Urheberrecht
Wir stehen Ihnen als Rechtsbeistand insbesondere in folgenden Fällen bei:
- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Unterlassungsansprüche im Falle der Verletzung von Urheberrechten: Verletzung des Veröffentlichungsrechts, fehlende Anerkennung der Urheberschaft und bei Entstellung von Werken
- Außergerichtliche und gerichtliche Abwehr bei unberechtigten Geltendmachung von oben genannten Ansprüchen
- Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung von Urheberrechten oder Abwehr solcher Ansprüche
Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen
Ein Kunstwerk von Ihnen (d.h. insbesondere ein Bild-, Film- oder Tonwerk) wurde ohne Ihre Erlaubnis verwendet oder verändert?
Wir beraten Sie bezüglich der Ihnen zustehenden Unterlassungsansprüche, begleiten Sie im vorgerichtlichen Verfahren und stehen Ihnen auch gerne bei der Einleitung gerichtlicher Schritte zur Seite. Sofern ein Schadenersatzanspruch besteht, helfen wir Ihnen auch gerne bei der Durchsetzung.
Darja Konovalika
Partnerin und Rechtsanwältin fürs Urheberrecht
- Telefon: 030 91556674
- E-Mail: schillmann@advokat36.de
Unberechtigte Geltendmachung
Gegen Sie wird der Vorwurf erhoben, Sie hätten ein Kunstwerk unberechtigt verwendet oder Verändert?
Möglicherweise wurden gegen Sie sogar Schadenersatzansprüche wegen angeblicher Verwendung oder Verunstaltung geltend gemacht? Kommen Sie gerne auf uns zu. Wir helfen Ihnen bei der Abwehr solcher Ansprüche. Sollte der Anspruch unberechtigt sein, sind die Kosten der Vertretung vom Kläger zu tragen. Kommen Sie gerne auf uns zu. Wir beraten Sie über die Rechtslage und die Möglichkeit des weiteren Vorgehens.
Schadensersatz
Sie sind der Ansicht Schadensersatzansprüche aus Urheberrecht zu haben oder es werden Ihrer Meinung nach unberechtigte Ansprüche gegen Sie geltend gemacht?
Wir beraten Sie gerne im Rahmen des vorgerichtlichen Verfahrens und stehen Ihnen auch im gerichtlichen Verfahren mit unserer Expertise zur Seite!
Kosten
Abmahnung bei Verletzung des Urheberrechts (Streitgegenstand Fotografien) | 280 €* |
Außergerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen in Höhe von 4000 € | 350 €* |
Gerichtliche Vertretung bei Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen in Höhe von 4000 € | 925 €* |
Gerichtliche Vertretung bei Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen | 675 €* |
* Es handelt sich hierbei um einige Standardkonstellationen. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um ungefähre Angaben handelt und die Gebühren sich zzgl. USt. verstehen.