucht.

OLG Hamm

10.04.2000

13 U 194/99

 

 

7.500 EUR

 

(10.671 EUR)

Mehrfacher sexueller Missbrauch in der Kindheit (1985 bis 1990) Der Kläger entwickelte infolge des Missbrauchs eine posttraumatische Belastungsstörung. Diese psychische Erkrankung äußerte sich in erheblichen Beeinträchtigungen seines täglichen Lebens und führte zu langfristigen psychischen Belastungen. Der Kläger wurde als Kind im Alter von etwa neun bis vierzehn Jahren mehrfach vom Beklagten sexuell missbraucht. Aufgrund der psychischen Traumatisierung verdrängte der Kläger die Erinnerungen an diese Vorfälle. Erst im April 2005, als seine Schwester auf einer Familienfeier offenbarte, ebenfalls vom Beklagten missbraucht worden zu sein, kehrten die Erinnerungen des Klägers zurück. Daraufhin leitete er rechtliche Schritte ein.

OLG Oldenburg

12.07.2011

13 U 17/11

 

 

8.000 EUR

 

(12.186 EUR)

Mutter von zwei missbrauchten Kindern wegen Schock und psychischen Folgen der Tat. Die Mutter erlitt einen Schock und leidet unter posttraumatischen Symptomen. Sie musste sich in psychotherapeutische Behandlung begeben und wurde sogar stationär in einer Klinik behandelt.

Zusammenfassend handelt es sich um einen Sachverhalt in dem der Beklagte, ein enger Freund der Familie, zwei Geschwister sexuell missbrauchte. Die Taten reichten von Berührungen im Genitalbereich (so hier) bis zum Oralverkehr (siehe weiter Unten). In dieser Sache wurde den beiden Eltern ein Schmerzensgeld zugesprochen. (Vater vgl. Unten)

 

LG Bonn, Urteil vom 29.01.2007

3 O 334/06

 

 

10.000 EUR

(PKH Verfahren)

 

13.274 EUR

Jeweils ein Fall des schweren sexuellen Missbrauchs und zwei weitere Fälle des sexuellen Missbrauchs

 

2 Fälle Kläger zu 1) 8 J. zum Tatzeitpunkt

Kläger zu 2) 11 bzw. 14 J. zum Tatzeitpunkt

Langfristige psychische Belastungen unter den Folgen der Tat. Ein entfernter Verwandter hatte zwei Geschwister mehrfach sexuell missbraucht. Die Taten reichten von dem Einführen eines Fingers in den After bis hin zu Analverkehr.

OLG Hamm

28.03.2014

9 W 4/14

 

 

10.000 EUR

 

(12.885 EUR)

Vergewaltigung und sexuelle Nötigung einer 14-Jährigen durch den Patenonkel Die Klägerin erlitt moderate körperliche und starke psychische Belastungen. Die Klägerin selbst sagt, sie habe die Taten vergleichsweise gut verarbeitet. Es gab keine gravierenden Einbrüche in ihrem schulischen oder sozialen Leben. Sie kann mit ihrem aktuellen Freund sexuell verkehren. Therapeutische Maßnahmen hat sie nicht in Anspruch genommen. Der Beklagte nutze das Vertrauensverhältnis zur Klägerin und ihren Eltern aus. Er vergewaltigt gewaltvoll die Klägerin in seiner Wohnung. Daraufhin pocht er auf Kontakt mit der Klägerin und re-traumatisiert das Kind über Jahre mit verschiedenen sexuellen Nötigungen

LG Köln

31.01.2018

102 KLs 17/17

 

 

10.000 EUR

(Vergleich)

 

(12.420 EUR)

Schwerer sexuelle Missbrauch eines 10-Jährigen, Anstiftung zum Erstellen Kinderpornographischer Schriften Nicht näher konkretisierte psychische Schäden, dar nicht mehr vernehmungsfähig. Die Nebenklage hatte einen Vergleich zugunsten des Klägers angeregt. Das Geld kann in Raten von 250 EUR abgezahlt werden. Über einen einschlägigen Chat ist Kontakt zwischen den Beklagten und einem Mittelsmann vermittelt worden. Dieser stiftet dort erst denn Mittelmann an kinderpornographische Fotos zu erstellen und trifft später selbst den Kläger um ihn zu missbrauchen.

LG Münster

09.09.2021

8 KLs-540 Js 788/21-13/21

 

 

10.000 EUR

(Feststeller +)

 

(14.736 EUR)

Vergewaltigung einer 17-jährigen Die Klägerin hat Schmerzen, Demütigung und Scham erlitten und davon erhebliche psychische Schäden davongetragen. Sie befindet sich zum Urteilszeitpunkt noch in ärztlicher Behandlung. Die Uneinsichtigkeit des Beklagten wird schmerzensgelderhöhend berücksichtigt. Der Beklagte hat die Klägerin von seinem Ponyhof aus in ein Auto gelockt, die Türen geschlossen und vollzog gegen ihren ausdrücklichen Willen und Widerstand den Geschlechtsverkehr. Er hatte die Klägerin und andere Mädchen auf den Ponyhof bereits zuvor ungewollt zwischen die Beine und an die Brüste gefasst.

