Schmerzensgeld (Inflationsausgleich zu 2024) Verletzung kurz Art der Folgen und Beschwerden sowie Dauerschäden Fallzusammenfassung insbesondere Mitverschulden Gericht
50.000 EUR

Feststeller (+)

 

(62.211 EUR)

Amputation des rechten Unterarms Der Kläger erlebt dauerhafte Phantomschmerzen und zeitweilige Beschwerden am Armstumpf, zusätzlich zu Wundheilungsstörungen. Die Amputation und die daraus resultierenden Komplikationen haben auch zu wiederholten Krankenhausaufenthalten und der Notwendigkeit einer Unterarmprothese geführt. 2 Operationen waren erforderlich; Krankenhausaufenthalt von 20 Tagen. Schmerzensgeld aufgrund eines groben Behandlungsfehlers durch den Hausarzt, der das Kompartmentsyndrom des Klägers nicht erkannte und nicht angemessen behandelte, was letztendlich zur Amputation des rechten Unterarms führte. OLG Hamm 13.6.2017

26 U 59/16

 

 

10.000 EUR

Feststeller (+)

 

(13.075 EUR)

Offene Ellenbogenluxationsfraktur und ein Compartment-Syndrom am linken Unterarm Der Kläger musste sich mehreren Operationen unterziehen und trug vier Wochen lang einen externen Fixateur. Diese Verletzungen hatten erhebliche Auswirkungen auf sein Leben, einschließlich des Verlusts seiner Arbeitsstelle. Die Haftung ergab sich daraus, dass der Kläger durch das Pferd der Beklagten körperlich verletzt wurde, als er von diesem abgeworfen wurde. Die Haftung trat ein, weil sich die spezifische Tiergefahr – das unberechenbare und selbständige Verhalten des Pferdes – realisiert hatte. OLG Karlsruhe 14.12.2012

14 U 82/11

 

 

2.000 EUR

 

Zukunftsschaden nicht abgefunden

Klaffende tiefe Fleischwunde durch Hundebiss. 4-monatiger Heilungsverlauf. Immer wieder eiterte die Wunde. Klaffende tiefe Fleischwunde durch Hundebiss. 4-monatiger Heilungsverlauf. Immer wieder eiterte die Wunde. Antibiose erforderlich Hundeattacke (einmaliges zuschnappen) kein Mitverschulden. Vergleich durch KANZLEI SCHILLMANN im vorgerichtlichen Verfahren erreicht.
2.500 EUR

Feststeller (+)

 

(3.201 EUR)

Oberarmkopfbruch mit dauerhaften Bewegungseinschränkungen der linken Schulter Stationäre Behandlung war erforderlich. Fahrradunfall, bei dem eine Radfahrerin in einer mit Regenwasser gefüllten Vertiefung stürzte. Der Fall betraf die Verkehrssicherungspflicht. Es bestand ein Mitverschulden von 50% aufgrund unzureichender Umsicht. OLG München 14.3.2013

1 U 3769/11

 

 

3.500 EUR

Feststeller (+)

 

(5.158 EUR)

Verschobener Oberarmbruch knapp über dem Ellenbogengelenk (Kind 8 J.) Einwöchigen Krankenhausaufenthalt. Eine ambulante Operation zur Entfernung der Knochendrähte. Nach der Operation musste der Kläger (Kind 8 J.) für sechs Wochen einen Gipsverband tragen und drei Monate Krankengymnastik absolvieren. Schmerzensgeld wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht. OLG Hamm 14.12.2004

9 U 32/04

 

 

5.000 EUR

 

Zukunftsschaden nicht abgefunden

Platzwunde am Kopf

Verlust von 3 Zähnen

Neben der Platzwunde und dem Verlust der Schneidezähne erlitt der Verletzte auch Prellungen im Gesicht. Er konnte eine Woche keine feste Nahrung zu sich nehmen und konnte bis zur Versorgung der Zähne nur im hinteren Mundbereich kauen. Der Verletzte erlitt durch mehrere vorsätzliche Faustschläge Verletzungen im Gesicht. Kein Mitverschulden. Vergleich durch KANZLEI SCHILLMANN im vorgerichtlichen Verfahren erreicht.
6.000 EUR

