Welche Voraussetzungen müssen für eine Anbaugenehmigung erfüllt sein, und welche Angaben gehören in den Antrag?

Der allererste Schritt auf dem Weg zur Gründung eines Cannabis-Clubs besteht in der Suche nach geeigneten Mitgliedern. Cannabis-Clubs werden meist in der Rechtsform eingetragener Vereine organisiert. Für die Gründung eines eingetragenen Vereins ist gesetzlich vorgeschrieben, dass sich mindestens sieben Personen zusammenschließen – eine Gründung mit nur drei oder vier Personen ist daher nicht zulässig.

Sobald sich mindestens sieben Gründungsmitglieder gefunden haben, sollte eine Gründungsversammlung einberufen werden. In dieser Versammlung werden der Vorstand gewählt, Aufgaben verteilt und eine erste Satzung beschlossen. Die Satzung bildet das Fundament des Vereins und sollte mit Sorgfalt vorbereitet werden. Sinnvoll ist es, bereits in der Gründungsphase zentrale Funktionen wie etwa einen Kassenwartin, einen Beauftragten für Suchtprävention sowie eine verantwortliche Person für die Qualitätskontrolle festzulegen. All dies kann in der Satzung abgebildet werden.

Inhaltlich sollte die Satzung unter anderem Ausführungen zu Zweck und Zielsetzung des Vereins enthalten sowie Regelungen zu Mitgliedschaft und Entscheidungsprozessen treffen. Ferner ist die Erstellung einer Beitragsordnung üblich. Die Beitragsordnung umfasst oft einen Eintrittsbeitrag, einen festen Mitgliedsbeitrag und einen Beitrag, der sich an der individuellen Abgabemenge des einzelnen Mitglieds orientiert. Im Folgenden muss der Verein in einer Gründungsversammlung zusammenkommen welche unbedingt in einem formalen Protokoll festzuhalten ist. Dieses Gründungsprotokoll ist später auch für die Registeranmeldung erforderlich.

Nach erfolgreicher Wahl des Vorstands und Beschluss der Satzung kann der Antrag auf Eintragung in das Vereinsregister gestellt werden. Zuständig hierfür sind die Amtsgerichte. Wer unsicher ist, welches Gericht konkret zuständig ist, kann sich gern mit mir in Verbindung setzen. Der Antrag auf Eintragung muss von den gewählten Vorstandsmitgliedern unterschrieben werden. Diese Unterschriften sind notariell zu beglaubigen, weshalb ein Termin bei einem Notar erforderlich ist. Die Eintragung selbst ist mit Kosten in Höhe von rund 100 Euro verbunden. Zudem muss bei der Anmeldung eine zustellungsfähige Vereinsadresse angegeben werden.

Sobald der Verein gegründet und eingetragen ist, kann der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur gemeinschaftlichen Eigenversorgung mit Cannabis gestellt werden. Für diesen Antrag sind verschiedene Angaben und Unterlagen erforderlich, auf die im Folgenden detailliert eingegangen wird:

Allgemeine Informationen der Anbauvereinigung:

  • Name, Telefonnummer, elektronische Kontaktdaten sowie Anschrift des Sitzes der Anbauvereinigung.

Registrierungsinformationen:

  • Zuständiges Registergericht und die Registernummer der Anbauvereinigung.

Informationen zu Vorstandsmitgliedern und vertretungsberechtigten Personen:

  • Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten der Vorstandsmitglieder und der sonstigen vertretungsberechtigten Personen.

Informationen zu beschäftigten Personen mit Zugang zu Cannabis:

  • Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten aller entgeltlich Beschäftigten, die Zugang zu Cannabis und Vermehrungsmaterial erhalten.

Nachweise der Zuverlässigkeit:

  • Ein höchstens drei Monate vor der Antragstellung erteiltes Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für jedes Vorstandsmitglied und für jede sonstige vertretungsberechtigte Person.

Mitgliederzahl:

  • Geschätzte zukünftige Zahl der Mitglieder der Anbauvereinigung.

Standort und Größe der Anbauflächen:

  • Lage oder voraussichtliche Lage des befriedeten Besitztums nach Ort, Straße und Hausnummer, gegebenenfalls Angabe der Flurbezeichnung, der Bezeichnung des Gebäudes und des Gebäudeteils.
  • Größe oder voraussichtliche Größe der Anbauflächen und Gewächshäuser in Hektar oder Quadratmetern.

Cannabisproduktion:

  • Mengen Cannabis in Gramm, getrennt nach Marihuana und Haschisch, die voraussichtlich pro Jahr angebaut und weitergegeben werden.

Sicherheitsmaßnahmen:

  • Darlegung der Sicherungs- und Schutzmaßnahmen gemäß den gesetzlichen Vorschriften. So muss beispielsweise die Vereinsstätte gegen Einbruch gesichert werden. Ferner darf der Anbau nicht sichtbar erfolgen, sodass ggf. ein Sichtschutz erforderlich ist.

Präventionsbeauftragter:

  • Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten des ernannten Präventionsbeauftragten sowie Nachweis seiner Beratungs- und Präventionskenntnisse. In der Begründung des Gesetzestextes lässt sich entnehmen, dass eine Schulung über 3 Arbeitstage a 8 Stunden erforderlich sein wird. Diese Schulung muss voraussichtlich alle drei Jahre wiederholt werden. Hierbei können sich noch Änderungen ergeben, es ist jedoch absehbar, dass an den Präventionsbeauftragten offensichtlich nicht allzu hohe Anforderungen gestellt werden.

Gesundheits- und Jugendschutzkonzept:

  • Das nach den gesetzlichen Vorschriften zu erstellende Gesundheits- und Jugendschutzkonzept. Auch hier enthält das Gesetz keine genauen Vorgaben. Es ist davon auszugehen, dass ein solches Konzept unter anderem die Aufklärung der Mitglieder über das Verbot der Weitergabe der Produkte (insbesondere an Kinder- und Jugendliche) enthält. Ein solches Konzept kann auch durch einen Anwalt geschrieben werden.

Nach der derzeitiger Erfahrung werden von den Behörden darüber hinaus folgende zusätzliche Konzepte gefordert:

Sicherheitskonzept: 

In dem Sicherheitskonzept sind alle Maßnahmen zu beschreiben, die ergriffen werden, um die Vereinsräume sicher vor Zugriff unbefugter Dritter zu schütze. Hier ist zu beschreiben, wie Türen und Verwahrungsboxen gesichert werden und wie die Zutrittskontrolle erfolgt.

Qualitätskonzept:

Im Qualitätskonzept sind die Maßnahmen zu beschreiben, die ergriffen werden, um eine angemessene Hygiene beim Anbau sicherzustellen. Ferner enthält das Qualitätskonzept eine Beschreibung der turnusmäßigen Kontrolle des Cannabis in Laboren.

Zusammengefasst, sind folgende rechtliche Dokumente zu erstellen bzw. Unterlagen zu besorgen:

X Vereinssatzung

X Eintragung ins Vereinsregister

X höchstens drei Monate altes Führungszeugnis der Vorstandsmitglieder und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

X Schulung des Präventionsbeauftragten

X Gesundheits- und Jugendschutzkonzept

X Konzept für Sicherungs- und Schutzmaßnahmen

X Konzept für Hygiene und Qualität

Nicht zwingend erforderlich aber dringend empfehlenswert ist ein Finanzplan.