Die Grundvoraussetzungen

Am 12. April 2024 kam der Vorstandsvorsitzende eines Vereins zu uns und bat um Unterstützung bei der Antragstellung der Anbaugenehmigung für den Verein. Die Vorarbeit war bereits geleistet. Der Verein war eingetragen, sogar ein gut recherchiertes Gesundheits- und Jugendschutzkonzept war geschrieben. Der Verein hatte realistische Vorstellungen zu Mitgliedzahlen und vertrat die richtigen Werte. So war es unter Anderem ein Anliegen und eine Idee, dass zum Einen lediglich Mitglieder aufgenommen werden sollten, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und zum Anderen eine Abgabe von maximal 25 Gramm Cannabis pro Monat an jedes Vereinsmitglied erfolgen sollte. Beides führte dazu, dass die Anforderungen an den Jugendschutz bzw. die Intention, tatsächlich Jugendschutz betreiben zu wollen, bereits relativ deutlich war. Ein großer Vorteil des Vereins stellte die Lage der Anbauflächen bzw. die Tatsache, dass die Flächen im Rahmen eines extrem fairen Mietvertrages angemietet werden konnten, dar. Der Vertrag war flexibel. Der Verein konnte eines der größten Risiken – einen fünf-Jahres Gewerbemietvertrag – eliminieren. Es lagen hervorragende Voraussetzungen für die Beantragung vor.

Tipp: Gute Voraussetzungen zum Loslegen sind:

  • Ein Gründungsgremium, welches nicht vor dem bürokratischen Aufwand zurückschreckt. Im Grunde ist allein die Bereitschaft Zeit in Recherche und Vorbereitung zu stecken erforderlich. Gewisse betriebswirtschaftliche Kenntnisse sind von Vorteil. Es muss sich um eine gewisse Leistungsbereitschaft von mindestens 3 Personen handeln.
  • Ideen zu Wertvorstellungen des Vereins.
  • Realistische Vorstellungen zur Anzahl der Vereinsmitglieder im Verhältnis zum Aufwand für den Vorstand und die Organisation des Vereins.
  • Schaffen Risikofreier/Risikoarmer Grundvoraussetzungen (Grundverträge)

Vorbereitung zur Antragstellung

Kurz nach dem ersten Telefonat sandte mir der Vorstand, das bereits vorbereitete Gesundheits- und Jugendschutzkonzept zu. In dieser Zeit, kurz nach der (teil)-legalisierung, wusste noch niemand so genau, welche Parameter ein solches Konzept beinhalten sollte. Das Konzept des Vereins gründete in einer gut recherchierten Arbeit über die Gefahren des Cannabiskonsums, den Auswirkungen auf den menschlichen Körper und die Gesellschaft. Tatsächlich war aus anwaltlicher Sicht schnell klar, dass die Behörde (in Brandenburg das LAGESO) nicht an der Wiedergabe wissenschaftlicher Fakten interessiert sein würde, sondern wie die Gefahren minimiert werden sollten. Das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept soll die Beschreibung der Maßnahmen beinhalten, die anvisiert bzw. geplant sind, um den Gesundheits- und Jugendschutz zu betreiben. Es musste also ein neues Konzept mit abweichendem Schwerpunkt erstellt werden. Anfangs stellte sich dabei die Frage, wie umfassend ein solches Konzept ausgestaltet werden solle. Vorteilhaft an einem ausführlichen und allumfassenden Konzept (welches letztendlich knapp 15 Seiten umfasst hat und mit welchem wir durchgedrungen sind) ist, dass die Behörde es relativ anstandslos akzeptiert hat und nur wenige Rückfragen offen waren. Nachteilhaft an einem so ausführlichen Konzept ist allerdings, die Verpflichtung, allen Regelungen letztendlich dann auch gerecht zu werden und diese umzusetzen.

Tipps: Konzepte

  • Zielrichtung der Konzepte ist nicht die Darstellung, des Notwendigen, nicht die Wiederholung der gesetzlichen Vorschriften, sondern konkret die Darstellung, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen um die Vorgaben zu erfüllen. Die Konzepte sind als Handlungskonzepte zu verstehen.
  • Ein ausführliches Konzept führt zur reibungslosen Genehmigung, allerdings müssen dann auch alle Vorgaben erfüllt werden.