LG Oldenburg

22.07.2002

5 O 278/02

 

 

25.000 DM

 

(19.154 EUR)

16-jährige anal und vaginal vergewaltigt Die Klägerin leidet seit der Tat unter Alpträumen, Aggressionszuständen, Konzentrationsschwierigkeiten und anfangs auftretenden Erbrechen. Während der Tat waren zwei gleichaltrige Begleiter anwesend. Zudem bedrohte der Beklagte die Klägerin mit einer Waffe. Die Vergewaltigung stellte den ersten sexuellen Kontakt der Klägerin dar.

KG Berlin

16.07.2004

21 U 274/01

 

 

15.000 EUR

 

 

(23.192 EUR)

Die Klägerin wurde von ihrem Vater zwischen ihrem 12. und 16. Lebensjahr regelmäßig sexuell missbraucht. Die Klägerin verlor in diesem Zeitraum die Lust zur Schule zu gehen und hat daher keinen Schulabschluss. Zudem leidet sie unter Kontaktschwierigkeiten, insbesondere zu Männern, sowie Panik und Ängsten. Der Beklagte missbrauchte die Klägerin über vier Jahre hinweg etwa drei Mal pro Woche, wobei sich die Übergriffe von manueller Befriedigung bis hin zu regelmäßigem Geschlechtsverkehr steigerten. Durch psychischen Druck gewöhnte er die Klägerin schrittweise an den Missbrauch, was die Schwere der Tat zusätzlich erhöhte. Die lange Dauer und die Manipulation durch den Beklagten machen das Vergehen besonders verwerflich.

LG Essen

08.10.1998

6 O 238/98

 

 

15.000 EUR

 

21.654 EUR

Die Klägerin wurde von dem Beklagten zwischen 1978 und 1984 regelmäßig sexuell missbraucht. Die Klägerin leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Wiederkehrende Erinnerungen führen zu Übelkeit und Erbrechen. Sexualität und Körperlichkeit kann sie nicht normal erleben und nur mit Einschränkungen Gefühle zulassen. Der Beklagte hat die Klägerin zwischen ihrem 6. und 12. Lebensjahr regelmäßig sexuell missbraucht. Erschwerend kommt hinzu, dass der Beklagte bis heute den Missbrauch leugnet.

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein –

20.12.2012

16 U 108/11

 

 

17.500 EUR

(Feststeller +)

 

(23.602 EUR)

Vergewaltigung und sexueller Missbrauch der 11-jährigen Stieftochter Die Klägerin wurde den Risiko einer Schwangerschaft und sexuellen Krankheiten ausgesetzt, erhebliche Verhaltensänderungen der Klägerin Der Beklagte, Stiefvater der Klägerin, nutzte seine Vertrauensbeziehung zu dieser aus um sie wiederholt, ohne Kondom, zu vergewaltigen.

LG Köln

04.09.2013

102 KLs 10/13

 

 

20.000 EUR

(Feststeller +)

 

29.426 EUR

Sexueller Missbrauch eines 10-jährigen durch Nachbar Der Kläger hatte nicht das Gefühl, sich jemandem anvertrauen zu können. Durch den Druck und die Isolation entwickelte der Kläger massive Schlafstörungen, festzustellendes aggressives Verhalten und eine posttraumatische Belastungsstörung. Der Beklagte hat den Kläger in einem Zeitraum von einem halben Jahr mind. 13-mal gemeinschaftlich schwer sexuell missbraucht.

LG Münster

21.08.2008

012 O 181/08

 

 

25.000 EUR

(PKH)

 

33.186 EUR

Vierfacher sexueller Missbrauch durch den Beklagten zwischen den 1. und 3. Lebensjahr des Klägers Psychische Folgen des Missbrauchs, Traumatisierung: Auch im nicht erinnerungsfähigen Alter können Folgeschäden entstehen. Vierfacher sexueller Missbrauch des Beklagten.

OLG Naumburg

02.07.2014

10 W 16/14

 

 

35.000 DM

 

(28.218 EUR)

Sexueller Missbrauch der Tochter, Vergewaltigung Das Urteil geht nicht genau auf die Art und Dauerhaftigkeit der Beschwerden ein.

Die Klägerin wurde von ihren Eltern an Dritte verkauft, damit diese sexuelle Handlungen an ihr vornehmen sollten. Zusätzlich vergewaltigte der Vater (Bkl. zu 1)) die Klägerin.

