Anbauvereinigungen müssen gemäß § 23 Abs. 6 KCanG ein individuelles Gesundheits- und Jugendschutzkonzept bei der zuständigen Behörde einreichen, um eine Anbaugenehmigung zu erhalten. Zur Unterstützung bei der Erstellung dieses Konzepts hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) einen Leitfaden veröffentlicht. Dieser enthält eine Übersicht der wesentlichen Fragestellungen, die im Gesundheits- und Jugendschutzkonzept beantwortet werden sollen. Der Leitfaden ist unter folgendem Link abrufbar: BZgA-Leitfaden.

Dieser Artikel soll Anbauvereinigungen dabei unterstützen, die im Leitfaden aufgeführten Anforderungen zu verstehen und in ihrem eigenen Konzept präzise zu beantworten. Ziel ist es, die Erwartungen der Behörde zu erfüllen und eine klare, praxisorientierte Darstellung der geplanten Maßnahmen im Bereich des Gesundheits- und Jugendschutzes zu gewährleisten.

Allgemeines zu Konzept

Es ist wichtig zu verstehen, welchen Zweck das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erfüllt und welche Erwartungen die Behörde daran stellt. Die Behörde möchte nicht lediglich eine allgemeine Erklärung darüber erhalten, dass Gesundheits- und Jugendschutz beachtet wird, noch eine bloße Auflistung einschlägiger Vorschriften. Vielmehr liegt der Fokus darauf, wie diese Schutzmaßnahmen konkret in der Praxis umgesetzt werden.

Das Konzept darf sich daher nicht auf Absichtserklärungen beschränken, sondern muss einen detaillierten Plan enthalten, der beschreibt, welche Maßnahmen ergriffen werden, um die festgelegten Ziele zu erreichen. Es reicht nicht aus, lediglich festzuhalten, dass bestimmte gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Vielmehr muss dargelegt werden, welche konkreten Abläufe und Mechanismen dafür sorgen, dass diese Vorschriften wirksam umgesetzt und kontrolliert werden.

Beispiel: Die Aussage

„Cannabis und Haschisch wird nur an Clubmitglieder ausgegeben“

genügt nicht den Anforderungen an das Konzept, da sie lediglich beschreibt, dass eine gesetzliche Vorgabe beachtet wird. Stattdessen sollte konkret ausgeführt werden, wie die Einhaltung dieser Vorschrift sichergestellt wird. Eine angemessene Formulierung wäre:

„Cannabis und Haschisch wird nur an Clubmitglieder ausgegeben. Bei der Ausgabe von Cannabis oder Haschisch hat das Mitglied durch die Vorlage seines Personalausweises oder seiner Clubkarte nachzuweisen, dass es Mitglied ist. Hat das Mitglied kein geeignetes Dokument zur Überprüfbarkeit der Mitgliedschaft dabei, wird eine Ausgabe nicht erfolgen.“

Die Behörde interessiert sich somit nicht nur für die bloße Feststellung, dass bestimmte gesetzliche Vorgaben eingehalten werden, sondern insbesondere für die konkrete Umsetzung dieser Vorgaben in der Praxis. In den folgenden Abschnitten werden die einzelnen Fragestellungen aus dem Leitfaden der BZgA erläutert und praxisnahe Lösungen für die Umsetzung dieser Anforderungen dargestellt.

Kinder- und Jugendschutz

1. Wie wird in der Anbauvereinigung auf die Vorschriften des KCanG zum Kinder- und Jugendschutz hingewiesen?

Im Konzept sollte dargelegt werden, auf welche Weise die Mitglieder über die geltenden Vorschriften zum Kinder- und Jugendschutz informiert werden. Es ist wichtig, dass diese Informationen für alle Mitglieder leicht zugänglich sind. Eine Möglichkeit besteht darin, die relevanten Inhalte auf der Website der Anbauvereinigung bereitzustellen und zusätzlich in den Ausgabestellen auszuhängen oder in gedruckter Form auszulegen.

Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, Informationsmaterialien wie Übersichten oder Flyer von Beratungsstellen zu nutzen oder eigene Materialien zu erstellen, die speziell auf die für die Mitglieder des Clubs relevanten Bestimmungen des KCanG eingehen. Diese Materialien sollten dem Konzept als Anlage beigefügt werden, sodass die Behörde nachvollziehen kann, welche Informationen den Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Informationsvermittlung ist die verbindliche Bestätigung der Kenntnisnahme der Kinder- und Jugendschutzvorschriften durch die Mitglieder. Dies kann durch eine entsprechende Klausel im Mitgliedsantrag erfolgen, in der jedes Mitglied ausdrücklich erklärt, die Vorschriften zur Kenntnis genommen zu haben und sich zu deren Einhaltung zu verpflichten. Durch diese Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Mitglieder ausreichend über die geltenden Regelungen informiert sind und diese in der Praxis beachtet werden.

2. Wie wird der Zutritt nur für Erwachsene ab 18 Jahren kontrolliert?

Um sicherzustellen, dass nur volljährige Personen Zutritt zur Anbauvereinigung erhalten, muss eine Alterskontrolle konsequent durchgeführt werden. Eine gängige Methode besteht darin, beim Betreten des Geländes die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments zu verlangen. Viele Anbauvereinigungen setzen zudem auf ein Mitgliedsausweissystem, bei dem der Zutritt ausschließlich nach Vorlage des Clubausweises gestattet wird. Durch diese Maßnahmen wird gewährleistet, dass Minderjährige keinen Zugang zur Anbauvereinigung erhalten. Eine Umschreibung der angegebenen Maßnahmen sollte im Konzept an dieser stelle enthalten sein.

3. Wie wird überprüft, dass das allgemeine Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis und Anbauvereinigungen eingehalten wird?

Im Gesundheits- und Jugendschutzkonzept sollte klar dargestellt werden, dass die Anbauvereinigung jegliche Form von Werbung und Sponsoring für Cannabis sowie für den Club selbst strikt unterlässt, wie es § 6 KCanG vorschreibt. Dieses Verbot gilt nicht nur für die Mitarbeitenden des Clubs, sondern auch für die Mitglieder. Daher ist es erforderlich darzulegen, wie die Einhaltung dieser Vorschrift durch die Mitglieder kontrolliert wird.

Eine Möglichkeit besteht darin, eine entsprechende Verpflichtung in den Mitgliedsantrag aufzunehmen. Jedes Mitglied bestätigt damit ausdrücklich, das Werbe- und Sponsoringverbot einzuhalten. Um den Anwendungsbereich des Verbots zu verdeutlichen, können konkrete Beispiele genannt werden, etwa Werbung in sozialen Medien durch Beiträge oder Gruppenaktivitäten sowie mündliche Werbung gegenüber Dritten.

Das Konzept sollte außerdem erläutern, wie diese Regelungen in der Praxis durchgesetzt werden. Dazu gehört die regelmäßige Sensibilisierung der Mitglieder für die gesetzlichen Vorgaben sowie mögliche Sanktionen bei Verstößen, sofern dies in der Satzung vorgesehen ist. Durch diese Maßnahmen wird sichergestellt, dass das Werbe- und Sponsoringverbot konsequent eingehalten wird.

4. Ist bei der Auswahl der Standorte der Anbauvereinigung der Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kinderspielplätzen eingehalten worden?

Im Konzept sollte das konkrete Grundstück der Anbauvereinigung benannt und bestätigt werden, dass es den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kinderspielplätzen einhält. Falls erforderlich, kann ein Lageplan beigefügt werden, um die Einhaltung der Abstandsregelung visuell zu belegen.

5. Durch welche Schutzmaßnahmen sind die Immobilien und Anbauflächen der Anbauvereinigung vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche sowie Dritter gesichert? Durch welche Maßnahmen sind Anbauflächen und Gewächshäuser gegen eine Einsicht von außen geschützt?

