Strafrecht
Ermittlungsverfahren
Sie haben eine Vorladung zur Tätigung einer Aussage bei der Polizei oder der Staatsanwalt erhalten?
Bereits jetzt ist die Beauftragung eines Beistandes wichtig, um spätere Nachteile zu vermeiden. Bestenfalls sollten Sie zu einer Vernehmung nicht ohne einen versierten Rechtsanwalt erscheinen, da bereits in diesem Stadium unwiderrufliche Fehler gemacht werden können. Kontaktieren Sie uns umgehend, sodass wir schnell für Sie reagieren können. Wir werden für Sie Akteneinsicht beantragen um zunächst zu prüfen welcher Vorwurf Ihnen konkret gemacht wird. Anschließend können wir mit Ihnen gemeinsam eine Strategie für eine solide Verteidigung erarbeiten. In diesem Stadium des Verfahrens kommt es nicht selten vor, dass noch eine Einstellung aus unterschiedlichen Gründen erwirkt werden kann. Hierbei bieten wir Ihnen gerne unsere Hilfe an.
Im Falle der Vollstreckung der Untersuchungshaft liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor. Sie haben die Möglichkeit einen Wahlverteidiger anzugeben. Gerne benennen Sie hierbei Frau Rechtsanwältin Christa Luise Schillmann. Geben Sie keinen Verteidiger an, wird Ihnen vom Gericht ein Verteidiger von Amtswegen beigeordnet. Unter Umständen kann dieser noch einmal gewechselt werden, in der Regel ist es jedoch sinnvoll direkt den Verteidiger der Wahl zu benennen um unnötige Kosten zu vermeiden. Im Folgenden werden wir alle notwendigen Schritte für Sie einleiten. Dies beinhaltet zunächst die Akteneinsicht und die anschließende Erarbeitung einer Strategie zur Verteidigung.
Hauptverfahren
Sie haben eine Anklage erhalten?
Auch in diesem Stadium ist eine Beauftragung von uns möglich. Um Sie bestmöglich verteidigen zu können kommen Sie umgehend auf uns zu.
Strafbefehl
Sie haben einen Strafbefehl erhalten und sind mit der Verurteilung nicht einverstanden?
Wir prüfen gerne den Strafbefehl auf Richtigkeit und beraten Sie über das weitere Vorgehen. Unter Umständen kann es sinnvoll sein gegen einen Strafbefehl Widerspruch zu erheben. Dieser Schritt muss jedoch sorgsam überlegt und vorbereitet sein, da es nach dem Widerspruch zum Hauptverfahren kommt; und das „Verböserungsverbot“ an dieser Stelle nicht greift. Das bedeutet, dass eine Sanktion unter Umständen auch schlechter ausfallen kann. Um die Vor- und Nachteile eines Widerspruchs mit Ihnen zu besprechen kommen Sie gerne auf uns zu!
Christa Luise Schillmann
Fachanwältin für Medizinrecht & Rechtsanwältin für Cannabisrecht
- Telefon: 030 91 55 66 74
- E-Mail: mail@kanzlei-schillmann.de
Ordnungswidrigkeit
Sie haben eine Vorladung zur Tätigung einer Aussage bei der Polizei oder der Staatsanwalt erhalten?
Wir beraten Sie gerne und besprechen mit Ihnen den Sachverhalt. Anschließend prüfen wir die rechtlichen Möglichkeiten eines Vorgehens.
Wir Vertreten insbesondere:
- Körperverletzung / Stalking
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Umweltstrafrecht
- Kapitalstrafrecht
- Sexualdelikte
- Jugendstrafrecht
- Computer- und Internetstrafrecht
- Urheber- und Medienstrafrecht
- Medizinstrafrecht
Wir sind zudem im Bereich der Opferhilfe für unsere Mandanten da.
Für Informationen rund um den Opferschutz klicken Sie bitte hier.