Warum ist ein Vernichtungskonzept so wichtig?
Wer sich mit dem Antragsformular für eine Anbaugenehmigung nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) beschäftigt, wird oft auf die Anforderung stoßen, ein „Vernichtungskonzept“ einzureichen. Doch was genau bedeutet das? Welche Anforderungen werden an die Vernichtung von nicht weitergabefähigem Cannabis gestellt? Und welche Methoden sind geeignet, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden?
In diesem Artikel erfahren Sie, was hinter dem Begriff „Vernichtungskonzept“ steckt, warum die ordnungsgemäße Entsorgung eine zentrale Rolle spielt und welche bewährte Methode sich in der Praxis als sicher und rechtskonform erwiesen hat.
Rechtlicher Hintergrund: Die Pflicht zur Vernichtung nach dem KCanG
Mit der Legalisierung des nicht-kommerziellen Cannabisanbaus für Anbauvereinigungen hat der Gesetzgeber klare Rahmenbedingungen geschaffen. Gemäß § 18 Abs. 3 KCanG sind Anbauvereinigungen verpflichtet, nicht weitergabefähiges Cannabis sowie Vermehrungsmaterial unverzüglich zu vernichten. Allerdings bleibt das Gesetz vage, welche konkreten Methoden zulässig oder empfehlenswert sind.
Da Cannabis seit dem 1. April 2024 nicht mehr als Betäubungsmittel gilt, fällt es nicht mehr in den Regelungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Dennoch kann es sinnvoll sein, sich an den bisherigen Vorgaben des BtMG zu orientieren. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat bereits in Bezug auf Medizinalcannabis darauf hingewiesen, dass mangels spezifischer gesetzlicher Regelungen weiterhin die Prinzipien des BtMG Anwendung finden können.
Anforderungen an eine rechtskonforme Vernichtung
Die Vernichtungsmethode muss sicherstellen, dass das Cannabis endgültig unbrauchbar gemacht wird und keine Wiedergewinnung möglich ist. Darüber hinaus sollte die Umwelt nicht unnötig belastet werden. § 16 Abs. 1 S. 1 BtMG gibt als Richtlinie vor, dass die Vernichtung eine Wiedergewinnung des Stoffes ausschließen und den Schutz von Mensch und Umwelt gewährleisten muss.
Eine umstrittene Methode ist die sogenannte thermische Vernichtung, bei der das Cannabis verbrannt wird. Diese Methode ist jedoch nicht nur umweltbelastend, sondern birgt auch Risiken hinsichtlich der Luftbelastung und Brandgefahr. Eine nachhaltigere und sicherere Alternative ist die Methode, die wir nachfolgend vorstellen und die sich bereits in Kanada bewährt hat.
Praxisleitfaden: Wie erfolgt die Vernichtung von Cannabis Schritt für Schritt?
Die folgende Methode erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und stellt eine umweltfreundliche Alternative zur thermischen Vernichtung dar:
- Zerkleinern:
- Das Cannabis und Vermehrungsmaterial sollten zunächst zerkleinert werden. Dadurch wird verhindert, dass sich Samen oder Stecklinge nach der Entsorgung vermehren und die nachfolgenden Schritte werden erleichtert.
- Vermengen mit ungenießbaren Stoffen:
- Das zerkleinerte Material wird mit Kaffeepulver oder Teekräutern vermengt und mit Wasser versetzt, sodass eine unappetitliche Masse entsteht. Diese Mischung macht den Konsum praktisch unmöglich.
- Unbrauchbarmachen durch Absorption:
- Um eine Wiederverwendung endgültig auszuschließen, wird die Masse mit einem saugfähigen Material wie Katzenstreu oder Zement vermischt. Dies sorgt dafür, dass das Cannabis dauerhaft unbrauchbar ist.
- Sichere Entsorgung:
- Die Mischung wird in Papier eingewickelt und in einer abschließbaren Abfalltonne entsorgt. Eine abschließbare Tonne verhindert den Zugriff durch Tiere oder unbefugte Dritte (z. B. Kinder und Jugendliche) und stellt sicher, dass bei einem Umfallen der Tonne der Boden nicht kontaminiert wird.
Dokumentationspflicht: Was Anbauvereinigungen beachten müssen
Neben der eigentlichen Vernichtung schreibt § 26 Abs. 1 Nr. 4 KCanG eine umfassende Dokumentation vor. Anbauvereinigungen müssen die vernichteten Mengen an Cannabis (in Gramm) sowie die Anzahl des vernichteten Vermehrungsmaterials erfassen. Diese Dokumentation dient als Nachweis der ordnungsgemäßen Vernichtung und kann im Rahmen einer behördlichen Prüfung eingefordert werden.
Fazit: Warum ein durchdachtes Vernichtungskonzept unverzichtbar ist
Die Verpflichtung zur Vernichtung von nicht weitergabefähigem Cannabis mag auf den ersten Blick eine formale Anforderung sein, doch sie hat eine erhebliche rechtliche und praktische Bedeutung. Anbauvereinigungen sollten sich frühzeitig mit der Wahl einer geeigneten Vernichtungsmethode befassen und sicherstellen, dass diese sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch umweltfreundlichen Prinzipien entspricht.
Unsere Kanzlei hat das hier vorgestellte Vernichtungskonzept in Brandenburg im Rahmen eines Antrags auf Anbaugenehmigung eingereicht. Dieser Antrag wurde genehmigt, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die Methode den dortigen behördlichen Anforderungen entspricht. Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und als Vorschlag zur Vernichtung von Cannabis. Er kann keine individuelle rechtliche Beratung nicht ersetzen. Dass die Anwendung der beschriebenen Vernichtungsmethode die bisher kaum konkretisierten Anforderungen des § 18 KCanG erfüllt, wird nicht garantiert.
Solltet ihr rechtliche Unterstützung bei der Gründung eines Cannabis-Clubs oder dem Antrag einer Anbaugenehmigung benötigen, stehen wir euch gerne beratend zur Seite.