An dieser Stelle sollte dargelegt werden, welche Schutzmaßnahmen am Standort der Anbauvereinigung vorhanden sind, um unbefugten Zugriff durch Dritte sowie eine Einsicht von außen zu verhindern. Dazu gehören technische und organisatorische Vorkehrungen wie einbruchssichere Türen und Fenster, Zugangskontrollen, Umzäunungen, Videoüberwachung, Alarmanlagen oder Beschilderungen, die auf den beschränkten Zutritt hinweisen.

Besonders in Brandenburg ist zu beachten, dass dort für die Antragstellung ein gesondertes Sicherheitskonzept erforderlich ist. In diesem Fall kann die Ausführung im Gesundheits- und Jugendschutzkonzept entsprechend knapp gehalten und auf das separate Sicherheitskonzept verwiesen werden.

6. Wurde auf auffällige oder werbende Beschilderungen an Immobilien, Anbauflächen und Gewächshäusern der Anbauvereinigung verzichtet?

Hier könnt ihr versichern, dass an den Standorten der Anbauvereinigung keine auffälligen oder werbenden Beschilderungen angebracht sind, die besonders die Aufmerksamkeit von Kindern und Jugendlichen auf den Club lenken könnten. Es wird sichergestellt, dass sämtliche Kennzeichnungen unauffällig gehalten werden und keine gestalterischen Elemente enthalten, die eine werbliche Wirkung entfalten oder die Anbauvereinigung über das notwendige Maß hinaus sichtbar machen.

7. Welche Maßnahmen gibt es in der Anbauvereinigung bei Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen? Mit welchem örtlichen Träger der Jugendhilfe wird im Bedarfsfall kooperiert?

In eurem Konzept sollte ein Leitfaden dargelegt werden, der beschreibt, welche konkreten Schritte die Anbauvereinigung unternimmt, wenn Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegen. Dabei muss klar definiert sein, wer innerhalb des Clubs für die einzelnen Maßnahmen zuständig ist, beispielsweise eine Jugendschutzbeauftragte oder der Vorstand, und innerhalb welcher Fristen diese Schritte erfolgen müssen. Zudem sollte die zuständige Stelle der Jugendhilfe benannt werden, mit der im Bedarfsfall kooperiert wird. Es kann darüber hinaus festgelegt werden, unter welchen Umständen eine sofortige Kontaktaufnahme mit der Jugendhilfe erforderlich ist, um eine schnelle und angemessene Intervention zu gewährleisten.

8. Durch welche Maßnahmen wird sichergestellt, dass keine Weitergabe von Cannabis an Kinder oder Jugendliche erfolgt?

Es sollte aufgenommen bzw. beschrieben werden, dass nur volljährige Personen Mitglied der Anbauvereinigung werden können. Um sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang zum Gelände erhalten, kann die Mitgliedschaft als Voraussetzung für den Zutritt festgelegt werden, wobei bestimmte Ausnahmen (z.B. für Dienstleister, die keine Mitglieder sind) klar definiert sein müssen. Zusätzlich sollte dargelegt werden, auf welche Weise die Mitglieder über das gesetzliche Weitergabeverbot informiert werden und wie sie sich zur Einhaltung dieser Regelung verpflichten. Eine Möglichkeit besteht darin, eine entsprechende Erklärung im Mitgliedsantrag zu verankern. Um die konsequente Einhaltung sicherzustellen, können Verstöße mit Sanktionen geahndet werden, sofern diese bereits in der Satzung der Anbauvereinigung vorgesehen sind.

Gesundheitsschutz und Suchtprävention

9. Wie wird in der Anbauvereinigung sichergestellt, dass die besonderen Bestimmungen für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren (THC-Wert max. 10 %, Weitergabemenge max. 30 g/Monat) beachtet werden?

An dieser Stelle sollte dargelegt werden, wie sichergestellt wird, dass die besonderen Bestimmungen für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren eingehalten werden. Zur Altersverifizierung kann bei jeder Abholung die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments verlangt werden. Falls Mitgliedsausweise ausgestellt werden, kann eine entsprechende Kennzeichnung darauf hinweisen, dass es sich um eine Person im Sinne des KCanG handelt, für die besondere Regelungen gelten. Um sicherzustellen, dass die monatliche Abgabemenge nicht überschritten wird, muss jede Ausgabe dokumentiert und vor jeder weiteren Weitergabe geprüft werden, welche Mengen bereits an das jeweilige Mitglied abgegeben wurden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass sowohl der maximale THC-Gehalt als auch die zulässige Monatsmenge eingehalten werden.

