Wie viel Schmerzensgeld bekomme ich für eine Verbrennung?
Wir haben einige Fallgestaltungen und die zugrundeliegenden Urteile zusammengestellt:
0 EUR | Verbrühungen an der rechten Hüfte. | Die Verbrühungen führten zu einer größeren Narbe und einer großflächigen Gefüge- und Pigmentstörung. Die Haut im Narbenbereich ist empfindlich gegen Druck- und Reibbeanspruchungen. Nach einem monatelangen Heilungsverlauf besteht weiterhin eine erhöhte Verletzungsgefahr, die möglicherweise lebenslang bestehen bleibt. | Unfall mit einer Teekanne während eines stationären Aufenthalts. Verschulden der Beklagten konnte nicht nachgewiesen werden. | AG München I
30.1.2019 122 C 6558/18
|
300 EUR
(385 EUR) |
Prellungen und Verbrennungen ersten Grades am Handgelenk und Hand. | Neben den Prellungen und Verbrennungen erlitt die Klägerin eine Verstauchung des oberen Sprunggelenks. Die Verletzungen führten zu einer Arbeitsunfähigkeit von 5 Tagen. Keine langfristigen Schäden festgestellt. | Verkehrsunfall. Die Klägerin hat ein Mitverschulden zu 1/3. | LG Bonn
25.1.2019 1 O 205/18
|
500 EUR
(655 EUR) |
Verbrennungen zweiten Grades im Gesicht. | Brennen während der Behandlung, gefolgt von Rötungen und eitrigen Bläschen im Gesicht. Verbrennung ging mit einer Hyperpigmentierung einher. Es konnte nicht eindeutig festgestellt, werden, ob dauerhafte Narbenbildung als Folge der Verbrennungen vorliegen. Nachbehandlung durch einen Spezialisten war erforderlich. | Fehlerhafte kosmetische Behandlung. Die Klägerin unterzog sich einer IPL-Behandlung zur Haarentfernung in einem Kosmetikstudio. | LG Köln
16.8.2019 25 O 117/16
|
1.000 EUR
(1.523 EUR) |
Verbrennung zweiten Grades. | Schmerzen und Heilungsverlauf waren relativ lang. Es blieb eine Narbe zurück, die sofern die Klägerin nicht langärmlige Kleidung trägt, deutlich zu sehen ist. Bezüglich der entgangenen Urlaubserholung ist zu berücksichtigen, dass der Urlaub zwar beeinträchtigt, aber nicht gänzlich verhindert wurde. | Diese Verletzung passierte als ein Bahnangestellter heißen Kaffee über ihren Arm verschüttete, während sie mit einem ICE Zug reiste. | AG Berlin-Tiergarten
24.7.2007 6 C 381/06
|
1.000 EUR
(1.310 EUR) |
Verbrennung beider Fußsohlen | Die Verbrennungen erforderten eine sofortige Erstversorgung im Klinikum, gefolgt von einer weiteren Behandlung durch einen Kinderarzt. Die Wunden heilten erst nach 3 Wochen vollständig ab. In der ersten Woche war ein Wundverband notwendig, gefolgt von einer täglichen Wundkontrolle und Eincremen. Danach wurde die Verbrennung mit Spezialpflastern behandelt. Während dieser Zeit war die Bewegungsfähigkeit der Klägerin eingeschränkt. | Es ging um ein Kind welches sich am Badesee auf eine Metallplatte gestellt hatte, welche von der Sonneneinstrahlung stark erhitzt war. Verkehrssicherungspflicht verletzt. | LG Coburg
13.12.2016 23 O 457/16
|
1.800 EUR
Feststeller (+)
(2.561 EUR) |
Verbrühungen zweiten Grades. | Die Klägerin war 4 Wochen arbeitsunfähig nachdem sie sich in einer Dampfsauna eine Verbrühung zweiten Grades zugezogen hatte. | Dampfsaune: Keine angemessene Warnung oder Sicherheitsvorkehrungen bezüglich des Dampfausströmers. Dies führte zu ihrer Verletzung, da der Dampf aus einem vasenähnlichen Behälter strömte, der zwischen den Sitzbänken positioniert war und nicht ausreichend gesichert oder gekennzeichnet war. Die Klägerin, die die Sauna zum ersten Mal benutzte, erkannte die Gefahr nicht rechtzeitig. Mitverschulden zu 25 %. | OLG Celle