Beide wurden gemeinschaftlich zum Schmerzensgeld von 35.000 DM verurteilt, wobei der Bkl. zu 1) zusätzlich 15.000 DM für die Folgen der Vergewaltigung zu zahlen hat.

LG Düsseldorf 05.03.1998

8 O 123/97

 

 

30.000 EUR

(Feststeller +)

 

(45.700 EUR)

Wiederholte Berührungen im Genitalbereich bis hin zum Oralverkehr

 

2 Fälle Kläger zu 1 und Kläger zu 2; hier Kl.1

Kl. erlitt psychische Traumata, die sich in Angstattacken und Einnässen (auch tagsüber) ohne organische Ursache zeigten. Verschlechterte schulische Leistungen, Rückzug aus der sozialen Umgebung. Es wurde eine umfangreiche psychotherapeutische Behandlung notwendig, um diese Traumata zu bewältigen.

Zusammenfassend handelt es sich um einen Sachverhalt in dem der Beklagte, ein enger Freund der Familie, zwei Geschwister sexuell missbrauchte. Die Taten reichten von Berührungen im Genitalbereich bis zum Oralverkehr (siehe Oben). Der Beklagte forderte Stillschweigen von den Kindern.

 

Die Eltern haben ebenfalls einen Schmerzensgeldanspruch zugebilligt bekommen (siehe Oben).

LG Bonn

29.01.2007

3 O 334/06

 

 

30.000 EUR

(Feststeller +)

 

(36.105 EUR)

Sexueller Missbrauch an einer 9-jährigen Die Klägerin erlitt schwerwiegende psychische Folgen. Zum Urteilszeitpunkt plagen sie regelmäßig Gefühle von Einsamkeit, Angst und Ekel. Der Beklagte missbrauchte die Tochter seiner Partnerin in 13 Fällen. Der Missbrauch reicht von Manipulation, über Berührungen, bis hin zum vaginalen Geschlechtsverkehr.

LG Bonn

06.04.2022

28 KLs-77 Js 590/21 SE-2/22

 

 

50.000 EUR

(Feststeller +)

 

74.967 EUR

Geiselnahme in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung eines 11-jährigen, Todesdrohungen Der Kläger konnte die Tat bis heute nicht verarbeiten. Er kann zum Zeitpunkt des Urteils nicht über die Tat sprechen. Der Beklagte entführte den Kläger auf einen Campingplatz. Bereits auf der Fahrt schlug er wiederholt auf den Kläger ein. Auf dem Campingplatz kam es zu schwerstem sexuellem Missbrauch, u. a. Oralverkehr, Verletzungen durch eine Reitgerte und Todesdrohungen mit einem Küchenmesser. Am Abend sperrte der Beklagte den Kläger in dem Campingwagen ein. Am nächsten Morgen wiederholte sich der Missbrauch, bis der Kläger fliehen konnte.

LG Münster

16.07.2008

02 O 567/07

 

 

65.000 EUR

(PKH)

 

 

85.952 EUR

Geschwister werden von Vater missbraucht beginnend mit dem 5. Lebensjahr missbraucht.

Psychische Auffälligkeiten wie Aggressionen, soziale Inkompatibilität, Unruhezustände und unkontrolliertes Essverhalten.

Vorübergehende Unterbringung in der Jugendpsychiatrie.

Mehrfacher sexueller Missbrauch, besondere Erniedrigung des Klägers durch Analverkehr bis zum Samenerguss. Das Schweigen des Klägers wurde durch Androhung von Schlägen herbeigeführt. Wenn der Kläger nicht im Sinne des Beklagten agierte wurde der Missbrauch durch die Anwendung körperlicher Gewalt ermöglicht. Besonderes Gewicht hat, dass die Kinder vom eigenen Vater missbraucht wurden.

OLG Hamm

27.05.2015

9 W 68/14

 

https://openjur.de/u/855124.html

100.000 EUR

 

Korrigiert auf 60.000 EUR

 

(80.920 EUR)

Entführung, Freiheitsberaubung und schwerste Vergewaltigungen über 3 Tage hinweg Schwere psychische Folgen u.a. eine posttraumatische Belastungsstörung, Angstzustände, wiederkehrende Erinnerungen an die erlittene Todesangst. Die Klägerin ist in anhaltendender therapeutische Betreuung.

Der Beklagte entführte die 16-jährige im 4. Monat schwangere Klägerin auf dem Weg zu Schule. Unter Drohungen hielt er sie in seiner Wohnung 3 Tage fest, in der Zeit kam es zu wiederholten sexuellen Übergriffen unterschiedlichster Art und Ausführung des Beklagten.

Das Urteil hielt der Berufung nicht vollumfänglich stand

LG Wuppertal

5.2.2013

16 O 95/12