10. Wie wird dokumentiert, dass die je Person vorgegebenen Weitergabemengen eingehalten werden? Wie werden die sonstigen Dokumentations- und Mitteilungspflichten zu Anbau-, Transport- und Bestandsmengen wahrgenommen? Ist sichergestellt, dass weitergegebenes Cannabis zurückverfolgt werden kann?

Im Konzept sollte beschrieben werden, wie die Anbauvereinigung sicherstellt, dass die vorgegebenen Weitergabemengen eingehalten und alle erforderlichen Dokumentations- und Mitteilungspflichten erfüllt werden. Viele Anbauvereinigungen nutzen hierfür eine spezielle Software, die jede Weitergabe erfasst, die Einhaltung der individuellen Mengenvorgaben überprüft und sämtliche relevanten Informationen zum Anbauprozess speichert. Dadurch wird eine lückenlose Rückverfolgbarkeit des Cannabis gewährleistet. Zusätzlich ist es wichtig, die internen Zuständigkeiten für die Dokumentation klar festzulegen, sodass eine ordnungsgemäße Erfassung und Kontrolle der Daten sichergestellt ist. Falls keine Software verwendet wird, muss ein detaillierter Leitfaden zur manuellen Dokumentation erstellt werden, um die gesetzlichen Anforderungen zuverlässig zu erfüllen. Diese anvisierten Maßnahmen sollten im Konzept beschrieben werden.

11. Wie wird sichergestellt, dass die in der Erlaubnis festgelegten jährlichen Anbau- und Weitergabemengen für die Deckung des Eigenbedarfs der Mitglieder eingehalten werden?

Im Konzept sollte dargelegt werden, wie die Anbauvereinigung sicherstellt, dass die festgelegten jährlichen Anbau- und Weitergabemengen eingehalten werden und ausschließlich zur Deckung des Eigenbedarfs der Mitglieder dienen. Dies geschieht durch eine kontinuierliche Überwachung der Anbaumengen, die regelmäßig mit der Anzahl der Mitglieder und deren gemeldeten Bedarfsmengen abgeglichen wird. Auf diese Weise kann frühzeitig erkannt werden, ob Anpassungen in der Anbauplanung erforderlich sind, um eine Über- oder Unterproduktion zu vermeiden und sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

12. Durch welche Maßnahmen wird gewährleistet, dass keine Weitergabe von Cannabis an Nicht-Mitglieder erfolgt?

Es empfiehlt sich, den Zutritt zum Club an das Vorzeigen des Mitgliedsausweises zu koppeln. Zudem kann bei der Dokumentation der Cannabisabgabe das jeweilige Mitglied vermerkt werden, um eine Weitergabe an Nicht-Mitglieder auszuschließen.

14. Sind alle Verpackungen neutral gestaltet? Wird bei jeder Weitergabe ein Informationszettel mit ausreichenden Hinweisen insbesondere zu gesundheitlichen Risiken, THC/CBD-Gehalt, Dosierung und Anwendung ausgehändigt?

Es wäre sinnvoll, den auf dem Beipackzettel abgedruckten Text entweder direkt in das Jugend- und Gesundheitsschutzkonzept zu integrieren oder diesem als Anlage beizufügen.

15. Wie wird die Einhaltung der Qualitätsvorschriften für den Anbau sichergestellt?

Euer Qualitätssicherungskonzept sollte möglichst detailliert beschrieben werden. Dabei könnt ihr insbesondere folgende Aspekte berücksichtigen: die Qualität des Saatguts (z. B. durch Zertifizierung), die Gewährleistung und regelmäßige Überprüfung optimaler Anbaubedingungen, Maßnahmen zur Vermeidung und Handhabung von Produktverunreinigungen, die lückenlose Dokumentation aller Schritte im Anbauprozess sowie die Zuständigkeiten für die Kontrolle der Einhaltung der Qualitätsvorschriften.