Antragstellung

Im Juli 2024 war dann klar, welche Anforderungen das LAGESO an den Antrag zur Anbaugenehmigung stellen würde. Das Lageso veröffentlichte hierzu ein Antragsformular. Aus diesem ergab sich dann, dass der Verein über das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept hinaus auch ein Qualitätskonzept, ein Sicherheitskonzept und ein Konzept zur Vernichtung von nicht weitergabefähigem Cannabis und Vermehrungsmaterial forderte. In Zusammenarbeit mit dem Verein war es gut möglich, all diese Konzepte zu erstellen. Das Sicherheitskonzept befasst sich dabei mit den Maßnahmen die ergriffen werden, um einen angemessenen Einbruchschutz zu gewährleisten. Hierbei können Sie überlegen, welche Wertmengen sich letztendlich in den Vereinsräumlichkeiten befinden werden. Entsprechend muss die Sicherheitsstufe gewährleistet sein. Welche Stufe hier angebracht ist, kann eruiert werden, indem die Überlegung angestellt wird, welche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen, damit das gelagerte Material bzw. der Wert versicherbar ist. Für Fragen in diesem Bereich können Sie gerne auf uns zukommen. Das Qualitätskonzept befasste sich mit Plänen dazu, in welchem Turnus Cannabis und Haschisch auf welche Stoffe und in welchem Labor getestet werden würde. Das Vernichtungskonzept wurde Teil des Gesundheitskonzepts und befasste sich mit anerkannten Vernichtungsmethoden.

3 Monate nach dem Erstkontakt konnten wir den Antrag in der finalen Fassung bei der Behörde einreichen.

Tipps: Konzepte

  • Neben dem gesetzlich normierten Gesundheits- und Jugendschutzkonzept wird ein Qualitätskonzept, ein Sicherheitskonzept und eine Darstellung der geplanten Vernichtungsmethoden für nicht weitergabefähiges Cannabis und Vermehrungsmaterial verlangt.

Antragserteilung

Im September 2024 meldete sich das Lageso Brandenburg zurück. Unter Anderem monierten sie, dass zwischen den verschiedenen Teilen der Vereinsräume ein Transportkonzept erstellt werden müsste. Dies ist immer dann erforderlich, wenn Lagerstelle und Ausgabestelle nicht an einem Ort liegen. Ferner forderte die Behörde eine Darstellung der Vereinsräumlichkeiten im geöffneten Zustand. Wichtig ist offensichtlich, dass auch bei geöffneter Tür, die Anbaufläche nicht direkt einsehbar ist.

Neben der Antragserteilung und bisher ein kaum publiziertes Problem stellte daneben die Widmung der Anbaufläche im Baurechtlichen sinne dar. Hierfür war die Zusammenarbeit mit einem Architekten und einer weiteren Kanzlei erforderlich. Das Problem ergibt sich nicht bei der Antragstellung, weil das Lageso die baurechtlichen Voraussetzungen nicht direkt überprüft. Werden die Vereinsstätten jedoch beim Bauamt nicht als solche angemeldet, bzw. die Fläche nicht umgewidmet, kann es jederzeit passieren, dass eine Untersagung der Nutzung erfolgt. Diesem Problem sollte frühzeitig begegnet werden. Auch diese Hürde meisterte der Verein.

Tipps: Anbaufläche

  • Versuchen Sie die Räumlichkeiten möglichst geballt zu halten, damit auf der einen Seite kein Transportkonzept benötigt wird und auf der anderen Seite die Widmung des Bauamtes reibungsloser ablaufen kann.

Ende Oktober erhielt der Verein die Genehmigung zum gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis und konnte mit der eigentlichen Vereinstätigkeit starten.

Wir lernen, es ist durchaus möglich, die Anbaugenehmigung zu erhalten. Es gehört Organisationsfähigkeit, Durchhaltevermögen und ein gewisses Know-How dazu. Insgesamt ist die Antragstellung aber kein Hexenwerk und die Behörde – zumindest in Brandenburg – angemessen kritisch.