 

(8.137 EUR)

Fraktur des rechten Oberarmknochens und Verletzungen am linken Ellenbogen. Operative Behandlung. Zwei Monate zu 100 % und danach zu 50 % arbeitsunfähig. Es besteht eine dauerhafte Schädigung des linken Armes, die sich in Bewegungseinschränkungen des Ellenbogengelenks, Muskelverschmächtigung und wiederkehrenden Schmerzen äußert. Klägerin zu 20 % behindert. Die Klägerin stürzte in der Straßenbahn aufgrund einer abrupten Vollbremsung, die ein Straßenbahnfahrer aufgrund eines Missachtens des Haltegebots durch einen anderen Fahrer durchführen musste. Ein Mitverschulden der Klägerin wurde verneint. LG Magdeburg

25.2.2011

5 O 1813/10

 

 

8.000 EUR

Feststeller (+)

 

(9.993 EUR)

Trümmerbruch am Oberarmknochenkopf. Eine Operation. 9 Tage stationärer Aufenthalt. Drei Monate AU und musste eine stufenweise Wiedereingliederung durchführen. Es folgten Physiotherapie und Rehabilitationsmaßnahmen. Die Klägerin leidet unter anhaltenden Bewegungseinschränkungen im linken Schultergelenk und Schlafstörungen. Eine Verschlechterung des Zustands und weitere Operationen sind wahrscheinlich, einschließlich des Risikos einer Nekrose des Oberarmknochens. Der Unfall wurde durch unzureichende Verkehrssicherung (mangelnde Räum- und Streupflicht) verursacht. Es bestanden Altschneereste unter einer Neuschneeschicht, was zu dem Sturz führte. Die Klägerin wurde zu 25% mitschuldig befunden, da sie trotz erkennbarer Gefahren mit dem Fahrrad fuhr. LG München II

22.4.2020

10 O 5592/16

 

 

22.000 EUR

Feststeller (+)

 

(28.173 EUR)

Brüche beider Oberarme. Zwei Operationen. 34 Tage stationäre Beh., gefolgt von einer REHA-Klinik-Behandlung. Dauerfolgen: Die Klägerin hat dauerhafte Bewegungseinschränkungen und Funktionsbeeinträchtigungen. Sie leidet unter belastungsabhängigen Schmerzen und Kraftminderung. Diese Beschwerden erfordern zeitweise die Einnahme von Schmerzmitteln und entzündungshemmenden Medikamenten. Weitere Beeinträchtigungen: Die Klägerin musste aufgrund der Brüche und damit verbundenen Schmerzen über mehrere Monate in einem Sessel schlafen, da das Liegen im Bett nicht möglich war. Auch konnte sie aufgrund der Einschränkungen bei Bewegungen nach hinten nicht mehr schwimmen gehen. Verkehrsunfall, kein Mitverschulden. OLG München

21.3.2014

10 U 1750/13

 

 

16.000 EUR

 

(20.007 EUR)

 

 

Distale Unterarmfraktur links mit distaler Radiusfraktur und dorsoradialem Knorpeldefekt. Eine Handwurzelluxation;

Multiple Prellungen und Schürfwunden.

2 Operationen, ein stationärer Aufenthalt. Es besteht eine gravierende, dauerhafte Beeinträchtigung der Beweglichkeit des linken Handgelenks, was nur eine sehr eingeschränkte Restbeweglichkeit erlaubt. Dies hat zur Folge, dass der Kläger in seinen alltäglichen Aktivitäten und Hobbys wie Skifahren und Jagen eingeschränkt ist. Zudem ist absehbar, dass das Handgelenk in Zukunft operativ versteift werden muss, um einer Verschlechterung durch fortschreitende Arthrose entgegenzuwirken. Einschränkungen im Beruf. Verkehrsunfall. OLG Saarbrücken

21.4.2016

4 U 76/15

 

1.000 EUR

 

(1.260 EUR)

Schleimbeutelverletzung am linken Ellenbogen. Aufgrund der Verletzung musste der Schleimbeutel ambulant entfernt werden. Er erhielt eine Oberarm-Gipsschiene, Antibiotika, Schmerzmittel und musste eine Drainage tragen. Die Operationswunde wurde genäht, was zu einer Narbe führte. Der Kläger konnte 10 Wochen keinen Sport treiben. Verkehrsunfall. Mitverschulden 50%. AG Backnang

19.5.2015

5 C 799/14

 

1.250 EUR

Feststeller (+)

 

(1.529 EUR)

Hundebisswunden am linken Unterarm und eine Ellenfraktur links. Zwei kurzzeitige stationäre Aufenthalte

(insg. 5 Tage) für zwei operative Frakturversorgungen. Verbliebende Bewegungseinschränkungen. Es besteht die Möglichkeit weiterer gesundheitlicher Folgen, insbesondere einer Arthrose, die aufgrund der Frakturverletzung entstehen könnte. Eine weitere Operation zur Entfernung der Platte ist nicht ausgeschlossen, aber derzeit nicht konkret absehbar.

 

Auseinandersetzung zwischen zwei nicht angeleinten Hunden. Mitverschulden des Klägers 75%. OLG Hamm

10.5.2019

9 U 8/18

 

 

9.000 EUR

 

(12.573 EUR)

Ellenbogentrümmerfraktur, eine Fraktur des Radiusköpfchens (beides links), sowie multiple Prellungen und Abschürfungen. Stationäre Behandlung von 12 Tagen, sowie 2 Operationen und ambulante Behandlungen zur Krankengymnastik und Lymphdrainage. 4 Monate arbeitsunfähig und 5 Monate eingeschränkt arbeitsfähig. Die Klägerin leidet dauerhaft an einer Streckhemmung des linken Ellenbogengelenks und einer endgradig gehemmten Unterarmdrehung sowie Belastungsschmerzen im linken Arm. Verkehrsunfall. LG Münster

24.2.2011

12 O 381/08

 

 

60.000 EUR

Feststeller (+)

 

(75.627 EUR)

Ellenbogenfraktur mit Deformierung des Radiuskopfes, ursprünglich diagnostiziert als Verstauchung oder Zerrung. Drei stationäre Behandlungen und Operationen, darunter Ulnaverkürzungsosteotomie, Radiusköpfchenresektion, Kapsel-Bandplastik, und Metallentfernung. Der Kläger leidet unter dauerhaften Bewegungseinschränkungen und Funktionseinschränkungen des rechten Ellenbogens, Kraft- und Belastungsminderung, Verschleißschäden, und Narben am Handgelenk. Eine Minderung der Erwerbsfähigkeit um 20 % wurde ebenfalls festgestellt. Ärtztlicher Fehler: Der aufgrund falscher Diagnose falsch behandelt wurde. Dies führte zu einer fehlerhaften Heilung und erforderte mehrere Korrekturoperationen. LG Arnsberg

15.3.2016

I-5 O 31/14

 

 

550 EUR

Feststeller (+)

 

(684 EUR)

Ein ca. 10 x 10 cm großes Hämatom am rechten Unterarm. Die Klägerin musste über drei Wochen einen Verband tragen und regelmäßig Schmerzmittel einnehmen.

Die Schmerzen waren zunächst erheblich, sind aber mittlerweile abgeklungen. Es besteht ein fühlbarer Knubbel an der verletzten Stelle, was auf ein Ödem im Unterhautfettgewebe hindeuten könnte. Zudem hatte sie anfänglich die Befürchtung das eine Operation erforderlich sei, weil ein Nerv beeinträchtigt sein könnte.

Ungewöhnlich ruckartig schließende Aufzugtür im Einkaufszentrum. LG Köln

14.6.2019

2 O 174/17

 

 

1.000 EUR

 

(1.249 EUR)

Fehlerhaft durchgeführte Tätowierung am linken Unterarm. Der Schriftzug ist verwaschen und unleserlich. Unterschiedliche Größen der Wörter, ungleichmäßige Abstände.

Einzelne Wörter schief, Linienführung mangelhaft, verwaschen, nicht durchgehend und teilweise ausfransend. Dauerfolgen: Dauerhafte optische

Verunstaltung des Arms durch das Tattoo. Eine Entfernung des Tattoos ist möglich, aber mit weiteren Schmerzen und Kosten verbunden.

Mangelhaft ausgeführte Tätowierung. AG München

13.4.2017

132 C 17280/16

 

 

1.500 EUR

 

(2.210 EUR)

Fehlerhafte durchgeführte Tätowierung am linken Oberarm. Es mussten 12 Laserbehandlungen erfolgen um das fehlerhafte Tattoo d. Klägerin entfernen zu lassen. Es kam zu anhaltender Narbenbildung am Oberarm, die in Form und Aussehen dem fehlerhaft angebrachten Tattoo entspricht. Eine Entfernung dieser Narben durch Laserbehandlung ist nicht möglich. Weitere Beschwerden waren unter anderem starke Schwellung des Oberarms, eitrige Entzündung, erhebliche Schmerzen und Hautreizungen. Trotz 12 Laserbehandlungen konnten die Farbreste des Tattoos nicht vollständig entfernt werden. Narbe mit 5 ca. 3 – 4 cm langen Strängen sind zurückgeblieben, von denen einer eine leicht bläuliche Pigmentierung hat. Fehlerhaft durchgeführte Tätowierung. Das genaue Ausmaß des Mitverschuldens der Klägerin wird im Urteil nicht quantitativ angegeben. Es wird lediglich festgestellt, dass ein Mitverschulden vorliegt, weil sie sich nicht rechtzeitig ärztliche Hilfe gesucht hat. Dieses Mitverschulden wurde bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt. AG Bocholt

24.2.2006

4 C 121/04

 

 

7.500 EUR

Feststeller (+)

 

(9.806 EUR)

Erhebliche Bissverletzungen am linken Arm, der linken Hand und am rechten Mittelfinger Der Kläger hatte Bissverletzungen am linken Arm, rechten Mittelfinger, Gesäß, rechten Oberschenkel und der rechten Mamilla.

Eine Beschädigung des Nervus radialis wurde festgestellt, was zu einer erheblich eingeschränkten Beweglichkeit des Handgelenks und der Finger sowie zu Gefühlsstörungen führte.

Diese Verletzungen führten zu einer dauerhaften Erwerbsminderung von 35%.

Angriff von einem ausgebrochenen Wildschweineber. Mitverschulden des Klägers 25%. OLG München

8.8.2012

20 U 1121/12

 

20.000 EUR

 

(25.612 EUR)

Schienbeinkopfmehrfragmentbruch, massive Prellungen der Hüfte und des Beckens, eine Distorsion des rechten oberen Sprunggelenks und diverse Schürfwunden. Musste sich 14 Tage stationär behandeln lassen und war für einige Wochen auf den Rollstuhl angewiesen. Operative Eingriffe vorgenommen, einschließlich des Einsatzes einer Kniegelenkstotalendoprothese im rechten Knie. Die Klägerin erlitt massive körperliche Verletzungen, darunter Knochenbrüche, Prellungen und Schürfwunden. Verkehrsunfall. OLG Hamm

13.6.2014

9 U 201/13

 

 

10.000 EUR

Feststeller (+)

 

(13.590 EUR)

Schwere Fraktur am linken Kniegelenk sowie diverse Prellungen an der linken Körperhälfte. Knapp einen Monat stationärer Krankenhausaufenthalt. Ca. 150 Tage Reha. Verminderte Oberflächensensibilität des Narbenareals, eine Konturverklumpung, eine leicht eingeschränkten Beugefähigkeit des linken Kniegelenks sowie einem posttraumatischen Verschleiß des lateralen Tibiaplateaus mit beginnender Kniegelenksarthrose. Verbleibende Gebrauchsbeeinträchtigung des Kniegelenks von ca. 20 % aufweist. Verkehrsunfall (Fußgängerin 56 J.); kein Mitverschulden. LG Duisburg

13.1.2012

10 O 161/09

 

https://openjur.de/u/617836.html