In Brandenburg wird von den Anbauvereinigungen ein gesondertes Qualitätskonzept für die Antragstellung gefordert. In diesem Fall kann dieser Aspekt im Gesundheits- und Jugendschutzkonzept entsprechend knapp gehalten werden.

16. Mit welchen Maßnahmen wird sichergestellt, dass Beschäftigte und Dritte, die nicht mit dem Anbau unmittelbar verbundene Tätigkeiten für die Anbauvereinigung wahrnehmen, die gesetzlichen Vorgaben für den Gesundheits- und Jugendschutz einhalten?

Hier könnte beispielsweise dargelegt werden, dass sich die Mitarbeitenden vertraglich zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verpflichten.

17. Wie werden nicht weitergabefähiges Cannabis, Samen oder Stecklinge vernichtet (z.B. bei Schimmelbefall, Pestizidrückständen)?

Das KCanG legt keine spezifische Methode für die Vernichtung von nicht weitergabefähigem Cannabis fest. Welche Verfahren für eine ordnungsgemäße Vernichtung in Frage kommen, könnt ihr hier nachlesen.

18. Wie werden die Informationen zu Beratungs- und Behandlungsstellen für Konsumierende verbreitet? Werden darüber hinaus weiterführende Informationen zu Suchtprävention, risikoreduziertem Konsum und Cannabiskonsum im Straßenverkehr angeboten?

Eine praktische Möglichkeit zur Beantwortung der ersten Frage besteht darin, die Informationsblätter der BZgA zu nutzen und gut sichtbar in den Räumlichkeiten des Clubs auszuhängen. Alternativ kann diese Information auch über die Club-Website bereitgestellt werden. Ergänzend dazu bieten sich Aufklärungs- und Präventionsveranstaltungen sowie persönliche Beratungsgespräche an. Diese Maßnahmen sollten im Jugend- und Gesundheitsschutzkonzept ausführlich beschrieben werden.

19. Wie wird in der Anbauvereinigung auf die Konsumverbote aufmerksam gemacht? Welche Maßnahmen werden ergriffen, wenn diese nicht eingehalten werden?

Um eure Mitglieder auf Konsumverbote hinzuweisen, kann dies im Mitgliedsantrag, durch Aushänge in den Vereinsräumlichkeiten sowie auf der Website erfolgen. Zusätzlich sollte dem Konzept ein Sanktionskatalog beigefügt werden, der mögliche Maßnahmen bei Verstößen – wie Ermahnungen oder den Ausschluss aus dem Club – klar definiert. Die Durchsetzung solcher Sanktionen setzt jedoch voraus, dass entsprechende Regelungen in der Vereinssatzung verankert sind.

20. Erfolgt die Weitergabe von Cannabis nur in Reinform (Marihuana oder Haschisch)? Durch welche Maßnahmen wird dies sichergestellt?

Der Club sollte darlegen, dass er sich zur Einhaltung der Verpflichtung aus § 19 Abs. 1 S. 2 KCanG verpflichtet. Zur Sicherstellung dieser Vorgabe können unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen werden: Schulung der Mitarbeitenden, Dokumentation und Rückverfolgbarkeit sowie die Benennung einer verantwortlichen Person für die Überprüfung der Einhaltung von § 19 KCanG.

21. Wie wird dem Verbot der gleichzeitigen Weitergabe von anderen Rauschmitteln (wie etwa Alkohol) Rechnung getragen?

Hier kann versichert werden, dass das Weitergabeverbot gemäß § 21 Abs. 1 KCanG eingehalten wird. An dieser Stelle sollte der Behörde mitgeteilt werden, dass im Club keine anderen Produkte, insbesondere keine Rauschmittel, verkauft werden.

22. Welche Beratungsmöglichkeiten bietet der/die Präventionsbeauftragte an? Wie wird diese Person fortlaufend geschult? Wie ist sie erreichbar? Gibt es ggf. eine Vertretung?

Hier sollte ausführlich erläutert werden, welche Aufgaben der*die Präventionsbeauftragte*r übernimmt und wie die Erreichbarkeit sichergestellt wird. Zudem ist darzulegen, wer diese Aufgaben im Falle einer Abwesenheit aufgrund von Krankheit oder Urlaub übernimmt.

23. Wird in ausreichender Weise mit örtlichen Suchtberatungsstellen kooperiert? Wie sind die Kooperationen ausgestaltet?

Es ist sinnvoll, die zuständigen örtlichen Suchtberatungsstellen zu benennen. Mögliche Kooperationsformen umfassen unter anderem: die Bereitstellung von Informationen über Aushänge in den Clubräumen, gemeinsame Informationsveranstaltungen und Workshops, die Einbindung in die Fortbildung der Mitarbeitenden sowie die Vermittlung von Mitgliedern bei Anzeichen problematischen Konsumverhaltens.

24. Welche Maßnahmen werden ergriffen, wenn es Hinweise auf einen problematischen Cannabiskonsum eines Mitglieds gibt?

Hier sollte der interne Ablauf im Club bei entsprechenden Hinweisen detailliert beschrieben werden. Mögliche Gegenmaßnahmen umfassen insbesondere die direkte Ansprache des betroffenen Mitglieds, ein persönliches Beratungsgespräch, die Vermittlung an örtliche Beratungsstellen, eine fortlaufende Überprüfung sowie gegebenenfalls die Einschränkung oder Aussetzung der Mitgliedschaft. Zudem sollte dargelegt werden, unter welchen Voraussetzungen welche Maßnahme ergriffen wird und welche Person innerhalb der Anbauvereinigung für die Umsetzung jeweils verantwortlich ist.

25. Wie wird der Meldeweg bei Verstößen von Mitgliedern gegen gesetzliche Vorgaben für den Gesundheits- und Jugendschutz eingehalten?

Hier sollte der Ablauf zur Meldung und Bearbeitung von Verstößen klar strukturiert dargestellt werden. Dazu können folgende Schritte gehören: die Meldung des Verstoßes, die Überprüfung des Vorfalls durch den Vorstand, die Umsetzung geeigneter interner Maßnahmen gemäß Sanktionskatalog sowie gegebenenfalls die Meldung an die zuständige Behörde.

Allgemeine Hinweise für die Erstellung eures Gesundheits- und Jugendschutzkonzeptes

Ein häufiger Fehler von Anbauvereinigungen besteht darin, in ihrem Konzept lediglich die Einhaltung der jeweiligen Vorschriften des KCanG zu erklären. Dies reicht jedoch in der Regel nicht aus, um den behördlichen Anforderungen zu entsprechen. Stattdessen sollte detailliert beschrieben werden, mit welchen Maßnahmen die Einhaltung der Jugend- und Gesundheitsschutzvorschriften gewährleistet und kontrolliert wird.

Um sicherzustellen, dass die Jugend- und Gesundheitsschutzmaßnahmen auch in der Praxis umgesetzt werden, sollten klare Zuständigkeiten innerhalb des Clubs definiert werden. Es empfiehlt sich, festzulegen, welche Person für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen verantwortlich ist.

Das Jugend- und Gesundheitsschutzkonzept muss nicht strikt der Reihenfolge oder den Formulierungen des BZgA-Leitfadens folgen. Dieser dient lediglich als Orientierungshilfe, um sicherzustellen, dass alle relevanten Vorgaben des KCanG berücksichtigt und entsprechende Maßnahmen im Konzept dargestellt werden.

Dieser Artikel stellt allgemeine Informationen zur Erstellung eines Jugend- und Gesundheitsschutzkonzepts bereit und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Es kann nicht garantiert werden, dass ein Konzept, das sich an diese Hinweise hält, die Anforderungen des § 23 Abs. 6 KCanG vollständig erfüllt oder von der zuständigen Behörde anerkannt wird. Bei rechtlichem Beratungsbedarf zur Clubgründung oder zur Beantragung einer Anbaugenehmigung stehen wir euch jederzeit gerne zur Verfügung.