17.6.2010 8 U 25/10
|
2.500 EUR
Feststeller (+)
(3.305 EUR) |
Verbrennung am rechten Bein. | Bei einer Behandlung kam es zu einer Verbrennung, die eine Brandblase und letztlich eine Narbe mit den Maßen 2 x 3 cm verursachte. Diese Narbe ist das Ergebnis eines komplizierten Heilungsverlaufs. Es wird erwähnt, dass die Narbe möglicherweise einer operativen Korrektur bedarf. | Naturheilkundliche Fehlbehandlung. | LG Bonn
19.6.2015 9 O 234/14
|
4.000 EUR
Feststeller (+)
(5.862 EUR |
Erhebliche Verbrennungen an den Unterschenkeln. Infolge von IPL-Haarentfernungsbehandlung | Massive Schmerzen. Die Verbrennungen sind auch zwei Jahre nach der Behandlung noch sichtbar und werden voraussichtlich weitere 5-10 Jahre bestehen bleiben. | Die Beklagte hat die IPL-Behandlung mit zu hoher Lichtenergie durchgeführt und trotz Schmerzäußerungen der Klägerin nicht abgebrochen. Eine notwendige Probelaserung wurde unterlassen. | LG Bonn
8.2.2010 9 O 325/08
|
50.000 EUR
Feststeller (+)
(73.282 EUR) |
Schwere Verbrennungen 2. und 3. Grades im Gesicht und am Körper. | Der Kläger war 32 Tage in stationärer Behandlung und wegen großer Schmerzen zeitweise in ein künstliches Koma versetzt worden. Er unterzog sich vielen Operationen einschließlich Eigen- und Fremdhauttransplantationen. Die Verbrennungen betrafen 15 % der Körperoberfläche, insbesondere die rechte Gesichtshälfte, hinter dem rechten Ohr, die rechten und linken Ohrmuscheln sowie das rechte Handgelenk. Es kam zu entstellenden Narben, die ständige Pflege und Behandlung erfordern. | Der Kläger wurde während eines Grillunfalls verletzt. Eine brennende Grillpaste, hergestellt von der Beklagten, verursachte die Verletzungen. Der Vater des Klägers hatte versucht, einen Grill mit dieser Brennpaste zu entzünden, als sich eine Stichflamme bildete, die den Kläger traf. | OLG Hamm
21.12.2010 I-21 U 14/08
|
120.000 EUR
(185.543 EUR) |
Verbrennungen von ca. 73 % der Körperoberfläche. | Die Klägerin musste sich zahlreichen Operationen, einschließlich Hauttransplantationen, Amputationen an den Endgliedern des linken Daumens und Zeigefingers, Unterlidplastiken und Narbenkorrekturen unterziehen. Sie litt unter starken Narbenschmerzen am gesamten Körper, Muskelschmerzen, Rückenschmerzen, Schulterschmerzen und Hüftgelenkschmerzen. Ein längeres Gehen war ohne spezielle Schuhe nicht möglich. Sie hatte eingeschränkte Funktionsfähigkeit im Augenbereich, häufigen Tränenfluss, starke Kälte- und Wärmeempfindlichkeit, gesteigertes Schlafbedürfnis, Durst und wiederkehrende Kopfschmerzen. Eine Lähmung des Wadenbeinmuskels erforderte das Tragen einer Schiene. | Die Verletzung ereignete sich durch einen Verkehrsunfall, als die Klägerin mit ihrem Motorrad fuhr und mit einem plötzlich die Spur wechselnden PKW kollidierte. Sie geriet unter das Auto, das in Brand geriet, und erlitt schwere Verbrennungen. Mitverschulden zu 60 %. Bei 100 % Haftung der Beklagten wäre es zu einem Schmerzensgeld i.H.v. 300.000 EUR gekommen. | LG Dortmund
21.12.2005 21 O 370/04
|
Lara-Amelie Müller
Sollten Sie Fragen zu einer erlittenen Verletzung und der Möglichkeit von Schmerzensgeldansprüchen haben, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen!